Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 215

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 215 (NJ DDR 1964, S. 215); Das Bemühen der Spruch- und Schlichtungsstellen ist getragen von den sozialistischen Prinzipien der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe, d. h., daß die Beteiligten hinreichend Gelegenheit erhalten, den Streitgegenstand mit den Spruch- und Schlichtungsstellen zu erörtern. Das geschieht sowohl in bezug auf die schriftliche Vorbereitung des Verfahrens als auch auf die mündliche Verhandlung. Technische Information Zur Ermittlung des Höchststandes der Technik gehört die systematische Auswertung des Informationsmaterials. Oftmals bedarf es nur einer einfachen Recherche, um festzustellen, daß der der Patentanmeldung zugrunde liegende Erfindungsgedanke in der einschlägigen Literatur oder in einer älteren Patentschrift bereits seit langem Eingang gefunden hat. Die sorgfältige und fachgerechte Auswertung des vorhandenen technischen Schrifttums bewahrt den Erfinder vor unnötiger Denkarbeit und zugleich vor späteren Enttäuschungen, nämlich dann, wenn sich herausstellt, daß der Erflndungs-gegenstand nieht mehr neu und bereits Gegenstand einer älteren Erfindung ist. Eine zielgerichtete Auswertung der Literatur und des Patentschrifttums setzt jeden Betrieb in die Lage, etwas bereits Erdachtes schnell und gegebenenfalls ohne größere finanzielle Belastung der Gesellschaft nutzbar zu machen. Das Kennen des Standes der Technik ermöglicht es dem Betrieb, die Neuerer auf neu zu lösende technische Probleme hinzulenken und das Erfinder- und Neuererwesen mit in das Plansystem einzubeziehen. Die Neuererbewegung ist nur dort in guten Händen, wo die neue Technik erkannt, bewußt angewendet und zugleich ständig weiterentwickelt wird. Eine bewußte Anwendung und Weiterentwicklung der Technik setzt aber eine fachgerechte Auswertung des technischen Informationsmaterials voraus. Deshalb ist der Auswertung des Informationsmaterials große Bedeutung beizumessen. Der Aufbau einer umfangreichen Patentdokumentation und -information ist für den Betrieb die Voraussetzung für die Gewährleistung des technischen Weltniveaus der zu produzierenden Erzeugnisse und ihrer Patentreinheit. Letzteres ist dann von größter Bedeutung, wenn die Erzeugnisse für den Export vorgesehen sind. Die Erzeugnisse dürfen dabei nicht in den Wirkungsbereich noch bestehender Patente kommen. Zur Sicherung der Patentreinheit für Exponate ist eine sehr sorgfältige und gewissenhafte Patentschriftenanalyse notwendig. Um eine erfolgreiche Arbeit der Erfinder und Neuerer zu gewährleisten, hat das Amt die Patentliteratur des In- und Auslandes zu beschaffen, aufzubereiten und zur Einsichtnahme bereitzustellen sowie den Aufbau von Patentschriftensammlungen zu sichern und die Arbeit mit dem Patentschrifttum methodisch anzuleiten. Patentliteratur und Patentschrifttum bilden zugleich das Prüfungsmaterial der patentamtlichen Prüfungsstellen. Das gesamte Patentschrifttum des Amtes steht der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ein Beratungsdienst erleichtert das Auffinden bestimmter Patentschriften oder sonstiger Fachliteratur. Das Amt unterhält ferner eine sehr umfangreiche Warenzeichenkartei, die den Betrieben und dem Han-'del zwecks Durchführung entsprechender Recherchen vor Anmeldung neuer Zeichen zur Verfügung steht. Die Information über den Bestand bereits bestehender Schutzrechte mindert die Kollisionsgefahr mit älteren Zeichenrechten. Internationale Aufgaben Zu der Vielzahl der Aufgaben des Patentamtes gehören ferner eine Reihe internationaler Aufgaben. So ist das Patentamt verpflichtet, in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Organen des Staatsapparates die internationalen Aufgaben auf dem Gebiet des Paienl- Muster- und Zeichenwesens wahrzunehmen. Das gilt insbesondere für die Aufgaben, welche sich aus der Mitgliedschaft der DDR in der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und ihrer Nebenabkommen in der Londoner Fassung vom 2. Juni 1934 (RGBl. 1937 II S. 584 ff.)'