Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 198

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 198 (NJ DDR 1964, S. 198); ihnen auf objektive Tendenzen in der Bewegung und Struktur von Massen erscheinungen zu schlußfolgern. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß bei kleinen Mengen die mathematische Wahrscheinlichkeit nicht zum Zuge kommen kann. Zur Ermittlung der objektiven Tendenzen sollen darum vor allem die vorgeschlagenen und fortlaufend zu ergänzenden Zeitreihen für größere Gruppen von Straftaten dienen. Der unschätzbare Wert der zusätzlichen Materialsammlung mit Hilfe der Kerblochkartei besteht vornehmlich darin, daß für die verschiedensten Zwecke im örtlichen Bereich, vor allem für die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und den gesellschaftlichen Organisationen, jederzeit handfestes und schnell greifbares Material vorliegt, das zugleich zur qualitativen Charakterisierung der statistischen Daten ausgezeichnet geeignet ist. Die derzeitige zentrale Statistik ist nur ungenügend auf die Ermittlung von Ursachen und Bedingungen von Straftaten ausgerichtet, die für größere Bereiche oder ganze Gruppen von Straftaten typisch sein können. Es liegt auf der Hand, daß ein System entsprechender statistischer Kennziffern eine beachtliche Grundlage für die zentrale Analyse der Kriminalität und die Ableitung geeigneter Maßnahmen der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung im gesamtstaatlichen Maßstab (bis hin zu gesetzgeberischen Konsequenzen) bilden könnte. Um zu exakten statistischen Kennziffern zu kommen, ist es aber erforderlich, daß Klarheit darüber besteht, welche Erscheinungen auf diese Weise als Ursachen oder Bedingungen von Straftaten über eine längere Periode hin statistisch beobachtet werden müssen. Die Vorstellungen in dieser Hinsicht sind gegenwärtig noch wenig konkret. Die Statistik hat ja auch, insbesondere was ihren Umfang angeht, ihre Grenzen. Man muß sich also beschränken, darf nicht alles Mögliche untersuchen, sondern muß solche Kennziffern vorsehen, die unmittelbaren Nutzen bringen, d. h. zu praktischen Konsequenzen führen. Die Vervollkommnung der Statistik in dieser Hinsicht hängt nicht unwesentlich davon ab, wie die Ursachenforschung im Einzelfall betrieben wird. Zumeist werden ja erst dadurch diejenigen Momente entdeckt, deren allgemeines statistisches Studium zu tieferen Erkenntnissen führen kann. Es wäre nützlich, wenn im Interesse des besseren Einsatzes der Statistik für die zentrale Ursachenforschung eine Gruppe von Praktikern und Wissenschaftlern ein entsprechendes Programm ausarbeiten würde, das die Grundlage für die statistische Beobachtung über einen längeren Zeitraum bilden könnte. 2. Die weitere wesentliche Schwäche der Kriminalstatistik bestand bisher darin, daß sie praktisch nichts Genaues über die Anzahl der den Rechtspflegeorganen bekanntgewordenen Straftaten aussagen konnte. Als Straftaten galten bis in die letzte Zeit hinein alle straftatverdächtigen Handlungen, derentwegen von den Untersuchungsorganen Ermittlungsverfahren geführt wurden. Das heißt, die Straftaten wurden entsprechend dem Sachstand ausgewiesen, wie er sich in dem durch § 157 StPO beschriebenen Verfahrensstadium ergibt. Neben einer ganzen Reihe weiterer Unzulänglichkeiten, die sich bei einer solchen Art der Straftatenzählung unvermeidlich ergeben mußten, bestanden vor allem zwei wesentliche Unsicherheitsfaktoren. Einmal konnte die Kriminalität in ihrem tatsächlich festgestellten Umfang nicht exakt ausgewiesen werden, weil die in späteren Verfahrensstadien bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht getroffenen Feststellungen keine Berücksichtigung finden konnten. Es ist aber bekannt, daß im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren jährlich nahezu 15 000 Einstellungen oder Freisprüche erfolgen, weil die Prüfung ergibt, daß keine Straftat vorliegt, der Beschuldigte nicht der Täter bzw. nicht festgestellt ist, daß er die Straftat begangen hat. