Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 257 (NJ DDR 1964, S. 257); NUMMER 9 JAHRGANG 18 Neufjusnz FÜR RECHT W UND RECHTSWISSEN BER ZEITSCHRIFT FÜR RECHT LIN 1964 1. MAIHEFT SCHAFT WALTER ZIEGLER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Die Leitung der Rechtsprechung muh weiter vervollkommnet werden! Der Erlaß der Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ist seit einem Jahr die Grundlage unserer Arbeit. Er hat zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit in den Betrieben, LPGs, im staatlichen und genossenschaftlichen Handel und zur verstärkten Achtung der Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik geführt. Auch in der Tätigkeit der Gerichte ist ein großer Aufschwung zu verzeichnen. Sie haben es in vielen Fällen verstanden, durch die Einbeziehung von Kollektiven der Werktätigen * und unter Mitwirkung von gesellschaftlichen Anklägern oder Verteidigern die Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen aufzudecken und dadurch in ihren gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen richtig zu beurteilen. Sie haben sich bemüht, die Kraft der Kollektive der Werktätigen für die Zurückdrängung der Kriminalität, zur Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von kriminellen Handlungen oder anderen Gesetzesverletzungen sowie zur Umerziehung von Rechtsverletzern zu nutzen. Dadurch haben die Gerichte dazu beigetragen, die moralisch-politische Einheit der Bevölkerung und das Vertrauen der Bürger zur Arbeiter-und-Bau-em-Macht zu festigen. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Das Bezirksgericht Gera hat ein Verfahren gegen Verkaufsstellenleiter und Verkäuferinnen mehrerer Fleischverkaufsstellen der HO und des Konsums wegen Untreue, Unterschlagung und Betrugs an Kunden durchgeführt. In der Hauptverhandlung, die im Zusammenwirken mit Werktätigen aus dem Bereich Handel und mit der örtlichen Volksvertretung vorbereitet wurde, traten zwei gesellschaftliche Ankläger auf, die von der Ständigen Kommission Handel und Versorgung bzw. von einer Einwohnerversammlung beauftragt worden waren. Außerdem nahmen Abgeordnete der Volksvertretung, Beauftragte der Handelsorgane und Vertreter der Kunden an der Hauptverhandlung teil. Das Verfahren wurde danach von den Justizorganen und auch von den Handelsorganen in Aussprachen mit der Bevölkerung ausgewertet, wodurch die Aktivität der Verkaufsstellenausschüsse und HO-Beiräte wuchs. Der Rat -der Stadt Gera faßte in Auswertung des Verfahrens den Beschluß, die Verkaufsstellen auf die Einhaltung der Preise zu überprüfen. Trotz dieser guten Arbeit bei der Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtspflege und bei der Beseitigung von begünstigenden Bedingungen von Straftaten glaubte das Bezirksgericht, bei der Beurteilung der Straftaten bei allen Angeklagten mit Freiheitsstrafen reagieren zu müssen. Der 4. Strafsenat des Obersten Gerichts hat auf die Berufung zweier Angeklagter an Ort und Stelle verhandelt und demonstriert, daß unter Ausnutzung der.im Rechtspflegeerlaß gegebenen Möglichkeiten der erzieherischen Einwirkung durch das Kollektiv bei diesen beiden Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentziehung richtig war. Sie hatten selbst weitgehend zur Aufdeckung des gesamten Umfangs der strafbaren Handlungen beigetragen. Auch in anderen Bezirken gibt es ähnliche gute Beispiele. Trotzdem kann man nicht sagen, daß der Rechtspflegeerlaß in der gesamten Tätigkeit der Rechtspflegeorgane bereits voll verwirklicht wird. Es gibt vielmehr noch ernste Mängel und Hemmnisse, die in ungenügender ideologischer Klarheit über die Aufgaben des Rechts und der Rechtsordnung in der Periode des umfassenden sozialistischen Aufbaus, in dogmatischen Auffassungen von der Funktion des Strafrechts und in formaler, bürokratischer Arbeitsweise begründet sind. Ein entscheidender Mangel aber liegt in der ungenügenden Leitung der Tätigkeit der Gerichte durch das Oberste Gericht und durch die Bezirksgerichte. Das 5. Plenum des Zentralkomitees der SED lehrt uns, daß die sachkundige und wissenschaftliche Leitung des Staates und der Wirtschaft das Hauptkettenglied für die notwendige Veränderung der Arbeit zur Durchführung der ökonomischen Politik ist. Dementsprechend ist es auf dem Gebiet der Rechtspflege unbedingt erforderlich, eine Leitungstätigkeit zu entwickeln, die echte sozialistische Menschenführung ist und die den Grundsätzen der Humanität und Gerechtigkeit entspricht, wie sie in der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates festgelegt sind. Die Herausbildung einer qualifizierteren, politisch orientierenden, vorausschauenden und operativen Leitung durch die zentralen Rechtspflegeorgane das ist gegenwärtig die Hauptfrage bei der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege. Diese Leitungstätigkeit muß die Gerichte befähigen, die gewachsenen erzieherischen Fähigkeiten und Kräfte der Gesellschaft, der sozialistischen Kollektive in den Betrieben und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Volksvertretungen und ihrer Ständigen Kommissionen, der gesellschaftlichen Organisationen und der Nationalen Front zu nutzen und zur weiteren Entwicklung des Bewußtseins der Bürger, zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Grundsätze der Moral und Ethik beizutragen. 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 257 (NJ DDR 1964, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 257 (NJ DDR 1964, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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