Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 251

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 251 (NJ DDR 1964, S. 251); nicht zuletzt auch darauf zurück-■ zuführen, daß die Mitglieder der Revisionskommission bisher weder geschult noch angeleitet wurden und deshalb mit den grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten ihrer Kontrolltätigkeit nicht vertraut waren. Sie wußten z. B. nicht, daß sie zur gründlichen halbjährlichen Revision Fachleute aus Patenbetrieben, anderen LPGs usw. hinzuziehen können. Die unzulängliche Schulung und eine ähnliche oberflächliche Arbeitsweise traf auf fast alle Revisionskommissionen der LPGs im Kreis zu. Deshalb entschloß sich das Gericht, die Verhandlung vor den Buchhaltern und Vorsitzenden der Revisionskommissionen aus den 38 Genossenschaften im Kreis durchzuführen und auch Vertreter des Kreislandwirtschaftsrates, der Landwirtschaftsbank, der BHG und das Schöffenkollektiv der Gemeinde E. in das Verfahren einzubeziehen. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Strafverfahrens sah das Gericht darin, die Genossenschaften und die örtliche staatliche Leitung der Landwirtschaft am praktischen Fall zu Schlußfolgerungen zu führen, wie gemeinsam auf schnellem Wege eine exakte Kontrolle über die Wirtschaftsführung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Genossenschaften des Kreises durch die Revisionskommissionen gesichert werden kann. An der Hauptverhandlung nahmen 90 Bürger des genannten Personenkreises teil. Zudem wertete das Gericht das Strafverfahren nach der Urteilsverkündung in der Mitgliedervollversammlung der LPG in E., in der Kreisfrauenkommission und in einer Groß-LPG aus, wozu es die Schöffenkollektive aus zwei Gemeinden hinzuzog. Dieses Verfahren lehrte uns, daß es nicht allein ausreicht, den richtigen Teilnehmerkreis zur Hauptverhandlung hinzuzuziehen und die Verfahrensauswertung zu -organisieren, um Veränderungen in dem jeweiligen Bereich herbeizuführen. Es ist in bestimmten Fällen unerläßlich, zur maximalen gesellschaftlichen Wirksamkeit des einzelnen Verfahrens zugleich die Gerichtskritik anzuwenden und die Kritikbeschlüsse sofort mit dem Urteil zu verbinden. Wir stellten leider bei einer Kontrolle der gesellschaftlichen Auswirkungen des Verfahrens einige Wochen nach der Urteilsverkündung fest, daß der Kreislandwirtschaftsrat die durch das Verfahren ausgelöste Aktivität der Genossenschaftsbauern nicht gefördert und keine ernsthaften Schritte in der Arbeit mit den Revisionskommissionen unternommen hatte. Deshalb holten wir unser Versäumnis nach und übten an der Arbeitsweise des Kreislandwirtschaftsrates gern. § 4 StPO (i. d. F. des § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. April 1963 - GBl. I S. 65) Gerichtskritik. Auf Grund des Kritikbeschlusses ging der Kreislandwirtschaftsrat schlagartig zu einer systematischen monatlichen Anleitung und Schulung der Revisionskommissionen über. In der ersten Schulung der Vorsitzenden der Revisionskommissionen wurde uns Gelegenheit gegeben, das Verfahren gegen die Buchhalterin eingehend und anschaulich auszuwerten. Zum Beispiel legten wir Fotokopien der von der Angeklagten verfälsch- ten Banküberweisungen und Sammelüberweisungen vor und besprachen an Hand dieser Unterlagen, wie solchen und ähnlichen strafbaren Handlungen vorgebeugt werden muß. Diese Schulung fand lebhafte Zustimmung. Der Landwirtschaftsrat des Kreises konnte feststellen, daß die Revisionskommissionen auch auf Grund der Verfahrensauswertung viel aktiver arbeiten als vorher. Die Mitglieder der Revisionskommissionen treten bewußter auf und verstehen es besser, ihre Pflichten auch gegenüber den Vorständen oder dem Vorsitzenden der jeweiligen LPG durchzusetzen. Sie arbeiten jetzt schwerpunktmäßig und eigenverantwortlich. MARGOT PFEIFFER, Richterin am Kreisgericht Halberstadt Enge Zusammenarbeit zwischen Justizorganen und Presse Ziegler weist in NJ 1963 S. 711 darauf hin, welch einen wichtigen Beitrag die Presse zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtspflege leisten kann. Er fordert die Gerichte auf, regelmäßig mit den Redaktionen der Kreis- und Bezirkspresse zu beraten, wie die Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane unterrichtet wird und wie sie zur Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen mobilisiert werden kann. Wir, die „Neue Gubener Zeitung“* das Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des Kreisausschusses der Nationalen Front im Kreis Guben, können in dieser Hinsicht von einer guten Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt des Kreises Guben sprechen. Anfangs war der Kontakt zum Staatsanwalt des Kreises sehr lose. Nur wenn wir erfuhren, daß über eine besonders interessante und aufschlußreiche Sache demnächst verhandelt werden würde, sprachen wir beim Staatsanwalt vor, um einen Gerichtsbericht veröffentlichen zu können. Sehr bald stellten wir fest, daß diese Arbeitsweise nicht ausreicht. Wir setzten uns deshalb mit den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft zusammen und berieten, wie die Kreiszeitung die Bürger besser mit den Grundsätzen der sozialistischen Rechtspflege vertraut machen kann, zumal in unserem Kreis jeder zweite Haushalt die Kreiszeitung abonniert hat. Um die Arbeit zu verbessern, bildeten wir ein Pressekollektiv. Einmal wöchentlich gehen wir nunmehr zum Staatsanwalt bzw. kommen die Mitarbeiter des Staatsanwalts in die Redaktion, und wir legen gemeinsam fest, welche Probleme in der nächsten Ausgabe behandelt werden sollen. In einer Beratung der Betriebsparteiorganisation der SED der Justizorgane ist beschlossen worden, in jeder Woche einmal in der Kreiszeitung über die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zu berichten. Leider hielten sich bisher nur die Staatsanwälte an diesen Beschluß. Die Richter arbeiten im Pressekollektiv nicht mit. Der Staatsanwalt hilft uns nicht nur bei der Gerichtsberichterstattung, sondern informiert uns z. B. auch über Beratungen einzelner Konfliktkommissionen usw. Zum überwiegenden Teil verfassen die Mitarbeiter des Staatsanwalts die Berichte und Beiträge und erläutern den Rechtspflegeerlaß. So wurden z. B. in einer unserer letzten Ausgaben an einem Beispiel die Aufgaben und die Tätigkeit des gesellschaftlichen Anklägers geschildert. Und als eine Brigade des Bau- und Montagekombinats als erstes Kollektiv in unserem Kreis die Bürgschaft über einen jungen Kollegen übernahm, der in der Wohn-unterkunft einem anderen Kollegen 100 DM gestohlen hatte, berichtete das Pressekollektiv darüber und machte die Leser mit dieser neuen Form der Teilnahme der Werktätigen an der Erziehung von Rechtsverletzern vertraut. Interessiert verfolgen die Bürger die Gerichtsberichte, und sie teilen uns auch ihre Auffassung zu einzelnen erörterten Problemen mit. GÜNTER SCHULZ, Redakteur der „Neuen Gubener Zeitung“ 251;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 251 (NJ DDR 1964, S. 251) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 251 (NJ DDR 1964, S. 251)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und anderen Objekte ist die allseitige Nutzung der starken und günstigen operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken.

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