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor lag darin, daß die strafrechtliche Beurteilung einer Handlung beim Abschluß eines Strafverfahrens nicht selten von derjenigen abwich, die zur Zeit der Übergabe der Sache an den Staatsanwalt erfolgte. Die unterschiedliche Subsumtion tritt mitunter unvermeidbar bei einer kaum erschöpfend aufzählbaren Anzahl von Delikten auf. Da ist einmal die Abgrenzung zwischen vorsätzlich und fahrlässig begangenen Straftaten, ferner zwischen Unterschlagung und Untreue, zwischen Absatz 1 und 2 des § 1 WStVO usw. Um diese Unsicherheitsfaktoren auszuschalten und um für alle Rechtspflegeorgane zu einheitlichen und exakten Zahlen zu kommen, werden ab 1. Januar 1964 in der Kriminalstatistik für die Straftatenzählung neue Prinzipien angewandt, die den bereits bisher für die Zählung der Täter in der gemeinsamen Kriminalstatistik geltenden Grundsätzen entsprechen. Das bedeutet, daß jede Straftat erst mit dem endgültigen Abschluß des Strafverfahrens für die Kriminalstatistik erfaßt wird. Die Zahlen werden künftig also nicht mehr mit der Ungewißheit über den wirklichen Ausgang der Strafverfahren belastet sein. Mit dieser Methode der Straftatenzählung beschreiten wir aber Neuland. Darum ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß im laufenden Jahr trotz auftretender Schwierigkeiten die exakte statistische Erfassung der Straftaten durch alle Leiter der Rechtspflegeorgane gesichert werden muß. Die Schwierigkeiten bestehen vor allem darin, daß die Straftatenzahlen sich künftig aus den Verfahrensergebnissen aller den Strafprozeß führenden Organe zusammensetzen, weil ja nicht erst im Gerichtsverfahren, sondern auch in großem Umfang schon in den voraufgegangenen Stadien Strafverfahren endgültig abgeschlossen werden (z. B. Übergaben an Konfliktkommissionen). Es kommt darauf an, auf allen Ebenen eine gute Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane bei der statistischen Berichterstattung zu entwickeln und zu sichern. Nachdem nun die gemeinsame Kriminalstatistik auch in den Kreisen eingeführt wurde, darf kein Rechtspflegeorgan der Kriminalitätsanalyse mehr separate Materialien zugrunde legen. Alle analytischen Arbeiten sind künftig auf der Grundlage der gemeinsamen Kriminalstatistik durchzuführen, soweit nicht nur die Tätigkeit eines Rechtspflegeorgans in seinem Verantwortungsbereich Gegenstand der Untersuchung ist. Nicht unerwähnt bleiben darf, daß die gegenwärtig vorwiegend manuelle Arbeitsweise in der Statistik zunehmend und unvermeidlich zu einem Hindernis für die Bewältigung der Leitungs- und Forschungsaufgaben wird. Die Vielzahl und Vielfalt von Angaben, die für die praktische und theoretische Arbeit im Bereich der Rechtspflege gesammelt, systematisiert, gespeichert und ausgewertet werden müssen, verlangen notwendig nach der modernen Technik. Wenn wir bei der zentralen Prüfung und Entscheidung der verschiedenen praktischen Fragen für spekulative Erwägungen keinen Raum lassen wollen, müssen wir sichern, daß für die Vorbereitung und Erörterung prinzipieller Entscheide und Maßnahmen ein jederzeit ausreichendes Tatsachenfundament geschaffen wird15. Dazu bedarf es der Einführung der maschinellen Lochkartentechnik. Die Erfahrungen anderer statistischer Fachzweige zeigen auch, daß es notwendig ist, die Kriminalstatistik und ihren Apparat straffer zu zentralisieren. Die gegenwärtige Organisation der Kriminalstatistik, ihre Zersplitterung in verschiedene Ressortstatistiken, ist nicht nur unrationell, sondern behindert auch eine Vgl. auch M. Benjamin, „Wie können die Ursachen der Kriminalität erforscht werden?“, NJ 1963 S. 49 und 52. 198;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 198 (NJ DDR 1964, S. 198) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 198 (NJ DDR 1964, S. 198)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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