* 1 * * ergeben. Im Einklang mit der Verordnung über die Wiederanwendung der Bestimmungen der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen vom 15. März 1956 (GBl. I S. 271) gewährt die DDR den anderen Verbandsländern und deren Staatsangehörigen sämtliche aus der Verbandsübereinkunft und ihren Nebenabkommen zustehenden Rechte5. So ist z. B. unter anderem festgelegt, daß derjenige, welcher in einem der Verbandsländer ein Gesuch um ein Patent, ein Geschmacksmuster oder Modell, eine Fabrik- oder Handelsmarke vorschriftsmäßig hinterlegt, ein Prioritätsrecht genießen soll. Das Patentamt ist nach Art. 12 der Verbandsübereinkunft weiter verpflichtet, die Patente, Gebrauchsmuster6, die gewerblichen Muster oder Modelle und die Fabrik-und Handelsmarken der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Dies geschieht durch die Herausgabe der in § 14 Abs. 2 des Statuts des Patentamtes genannten Publikationen. Die Zusammenarbeit des Patentamtes mit den Patentämtern der anderen sozialistischen Länder muß besonders hervorgehoben werden. Das Patentamt unterstützt auf dem Gebiet der Neuererbewegung sowie des Patent-, Muster- und Zeichenwesens die Lösung der Aufgaben, die sich aus der engen politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit der sozialistischen Länder ergeben (§ 2 Abs. 2 des Statuts). Der Zusammenschluß der sozialistischen Länder im RGW7 bringt für das Neuerer-, Erfindungs-, Muster-und Zeichenwesen eine Vielzahl neuer, über die nationalen Interessen hinausgehender, z. T. sehr komplizierter Aufgaben. Ein Ziel dieser Aufgaben wird sein, ausgehend von dem Grundsatz der sozialistischen internationalen Solidarität, ein einheitliches Erfinder-, Neuerer- als auch Warenzeichenrecht anzustreben. 4 Veröffentlicht auch in Arlt,Erasmus, Erfinder- und Waren-zeiehensehutz im In- und Ausland, Berlin 1955, S. 364 (Pariser Verbandsübereinkunft), S. 404 (Madrider Markenabkommen), S. 431 (Madrider Herkunftsabkoramen), S. 441 (Haager Musterabkommen). 5 Vgl. auch Rüffle, „Die Deutsche Demokratische Republik wendet die internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wieder an", Erfindungs- und Vorschlagswesen 1956. Heft 9. S. 204. 6 Gebrauchsmusteranmeldungen werden nach dem 31. Juli 1963, dem Tag der Aufhebung des Gebrauchsmustergesetzes durch das Änderungsgesetz zum Patentgesetz, nicht mehr entgegengenommen. 7 Vgl. Bekanntmachung über das Statut des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe und die Konvention über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe vom 10. Mai 1960 (GBl. I S. 283). Hinweis Das Ministerium für Handel und Versorgung bereitet die zweite Auflage eines „Stichwortverzeichnisses über die Bestimmungen auf dem Gebiet Handel und Versorgung“ vor. Das Stichwortverzeichnis enthält nunmehr auch solche Regelungen, die zwar von anderen zentralen Organen erlassen wurden, jedoch für den Binnenhandel ebenfalls Gültigkeit haben. Mit der Auslieferung in Form einer Broschüre zum Preis von etwa 1 DM ist im Mai 1964 zu rechnen. Interessenten haben die Möglichkeit, ihre Bestellung ab sofort beim Zentral- Versand in Erfurt, Anger 37, aufzugeben. Z15;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 215 (NJ DDR 1964, S. 215) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 215 (NJ DDR 1964, S. 215)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Die Besuchsdauer beträgt grundsätzlich. Minuten. Ich wurde am über die Besuchsbestimmungen belehrt.

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