Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 197 (NJ DDR 1964, S. 197); daß die Theorie absolut falsch ist. Man muß vielmehr, gewappnet mit den aus dem Experimentieren gewonnenen Erfahrungen, die Theorie bereichern und die Methoden ihrer Anwendung auf die Praxis ständig vervollkommnen. Dabei muß die Kompliziertheit einer solchen Erscheinung wie der Kriminalität berücksichtigt werden. Qualitativen Sprüngen in der Entwicklung geht zumeist eine längere Periode quantitativer Veränderungen voraus. Hierdurch wird noch einmal die Notwendigkeit unterstrichen, das statistische Studium der Kriminalität in ihrer Entwicklung und Veränderung über lange Zeiträume hin vorzunehmen. Wenn die Kriminalstatistik bewußt und planvoll mit der forschenden -und praktischen Tätigkeit der Rechtspflegeorgane verbunden und als objektiver Gradmesser ihrer Wirkungsweise und Ergebnisse eingesetzt wird, wächst sie weit über die Rolle eines bloßen Spiegelbildes der Wirklichkeit hinaus und wird zu einem Instrument für die Leitung der gesellschaftlichen Umwälzung. Neugestaltung der Kriminalstatistik Die Unzulänglichkeit der bisherigen Kriminalstatistik wird vor allem in zweierlei Hinsicht empfindlich spürbar: 1. Die Rechtspflegeorgane in den Kreisen und Bezirken entbehren oft noch solcher gesammelten Tatsachenmaterialien, die für die konkrete Leitung der Kriminalitätsbekämpfung in ihrem Bereich, insbesondere für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den gesellschaftlichen Organisationen, erforderlich sind. Einmal fehlt es an dem gehörigen Überblick über die Entwicklung der Kriminalität in diesen Bereichen während einer längeren Periode, so daß es zumeist unmöglich ist, die Wirkungsweise und Ergebnisse der Kriminalitätsbekämpfung exakt einzuschätzen. Hier kann durch ein Programm der ständigen Fortschreibung statistischer Zeitreihen, wie es in diesem Beitrag bereits erörtert wurde, eine gewisse Abhilfe geschaffen werden. Vornehmlich die Rechtspflegeorgane in den Kreisen würden dadurch dazu angehalten werden, die Entwicklung der Kriminalität in ihrem Bereich ständig zu verfolgen und kritisch die Wirkungsweise ihrer eigenen Arbeit an den statistisch ausgewiesenen Resultaten zu messen. Hinzu kommt, daß diese Methode zugleich eine Anleitung für die Handhabung der Statistik überhaupt ist, weil die ständig fortgeführten statistischen Entwicklungsreihen nach einem gewissen Zeitablauf dazu zwingen, die Ursachen für die Bewegung der verschiedenen kriminellen Erscheinungen unter dem Einfluß der konkret angewandten Bekämpfungsmaßnahmen zu ergründen. Zum anderen benötigen aber die Rechtspflegeorgane in den Kreisen und Bezirken auch Materialien, die den spezifischen Bedingungen und Aufgaben im örtlichen Bereich Rechnung tragen. Wenn die zentrale Statistik z. B. eine Kennziffer „Kriminalität im Bauwesen“ vorsieht, so genügt dies für die örtliche Ebene keineswegs, denn hier ist es erforderlich, genau zu beobachten und zu verfolgen, an welchen Orten, in welchen Betrieben und unter welchen Umständen diese Straftaten vorkamen. Es ist klar, daß keine zentrale Statistik derart spezifisch auf alle örtlichen Bedingungen zugeschnitten sein kann, daß sie die für die örtliche Leitung erforderlichen Angaben ausreichend gewährleistet. Für den örtlichen Bereich interessiert ja ganz konkret, in welchen Verantwortungsbereichen Straftaten geschehen konnten, unter welchen Umständen sie zustande kamen, welche Bedingungen sie ermöglichten, wer diese Bedingungen zu vertreten hat und wie sie beseitigt werden können. In verschiedenen Bezirken ist man deshalb dazu übergegangen, besondere Materialsammlungen zu sichern. Bekannt ist insbesondere der sog. Einlagebogen, den des Bezirksgericht Cottbus für die Gerichte des Bezirks eingeführt hat und der vornehmlich Angaben über die begünstigenden Bedingungen von Straftaten in den hauptsächlichen