Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 195 (NJ DDR 1964, S. 195); /Qrfli ur J3autngarfen zuttt 80. 0eliirlsiag Prof. Dr. jur. Dr. phil. h. c. Arthur Baumgarten, ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften, vollendete am 31. März 1964 sein 80. Lebensjahr. Der Nestor der sozialistischen Staats- und Rechtswissenschaft in Deutschland kann auf ein reiches und fruchtbares Wirken zurückblicken. Seine wissenschaftlichen Arbeiten auf den Gebieten der Philosophie, der Staats- und Rechtslehre, des Strafrechts und des Völkerrechts haben einen großen Einfluß auf die Entwicklung unserer Rechtswissenschaft ausgeübt. Sein Leben ist besonders dadurch gekennzeichnet, daß er sein ivis-senschcCftliches Werk stets mit dem praktischen Handeln verbunden und das Streben nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Humanität zum Hauptanliegen seiner Arbeit gemacht hat. Arthur Baumgarten erkannte frühzeitig die Hohlheit der bürgerlichen Rechtslehre und den Klassencharakter des bürgerlichen Rechts, das auf die Erhaltung der kapitalistischen Machtverhältnisse gerichtet ist. Auf Grund seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse vollzog er nicht nur theoretisch den Bruch mit der Apologetik der bürgerlichen Wissenschaft; er reihte sich auch i?i die Front des gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpfenden Proletariats ein und machte das Ringen der Völker um Frieden und Sozialismus zu seiner eigenen Sache. Die ganze Kraft seines Denkens und Han- delns, den großen Reichtum seines Wissens und seiner Erfahrungen stellte Arthur Baumgarten in den Dienst der Arbeiterklasse und ihres gerechten Kampfes. Eine Vielzahl von Publikationen darunter auch Aufsätze in der „Neuen Justiz“ legen beredt Zeugnis von der Schöpferkraft und der geistigen Potenz Arthur Baumgartens ab. Seine Arbeiten auf dem Gebiet des Völkerrechts sind ein leidenschaftliches Bekenntnis zur Durchsetzung der Prinzipien der Anti-Hitler-Koalition und der Charta der Vereinten Nationen. Durch sein unermüdliches Eintreten für die Erhaltung und Festigung des Friedens und für die Herstellung eines friedlichen und demokratischen Deutschlands ist Arthur Baumgarten zum leuchtenden Vorbild der studentischen Jugend geworden. Für sein erfolgreiches Wirken wurde Arthur Baumgarten vom deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat mit dem Nationalpreis, dem Titel „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ und dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt. Dem großen, von allen hochgeschätzten Gelehrten und Erzieher, dem politischen Kämpfer, dem liebenswerten und bescheidenen Menschen Arthur Baumgarten gilt an seinem Ehrentag unser herzlicher Gruß und Glück-wutisch. Dr. HARRI HARRLAND, Gruppenleiter beim Obersten Gericht Die Aufgaben der Kriminal Statistik in Rechtspflege und Forschung (Schluß* * S.) Die Bedeutung der Statistik für die Ursachenforschung Der praktische Nutzen statistischer Forschungen nach den Ursachen und Bedingungen der Kriminalität ist weitgehend davon abhängig, daß nicht statisch, sondern dynamisch studiert und geforscht wird. Wenn wir uns lediglich darauf beschränken, durch die Massenbeobachtung die Größenordnung einer Reihe von Faktoren festzustellen, die als Ursachen oder Bedingungen der Kriminalität in Betracht kommen können, so erheben wir uns noch nicht über die herkömmliche bürgerliche Kriminologie. Die Faktorentheorie der bürgerlichen Soziologie ist für die sozialistische Ursachenforschung völlig ungeeignet. Die bürgerliche Kriminologie fotografiert die Oberfläche der gesellschaftlichen Wirklichkeit und kommt dabei oft zu verzerrten Bildern. Entscheidend aber ist: Sie will zumeist nicht verändern, und selbst dort, wo sie es will, kann sie es nicht. Sie scheitert stets an der rauhen Wirklichkeit des gesellschaftlichen Lebens im Kapitalismus, dessen ureigenes Produkt ja die Kriminalität ist. Der entscheidende Wesenszug sozialistischer Ursachenforschung muß entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Zielen notwendig in der Mitwirkung bei der aktiven Veränderung der gesellschaftlichen Lebensbedingungen bestehen. Das zwingt dazu, nicht nur die kriminalitätsfördernden Bedingungen zu ergründen, sondern vor allem diejenigen Bedingungen zu studieren, die im Prozeß der sozialistischen Entwicklung für die Kriminalität immer weniger Raum lassen, und darauf hinzuwirken, daß sich diese Bedingungen festigen und entfalten. Da dies nur .sozialistische Bedingungen * Der erste Teil dieses Beitrags wurde in NJ 1961 S. 166 1t. veröffentlicht. D. Red.- sein können, handelt es sich bei dieser Aufgabe um einen notwendigen Bestandteil der Leitung der Gesellschaft zum Sozialismus-Kommunismus. Die Statistik für die Ursachenforschung einzusetzen, heißt darum nicht, die Tatsachen passiv zu registrieren, sondern eine aktive statistische Forschung zu betreiben. Das wird an folgendem Beispiel klar: Wenn wir heute feststellen, daß fast die Hälfte der jugendlichen Rechtsverletzer das Schulziel nicht erreicht hat, so ist damit noch nicht viel gewonnen, selbst wenn bekannt ist, daß die Sitzenbleiberquote an den Schulen im Durchschnitt höchstens 5 Prozent beträgt. Ableiten kann man daraus zunächst nur, daß schulisch zurückgebliebene Jugendliche die Strafgesetze besonders häufig verletzt haben. Die bürgerliche Kriminologie erklärt diesen Fakt mit der These, daß der schulisch Zurückgebliebene sich sozial schlechter einordne und ein Zusammenhang zwischen mangelnder Intelligenz und Kriminalität bestehe0. Solche Halbwahrheiten zwingen zu keinerlei praktischen Konsequenzen, ja, sie regen nicht einmal dazu an. Es besteht natürlich auch bei uns ein Zusammenhang zwischen der Jugendkriminalität und dem Nicht-erreichen des Schulzieles, der aber verschiedene und miteinander verflochtene Seiten hat. Bereits in den Jahren 1955 bis 1957 führte das Ministerium der Justiz Untersuchungen, die ergaben, daß weit über die Hälfte aller jugendlichen Rechtsverletzer das Schulziel nicht erreicht hatte. Dabei wurde eine bedeutsame Seite der vielfältigen Zusammenhänge aufgedeckt. Es handelte 9 So u. a. Hoffner, Kriminalität und Schule, Leipzig 1932, S. 5 ff.: Exner, Kriminalbiologie. Hamburg 1939, S. 230: Marquardt. Das Erscheinungsbild der Jugendkriminalität in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg, München 1961, S. 65. ( 195;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 195 (NJ DDR 1964, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 195 (NJ DDR 1964, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Erreichen wahrer Aussagen durch den Beschuldigten und damit für die Erarbeitung politisch-operativ bedeutsamer Informationen kann nur durch die Verwirklichung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, . Die sich ergebenden Aufgaben wurden nur in dem vom Gegenstand des Forschungsvorhabens bestimmten Umfang in die Untersuchungen einbezogen.

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