Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 243

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 243 (NJ DDR 1964, S. 243); son die Verpflichtung auferlegen, sich an Vorträgen der antialkoholischen Einrichtungen zu beteiligen. In der Praxis sieht das so aus, daß jeder Angetrunkene, der die Bevölkerung belästigt, in diese Einrichtung eingewiesen wird. Ist der Betreffende berufstätig, so ruft der Leiter der Einrichtung die Gewerkschaftsleitung des Betriebes an, in dem der Eingewiesene arbeitet. Der Betrieb ist verpflichtet, den Betriebsangehörigen abzuholen und sich mit ihm im Kollektiv auseinanderzusetzen sowie erzieherische Maßnahmen einzuleiten. Das Gesetz sieht aber auch bei wiederholt auftretender Trunkenheit besondere Maßnahmen zur Heilung des Betreffenden vor. So legt z. B. § 13 fest, daß Personen, die infolge Genusses alkoholischer Getränke wiederholt Bürger belästigen oder einen ungünstigen Einfluß auf die Familie ausüben oder bei denen der Alkoholmißbrauch zu einer Beeinträchtigung ihrer Arbeitsleistungen bzw. zu einer Schädigung des gesellschaftlichen Eigentums führt oder eine Gefährdung der Gesundheit zur Folge hat, verpflichtet sind, sich nach Entscheidung der Gesundheitseinrichtung einer Heilung zu unterziehen. Lehnt die betreffende Person ab, sich freiwillig stationär behandeln zu lassen oder sich einer solchen Maßnahme zu unterziehen, so kann ihr der Nationalausschuß die Pflicht zur stationären Heilung auferlegen, wobei der Nationalausschuß die Dauer dieser stationären Heilung auf Antrag der Gesundheitseinrichtung festlegt. Für eine solche Maßnahme wird kein Krankengeld gezahlt. Beantragt jedoch eine Person freiwillig eine Entziehungskur, so wird sie als Kranker mit normaler Leistung der Sozialversicherung behandelt. Waren die übrigen Erziehungsmaßnahmen ungenügend und sind durch die Lohnzahlung an den Alkoholiker die Interessen seiner Kinder oder anderer Personen, zu deren Unterhalt er verpflichtet ist, gefährdet, dann kann das zuständige Fachorgan festlegen, an wen der Lohn oder ein Teil davon auszuzahlen ist. Der Empfänger ist verpflichtet, diesen Lohn zur Bestreitung der Lebensbedürfnisse des Alkoholikers, seiner Kinder oder anderer Personen, zu deren Unterhalt der Alkoholiker verpflichtet ist, zu verwenden (§ 14 des Gesetzes). Bei einer unter Alkoholeinfluß begangenen strafbaren Handlung hat der Staatsanwalt in jedem Falle die antialkoholische Einrichtung zu verständigen. Danach wird der verantwortliche Arzt tätig, um das Milieu des Täters zu untersuchen und festzustellen, ob der Täter einen krankhaften Hang zum Alkohol hat. In jedem Falle müssen Maßnahmen zur Erziehung, gegebenenfalls zur Entwöhnung von Alkohol festgelegt werden. * Eine solche eingehende gesetzliche Regelung ist m. E. eine gute Grundlage, um den Kampf gegen den Alkoholmißbrauch mit Hilfe aller gesellschaftlichen Kräfte führen zu können; sie trägt dazu bei, die Ursachen und Bedingungen für Straftaten unter Alkoholeinfluß exakt aufzudecken und zu beseitigen. Man sollte deshalb prüfen, inwieweit durch ähnliche Bestimmungen in der DDR der Kampf gegen den Alkoholmißbrauch wirkungsvoller geführt werden kann. Es wäre m. E. durchaus möglich, beim Ministerium für Gesundheitswesen ein ähnliches Kollegium zu bilden, bei den Polikliniken ähnliche Einrichtungen zu schaffen, die unter Leitung eines Arztes stehen, und es wäre auch möglich, ein Aktiv bei der Ständigen Kommission für Gesundheitswesen zu bilden, das mit ähnlichen Rechten und Pflichten ausgestattet werden könnte. WERNER GRAHN, wiss. Assistent am Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Bemerkungen