Wirtschaftsbereichen des Bezirks enthält.10 Das Bezirksgericht ist dadurch imstande, seine Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und den gesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage eines sehr exakten Faktenmaterials zu entwickeln. Eine solche Art der Materialsammlung ist gegenwärtig freilich mit zusätzlichen Erhebungen und Berichterstattungen verbunden. Deshalb sollten die zentral eingeführten statistischen Erfassungspapiere (Zählblätter usw.) künftig derart gestaltet werden, daß auch Raum für die im jeweiligen örtlichen Bereich benötigten Angaben bleibt. Schon jetzt ist abzusehen, daß mit dem ständig wachsenden Umfang des auf diese Weise gesammelten Materials seine systematische Auswertung immer zeitraubender und schwieriger werden wird. Deshalb muß man sich rechtzeitig nach geeigneten technischen Hilfsmitteln umsehen. Besondere Beachtung verdient eine Kerblochkartei, die von der Staatsanwaltschaft im Bezirk Erfurt eingerichtet wurde und gegenwärtig im gesamten Bezirk verwendet wird. Die dort gesammelten Erfahrungen müssen im Verlaufe des Jahres 1964 ausgewertet werden, damit ab 1965 in allen Bezirken und Kreisen mit diesem ausgezeichneten Hilfsmittel gearbeitet werden kann. Es sollte auch davon ausgegangen werden, daß es weder notwendig, noch rationell ist, wenn jedes Rechtspflegeorgan eine „eigene“ umfangreiche Materialsammlung führt. Es ist vielmehr Kurs darauf zu nehmen, daß in jedem Kreis bzw. Bezirk ein Rechtspflegeorgan gewissermaßen als Zentralstelle fungiert, bei der die zu sammelnden Materialien von den Rechtspflegeorganen des Bereichs zusammenlaufen und wo sie auch für alle Rechtspflegeorgane jederzeit auswertbar zur Verfügung stehen. Nach Lage der Dinge müßte dies die Staatsanwaltschaft sein, die ja nach dem Rechtspflegeerlaß eine besondere Verantwortung für die Analyse der Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung hat. Es ist überdies an der Zeit, auch auf diesem Gebiet die Reste des Ressortdenkens zu überwinden, die sich häufig noch darin zeigen, daß einzelne Rechtspflegeorgane versuchen, ihre „eigene“ Kri.minalitätsanalyse zu fertigen. Dadurch ist es in der Vergangenheit nicht selten zu unvollkommenen und einseitigen Einschätzungen gekommen, weil es heutzutage einfach nicht mehr möglich ist, die Kriminalität und insbesondere die Wirkungsweise und Ergebnisse ihrer Bekämpfung mit den Kenntnissen und aus der Sicht nur eines Rechtspflegeorgans exakt und umfassend zu untersuchen und zu beurteilen. Es ist darum keineswegs überflüssig, darauf hinzuweisen, daß der Rechtspflegeerlaß ausdrücklich auf die notwendige Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane bei der Analyse der Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung orientiert. Die Rechtspflegeorgane in den Bezirken und Kreisen benötigen eine auf ihren jeweiligen Bereich spezifisch zugeschnittene Materialsammlung der vorbezeichneten Art, wenn sie wissend und planmäßig leiten sollen. Allerdings sollte auch Klarheit darüber bestehen, daß diese Materialien vielfach für eine echte „statistische“ Arbeit nicht ausreichend sein werden. Die Kriminalitätszahlen in diesen Bereichen sind, wenn man sie nach bestimmten qualitativen Merkmalen gruppiert, heute in der Regel derart klein, daß es verfehlt wäre, aus 1# Vgl. den Beschluß des Plenums des Bezirksgerichts Cottbus vom 17. Juni 1963 (NJ 19S S. 527 ff.). 197;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 197 (NJ DDR 1964, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 197 (NJ DDR 1964, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung einen effektiven und maximalen Beitrag zu leisten. Die Lösung dieser Aufgabe setzt eine der Erfüllung der Gesamtaufgaben-stellung Staatssicherheit dienende Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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