Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 234

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 234 (NJ DDR 1964, S. 234); ihre Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Individualität zu bewahren und ihren Neigungen zu folgen. Es ist ganz offensichtlich, daß, wenn wir an die Lösung einer solchen Aufgabe herangehen, für uns keine Möglichkeit mehr besteht, uns nur mit dem einzelnen Kind zu befassen. Vor uns ersteht augenblicklich das Kollektiv als Gegenstand unserer Erziehung .“la Auf diesem Hintergrund sind die Auffassungen Makarenkos über Schwererziehbarkeit und Jugendkriminalität zu verstehen. Diese Erscheinungen sind für ihn nicht eine Defektivität der Persönlichkeit, auch nicht die einfache Widerspiegelung einer „Defektivität der Umstände“, sondern Defektivität der sozialen Beziehungen. Schwererziehbarkeit ist ihrem Wesen nach eine Störung des Verhältnisses zwischen Persönlichkeit und Gesellschaft. Gegenstand der Betrachtung ist demnach nicht die „moralisch defekte Persönlichkeit“, sondern das anomale Beziehungsgefüge. Makarenko sagt: Das allgemeine Bild eines vernachlässigten defektiven“ Bewußtseins kann nicht mit Fachausdrücken definiert werden, wie sie auf irgendeinem anderen Gebiet des Lebens üblich sind. Überhaupt ist die Defektivität des Bewußtseins natürlich keine technische Defektivität der Persönlichkeit, es ist vielmehr die Defektivität gewisser sozialer Erscheinungen, sozialer Beziehungen, mit einem Wort, es sind vor allem die gestörten Beziehungen zwischen Persönlichkeit und Gesellschaft Wie sich diese Defektivität der Beziehungen im Selbstgefühl der Persönlichkeit widerspiegelt, ist selbstverständlich eine sehr komplizierte Frage, die hier nicht entschieden werden kann. Im allgemeinen aber läßt sich sagen, daß diese Widerspiegelung letzten Endes die Form eines herabgeminderten Wissens, herabgeminderter Vorstellungen des Individuums von der menschlichen Gesellschaft ari-nimmt Da wir es immer mit Beziehungen zu tun haben und gerade die Beziehungen der eigentliche Gegenstand unserer pädagogischen Arbeit sind, haben wir immer ein zweifaches Objekt vor uns: die Persönlichkeit und die Gesellschaft.“12 13 14 Es gehört nicht zum Zweck und zur Absicht des Artikels, diesen Standpunkt Makarenkos zu begründen oder zu erläutern. Wir wollen nur auf ihn hinweisen und zum Ausdruck bringen, daß damit unserer Ansicht nach eine methodologische Ausgangsposition für die weitere Forschungsarbeit gegeben ist. Es käme demnach darauf an, die empirisch gewonnenen Faktoren, die im Zusammenhang mit der Jugendkriminalität besonders deutlich werden, nach ihrer Stellung im sozialen Beziehungsgefüge, nach ihrer Bedeutung für das Verhältnis zwischen Persönlichkeit und Gesellschaft zu ordnen. Auf die Ebene der sozialen Beziehungen müssen die Faktoren, Erscheinungen und Tendenzen 12 Makarenko, Werke, Band V, S. 465. 13 Makarenko, Werke, Band VII, Berlin 1957, S. 4Z3 f. transponiert, in diese Sprache müssen sie „übersetzt“ werden. Nur dann werden -sie verständlich, können sie für den beabsichtigten Zweck gewertet werden. Nehmen wir beispielsweise den Problemkreis der Familienerziehung, auf den jede Untersuchung über Jugendkriminalität mit Sicherheit stößt11. In dem zitierten Bericht des DPZI werden in diesem Zusammenhang das „zerrüttete Elternhaus“ und die „Berufstätigkeit beider Eltern“ genannt. Andere Ermittlungen fügen die Tatsache der „unvollständigen Familie“ hinzu. Wir wissen, daß Hunderttausende Kinder von berufstätigen Eltern und alleinstehenden