zur Protokollierung im Strafprozeß Die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege erfordert, kritisch alle Details des sozialistischen Strafprozesses zu überprüfen, so auch die Protokolle der Vernehmungen und der Hauptverhandlung. Gegenwärtig sind die meisten Protokolle aus verschiedenen Gründefi zu bemängeln1. Diese Mängel beeinträchtigen die objektiv-wahre Widerspiegelung einer Vernehmung oder Verhandlung und sollten deshalb überwunden werden, auch wenn es scheinbar um „geringfügige“ Mängel geht. Aus erkenntnistheoretischer Sicht soll in den folgenden Darlegungen nur auf einige Probleme aufmerksam gemacht werden. Lösungen werden sich erst aus einer Diskussion ergeben. Die Erwägungen wollen die gegenwärtigen Gesetzgebungsarbeiten unterstützen. Zur Zeit wird in den Protokollen der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten und in dem Protokoll der Hauptverhandlung fast ausschließlich die Aussage fixiert. Selten wird die vorausgehende Frage des Untersuchungsführers bzw. des Richters protokolliert. Die Funktion des Protokolls besteht jedoch darin, möglichst exakt das Wesentliche (in der Strafprozeßordnung wird diese Einschränkung auf das Wesentliche nicht vorgenommen, wohl aber in der Strafrechtspraxis) der Vernehmungen zu fixieren, die Aussagen möglichst wörtlich wiederzugeben. Zur exakten Vernehmung gehört die entsprechende Protokollierung. Da bei der Pro- 1 Vgl. Funk/Winkelbauer/Windisdh, „Welche Aufgaben ergeben sich aus den Grundsätzen des Staatsratserlasses für die staatsanwaltliche Leitung des Ermittlungsverfahrens?“, NJ 1963 S. 69. tokollierung die Frage gegenwärtig kaum fixiert wird, scheint es, daß sie als unwichtig betrachtet wird. Damit wird m. E. die Fragestellung im sozialistischen Strafprozeß aber unterbewertet. Die Befragung spielt in der Vernehmung und Verhandlung die Rolle einer Methode, um Aussagen über Vergehen und Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinungen zu erhalten. Zwischen der Fragestellung und der Aussage besteht ein wesentlicher Zusammenhang, nämlich der zwischen Methode und Resultat. In der Strafrechtspraxis wird dieser Zusammenhang meist aber nicht sichtbar, weil nur das Resultat, die Aussage niedergeschrieben wird2. Da die oft geforderte Objektivität, Genauigkeit und Ausführlichkeit der protokollierten Aussage von der Befragung als Methode abhängig ist, sollte diese in einem Protokoll der Vernehmung oder Verhandlung fixiert werden. Die Protokollierung der Fragestellung verdeutlicht den Grad der Objektivität der Aussage. Der objektive Kern der Aussage wird deutlicher, wenn die initiierende Frage bekannt ist. Man kann fast nie aus der Antwort die Frage reproduzieren. Die genaue Frageformulierung bleibt dabei unbekannt. Da die Antwort aber sehr wesentlich von der Frageformulierung abhärigig ist 2 Die Aussage ist eine Begriffsverbindung. Die Begriffe und die Begriffsverbindungen widerspiegeln objektiv-reale Gegenstände und Sachverhalte. Die Aussagenniederschrift muß gewährleisten, daß sowohl der gedankliche Inhalt als auch die sprachliche Form der Begriffe und Aussagen fixiert werden, da eine Trennung von Inhalt und Form der Aussage die Widerspiegelung entstellen kann, z. B. wenn die Äußerungen des Vernommenen vom Untersuchungsführer in seiner persönlichen Terminologie aufgezeichnet werden. 243;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 243 (NJ DDR 1964, S. 243) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 243 (NJ DDR 1964, S. 243)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

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