Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 241

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 241 (NJ DDR 1964, S. 241); HEINZ KLITZSCH, Staatsanwalt des Bezirks Gera Kampf gegen den Alkoholmibrauch -Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte Die unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten machen einen erheblichen Teil der Gesamtkriminalität in unserem Bezirk aus. Er ist insbesondere bei Verkehrsdelikten, Körperverletzungen, Staatsverleumdungen und Sittlichkeitsdelikten sehr hoch1. Der Anteil der Täter, die unter Alkoholeinfluß straffällig wurden, ist seit 1962 ständig gestiegen: Im Jahre 1962 wurden im Bezirk Gera 16 Prozent aller Straftaten unter Alkoholeinfluß begangen. Im Jahre 1963 erhöhte sich der Anteil im ersten Halbjahr auf 18 Prozent, im 3. Quartal auf 22 Prozent und im 4. Quartal auf 24 Prozent. Dieses ernste Zeichen bewog die Rechtspflegeorgane im Bezirk, gemeinsam mit der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei die Ermittlungstätigkeit auf diesem Gebiet zu untersuchen und die örtlichen Organe über die Untersuchungsergebnisse zu informieren. Die Analyse ergab, daß 97 Prozent aller Straftaten unter Alkoholeinfluß ihren Ausgangspunkt in Gaststätten oder Betriebskantinen hatten. Fast in allen Gaststätten wirkte derselbe Faktor: Der übermäßige Alkoholausschank an einzelne Bürger wurde hauptsächlich des Umsatzes wegen vorgenommen. Ein beachtlicher Teil der Täter hat ein niedriges Bildungsniveau. Sie haben entweder das Schulziel nicht erreicht oder keine abgeschlossene Lehre. Hinzu kommt, daß sie häufig die Arbeitsstellen wechseln. Die Ursachen für den übermäßigen Alkoholgenuß sind bei diesen Tätern vielfach schon in einer unzulänglichen Erziehung durch das Elternhaus zu suchen. Sie wuchsen teilweise unter zerrütteten Familienverhältnissen auf oder hatten nur einen Elternteil, der sich ungenügend um sie kümmerte, so daß sie sich bereits im jugendlichen Alter in den Gaststätten umhertrieben. Ein weiterer Teil der Täter gehörte Arbeitskollektiven an, die außerhalb ihres Wohnortes Bauarbeiten,'Montagen, geologische Bohrungen und sonstige Arbeiten verrichteten. Sie waren vorwiegend in Gemeinschaftslagern untergebracht, in denen die kulturelle Betreuung noch viel zu wünschen übrigließ. Bei diesen Kollektiven handelte es sich meist um zeitweilige Arbeitskollektive, die ungenügend gefestigt und deshalb nicht in der Lage waren, auf ihre Mitglieder erzieherisch einzuwirken. Daraus ergibt sich auch, daß gerade Täter aus solchen Kollektiven unter Einfluß von Alkohol erneut straffällig wurden. Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs Die Analyse wurde dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks unterbreitet, der die 1. Stellvertreter in den Kreisen verpflichtete, entsprechende Maßnahmen zur Zurückdrängung des Alkoholmißbrauchs einzuleiten. Des weiteren galt es, die Zusammenarbeit der Dienstzweige der Deutschen Volkspolizei zu organisieren. Hier wurde festgelegt, daß die Kommissariate E (Erlaubniswesen) der Volkspolizeikreisämter für die ständige Analyse und Auswertung der unter Alkoholeinfluß begangenen strafbaren Handlungen verantwortlich sind. In allen Kreisen des Bezirks fanden daraufhin Beratungen statt, an denen die Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie Jugend und Sport, Leiter der Rechtspflegeaktivs, Vertreter der Nationalen Front, der i Vgl. hierzu auch Colditz, „Die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs dient der Verdrängung der Kriminalität“. Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1963, Heft 9, S. 937 ff. Abteilungen Kultur, Volksbildung sowie Handel und Versorgung, der FDJ-Kreisleitung, des FDGB-Kreisvor-standes, der Kreisbetriebe der HO und des Konsums, der Industrie- und Handelskammer, der Kreisstaatsanwalt, der Leiter dra Volkspolizeikreisamtes und Vertreter der Presse teilnahmen. In diesen Beratungen ergab sich, daß u. a. folgende Methoden zweckmäßig sind, um die gesellschaftlichen Kräfte zur Zurückdrängung des Alkoholmißbrauchs zu mobilisieren: 1. Engere Zusammenarbeit der Fachorgane des Handels mit den Gaststättenleitern: Die Fachorgane des Handels beraten mit allen Gaststättenleitern, wie sie zur Zurückdrängung der Straftaten Unter Alkoholeinfluß beitragen können. Dabei stehen solche Probleme im Mittelpunkt wie: keine alkoholischen Getränke an Kraftfahrer, Jugendliche und Betrunkene zu verabreichen; ein sozialistisches Gaststättenniveau durch die Zusammenarbeit mit progressiven Kräften, die in diesen Gaststätten verkehren, zu schaffen; Gaststättenbeiräte zu bilden, die den Gaststättenleiter in seiner erzieherischen Tätigkeit unterstützen. 2. Stärkere Einflußnahme der Wohnbezirks- und Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front und der FDJ-Organisationen auf die Entwicklung einer sozialistischen Gaststättenkultur: Die Ausschüsse der Nationalen Front machen den gesellschaftlich-erzieherischen Einfluß besonders gegenüber solchen Personen geltend, die als Arbeitsbummelanten oder wegen rowdyhaften Verhaltens bekannt sind. Die FDJ-Organisationen wirken vor allem an den Oberschulen und Lehrausbildungsstätten gegen den Alkoholmißbrauch und organisieren kulturelle Veranstaltungen, die den vielseitigen Interessen der Jugendlichen entsprechen. Die Zusammenarbeit der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden mit den FDJ-Wohngruppen, den Dorfklubs, den Fachorganen des Handels usw. muß mit dem Ziel verbessert werden, die Ordnung und Sicherheit in den Gaststätten zu erhöhen. 3. Zielstrebigere Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit der Presse: Hierbei kommt es besonders darauf an, abgeschlossene Verfahren gegen Täter, die infolge Alkoholmißbrauchs straffällig wurden, anschaulich in der Presse auszuwerten, die schädliche Rolle des Alkohelmißbrauchs hervorzuheben und durch die Gegenüberstellung guter und negativer Beispiele der Gaststättenkultur sowohl auf die Bevölkerung wie auf die Mitarbeiter bestimmter Gaststätten erzieherisch einzuwirken. In Form dieser einheitlichen Maßnahmen der staatlichen und gesellschaftlichen Organe wird gegenwärtig im Bezirk Gera der gesellschaftliche Einfluß zur Zurückdrängung des Alkoholmißbrauchs wirksam. In gleichem Maße bemühen sich die Gerichte und die Staatsanwälte in den Kreisen, die Öffentlichkeit stärker in solche Verfahren einzubeziehen und auch mit Hilfe der Gerichtskritik und des Protestes auf die Beseitigung der begünstigenden Bedingungen für die unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten hinzuwirken. In geeigneten Verfahren treten weit mehr als in den vorangegangenen Monaten gesellschaftliche Ankläger auf, und viele Verhandlungen finden vor erweiterter Öffentlichkeit statt. So werden z. B. die Verhandlungen vor 241;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 241 (NJ DDR 1964, S. 241) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 241 (NJ DDR 1964, S. 241)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, vor allem dem sowie Rechtspflegeorganen, wie der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, zur ollseitigen Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden.

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