Müttern nicht straffällig werden. Offenbar besteht also kein gesetzmäßiger Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit der Eltern oder dem Vorhandensein nur eines Elternteils auf der einen Seite und Straffälligkeit oder Schwererziehbarkeit auf der anderen. Die empirisch (statistisch) ermittelten Hinweise. können also nur als der Anfang einer Spur gewertet werden, die man weiterverfolgen muß; sie gewinnt erst dann für die Ursachenforschung eine spezifische Bedeutung, wenn sie die Ebene der sozialen Beziehungen erreicht. Mit der Erörterung von Strukturfragen der Familie berühren wir noch nicht das Wesen der Schwererziehbarkeit oder der Jugendkriminalität. Die gegenwärtige empirische Forschung bleibt aber oft hartnäckig auf dieser Stufe stehen. Es gilt vielmehr, die Störungen in den Beziehungen des jungen Menschen zur Familie aufzuspüren und dabei die Beziehungen zur Familie als einen Bestandteil des Beziehungsgefüges zwischen Persönlichkeit und Gesellschaft zu bewerten. Die Verwirklichung dieser Absicht setzt voraus, daß wir eine klare Vorstellung von dem Charakter der Beziehungen zur Familie besitzen, ihre Spezifik und ihr normales Funktionieren kennen. Leider ist unser Wissen in dieser Hinsicht minimal. Das hängt mit der oben erwähnten Situation auf dem Gebiet der Erziehungslehre zusammen. Überhaupt müssen wir erkennen, daß wir mit dem Versuch der pädagogischen Wertung der sozialen Beziehungen Neuland betreten. Es fehlt noch eine gültige Modellvorstellung von diesem komplizierten Gefüge. Dieser Zustand erschwert das von uns geforderte Vorgehen, enthebt uns aber nicht der Notwendigkeit, einen solchen Weg zu beschreiten. Ursachenforschung und Ausarbeitung der speziellen Erziehungstheorie müssen Hand in Hand gehen, und sicher werden sie sich gegenseitig befruchten. Von der methodologisch richtig orientierten und empirisch betriebenen Ursachenforschung her wird man auf einige Knotenpunkte, auf typische schwache Stellen im sozialen Beziehungsgefüge stoßen, an denen die vorbeugende Bekämpfung und die Umerziehung ansetzen müssen. 14 Vgl. hierzu auch Harrland. „Die Aufgaben der Kriminal-statistik in Rechtspflege und Forschung“, NJ 1964 S. 168. HARRY METTIN, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte ROLF RABE, Berlin Die Bekämpfung der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten In unserer Arbeit „Erscheinungsformen und Ursachen der Rückfällkriminalität bei Eigentumsdelikten“1 versuchten wir nachzuweisen, daß zwischen den Ursachen der allgemeinen Kriminalität und denen der Rückfallkriminalität ein innerer, gesetzmäßiger Zusammenhang besteht. Charakteristisch für die Ursachen, die einer Rückfallstraftat zugrunde liegen, ist, daß diese fortexistieren, obgleich in der vorangegangenen Zeit I Mettin/Rabe, NJ 1963 S. 719 ff. und S. 749 ff. gerichtlicherseits oder durch ein Organ der gesellschaftlichen Rechtspflege Maßnahmen zur Umerziehung des Täters eingeleitet worden sind. Daraus folgt, daß die Rückfallkriminalität erst dann wirksam bekämpft werden kann, wenn es uns gelingt, jene Faktoren aufzudecken und auszuräumen, die den Umerziehungsprozeß des Täters verhindert haben. Man wird vergeblich nach einer befriedigenden Antwort auf diese Frage suchen, wenn ausschließlich die \ 234;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 234 (NJ DDR 1964, S. 234) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 234 (NJ DDR 1964, S. 234)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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