Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 199 (NJ DDR 1964, S. 199); einheitliche Forschung, erschwert die einheitliche statistische Beobachtung und führt zum Teil auch zu Mißverständnissen bei der Analyse der verschiedenen Kennziffern. Eine unvermeidliche Begleiterscheinung dessen ist die Mehrgleisigkeit und zum Teil unvertretbare Aufblähung der statistischen Berichterstattung. Die Konzentrierung der Verantwortung für die statistischen Erhebungen bei einem zentralen Rechtspflegeorgan erfordert eine genaue Regelung, daß und wie alle anderen Rechtspflegeorgane mit den notwendigen Materialien periodisch und für besondere Zwecke von der Zentralstelle versorgt werden. Um zu gewährleisten, daß die zentralisierte Kriminalstatistik den Bedürfnissen aller an ihr interessierten Organe gerecht wird, könnte eine Arbeitsgruppe als beratendes oder auch mitentscheidendes Organ gebildet werden, der Vertreter aller beteiligten Organe und der Strafrechtswissenschaft angehören sollten. Die zentralisierte Kriminalstatistik wäre richtigerweise beim Generalstaatsanwalt zu führen, der entsprechend dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates für die Analyse der Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung verantwortlich ist12. Eine solche Regelung entspricht der Grundrichtung des Rechtspflegeerlasses auf diesem Gebiet, da der Generalstaatsanwalt bereits jetzt das zentrale Organ für die Verwertung aller Teile der Kriminalstatistik ist, die nach den durch ihn herauszuarbeitenden einheitlichen Kriterien geführt werden muß. 12 Zweiter Teil, Dritter Abschnitt, II D des Rechtspilegeerlasses. URSULA ROHDE und HELMUT LATKA, Richter am Obersten Gericht Methoden zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit im Zivil- und Familienrecht Anknüpfend an die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge über die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Zivilrechtsprechung, hat Rein-warth auf eine Reihe von Mängeln in der Arbeit der Zivilgerichte hingewiesen, die der schnellen und konsequenten Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses im Zivilund Familienrecht entgegenstehen1. Auf bestimmten Gebieten des Zivil- und Familienrechts gibt es günstige Voraussetzungen für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit, so insbesondere beim Mietrecht, bei Streitigkeiten zwischen sozialistischen Genossenschaften und ihren Mitgliedern, bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie bei Ehescheidungs- und Unterhaltsverfahren. Wegen der großen Bedeutung dieser Rechtsgebiete für die weitere Entwicklung unserer Volkswirtschaft bzw. für die Festigung des sozialistischen Bewußtseins aller Bürger sollten hier vorrangig spezifische Arbeitsmethoden entwickelt werden. Zur Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des Mietrechts Im Jahre 1962 waren 22,8 Prozent aller bei den Gerichten anhängigen Zivilverfahren Streitigkeiten aus Miet-und Pachtverträgen. Wegen ihres zahlenmäßigen Umfangs, ihrer ökonomischen Bedeutung und ihrer ideologischen Auswirkungen auf die Beziehungen der Mensehen im Wohngebiet ist es bei diesen Streitigkeiten besonders wichtig, die gerichtliche Tätigkeit gesellschaftlich wirksam zu machen. Folgende drei Arten von Mietstreitigkeiten sind besonders häufig: a) Klagen auf Zahlung von Mietrückständen, z. T. verbunden mit dem Antrag auf Aufhebung des Mietverhältnisses, b) Klagen auf Aufhebung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Belästigungen, c) Klagen gegen den Vermieter wegen Instandsetzungs-arbeiten. Je nach dem Inhalt der Klagen sind die Ursachen und mitwirkenden Umstände und demzufolge die Methoden zu ihrer Überwindung verschieden. Klagen auf Zahlung von Mietrückständen Klagen gegen Mietschuldner konzentrieren sich auf die städtischen Gebiete. Bei den Berliner Stadtbezirksgerichten waren im 4. Quartal 1963 43,9 Prozent aller Zivilverfahren Mietstreitigkeiten. 78,9 Prozent davon 1 Reinwarth, „Aufgaben der Zivilgerichte bei der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses“, NJ 19G4 S. 129 ff. Vgl. auch die dort in Fußnote 2 angegebene Literatur. waren Klagen gegen Mietschuldner. Die Gründe für die Nichtzahlung der Miete sind unterschiedlich, aber nur zu einem geringen Teil stichhaltig und entschuldbar. Die Gerichte dürfen sich wie Reinwarth bereits ausgeführt hat in diesen Verfahren nicht damit begnügen, nur die Höhe des Mietrückstandes, die meist unstreitig ist, zu erörtern. Sie müssen zugleich feststellen, warum der Mieter seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erst danach können sie sachkundig darüber befinden, ob über das Gerichtsverfahren hinaus eine weitere erzieherische Einwirkung erforderlich ist und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Von praktischer Bedeutung ist die Frage, wie das Gericht bereits vor dem Termin nähere Hinweise auf die sozialen Verhältnisse des Mietschuldners erhalten kann. So ist es z. B. wichtig zu wissen, ob der Mietschuldner arbeitet, warum er die Miete nicht pünktlich gezahlt hat, ob er sein Geld leichtfertig verbraucht, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, ob bereits vorher Klagen wegen der Miete notwendig wurden, ob eine Hausgemeinschaft besteht und von ihrer Seite aus Einwirkungen erfolgten usw. Die Klagschriften geben zu solchen für die Vorbereitung der Verhandlung wichtigen Fragen häufig keine oder nur eine dürftige Auskunft. Da aber gerade diese Streitigkeiten sehr oft im Güteverfahren durch Vergleich beendet werden oder Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile ergehen, ist es besonders notwendig, bereits vor dem Termin orientiert zu sein, weil eine Verzögerung des Verfahrens zur Klärung dieser Fragen in der Regel nicht vertretbar ist. Die Gerichte haben dies überwiegend erkannt und sich auf verschiedene Art bemüht, dabei auftretende Schwierigkeiten zu überwinden. So orientiert z. B. der Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Cottbus vom 26. August 1963 darauf, in jedem Verfahren eine ■ Stellungnahme der Hausgemeinschaft anzufordern2. Andere Gerichte haben ausführliche Fragebogen ausgearbeitet und den Hausgemeinschaftsleitungen zur Beantwortung zugeleitet. Verschiedentlich wurden Schoflen beauftragt, die erforderlichen Erkundungen im Haus des Schuldners einzuholen. Alle diese Möglichkeiten sind geeignet, dem Gericht bei der Ermittlung wesentlicher Umstände zu helfen. Es ist aber wenig zweckmäßig, wenn sich die Gerichte in mühsamer Kleinarbeit solche Angaben verschaffen, die der Vermieter von sich aus mitteilen könnte. Da be- 2 Vgl. „Die Durchsetzung des Reehtspfiegeerlasses in der Miet-rechlsprechung“, NJ 1968 S. 659 ff. 199;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 199 (NJ DDR 1964, S. 199) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 199 (NJ DDR 1964, S. 199)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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