Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 193

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 193 (NJ DDR 1964, S. 193); NUMMER 7 JAHRGANG 18 BERLIN 1964 1. APRILHEFT ZEITSCHRI UND RECHTSWISSENSCHAFT Erklärung der Regierung der DDR zur Bestrafung von Kriegs- und Naziverbrechern Wie bekannt wurde, hat der Justizminister der westdeutschen Bundesrepublik, Dr. Bucher, am 2. März 1964 in Karlsruhe eine Verlängerung der Verjährungsfrist für nationalsozialistische Gewaltverbrechen abgelehnt. Die Regierung der westdeutschen Bundesrepublik hat damit die Absicht, unter grober Mißachtung des Völkerrechts die Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen in Anwendung innerstaatlicher Verjährungsfristen des geltenden westdeutschen Strafgesetzbuches am 8. Mai 1965 völlig einzustellen. Angesichts der allgemein bekannten Tatsache, daß in Spitzenpositionen des westdeutschen Staates Leute stehen, die in der Nazizeit schwerste Verbrechen begangen haben und heute ihre staatliche Macht sowohl zjir Verfolgung der demokratischen und antifaschistischen Kräfte alsauch zur Vorbereitung gefährlicher Revanchepläne mißbrauchen, hat diese Absicht tiefe Beunruhigung in der westdeutschen und internationalen Öffentlichkeit hervorgerufen. Aus Sorge über dieses Vorhaben wurde von offiziellen Stellen sozialistischer und nichtsozialistischer Staaten an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Frage gerichtet, welche Stellung die DDR dazu einnimmt und wie verhindert werden kann, daß Nazi-und Kriegsverbrecher in der westdeutschen Bundesrepublik in höchsten Ämtern unbehelligt ihrer gerechten Bestrafung entgehen und damit weiter eine Herausforderung an die Menschen darstellen. Diese Anfragen sind Ausdruck des Vertrauens, das sich die DDR in der internationalen Öffentlichkeit durch die Überwindung des Nazismus und die Gestaltung einer neuen demokratischen Ordnung erworben hat. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik erklärt dazu: Für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie sie in Artikel 6 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg vom 8. August 1945 gekennzeichnet sind gebietet das Völkerrecht eine universelle Strafverfolgung. Bereits in der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 verpflichteten sich die Mächte der Antihitlerkoalition, die Kriegsverbrecher „bis an die äußersten Enden der Welt zu verfolgen“, und in der Erklärung von Jalta vom 11. Februar 1945, zu deren Durchführung später das Potsdamer Abkommen vereinbart wurde, heißt es: „Es ist unser unbeugsamer Wille , alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen.“ Im Kampf der Völker gegen den Faschismus haben die Staaten der Antihitlerkoalition neues Völkerrecht geschaffen. Seine wichtigsten Prinzipien sind u. a. die Sicherung des Friedens, das Aggressionsverbot und daraus sich ergebend das Recht und die Pflicht der Staaten zur Verfolgung und Bestrafung der Kriegsverbrecher. Damit wird der Wille der Völker zum Ausdruck gebracht, daß alle Staaten, insbesondere die beiden deutschen Staaten, durch Aufdeckung und gerechte Ahndung nicht nur altes Unrecht zu sühnen, sondern vor allem neuem Unheil vorzubeugen und entgegenzuwirken haben. Damit soll wie auch aus Artikel 53 der Charta der Vereinten Nationen schlüssig folgt „die Wiederaufnahme einer Angriffspolitik“ durch die militaristischen Kräfte verhindert werden. Die besondere Verpflichtung zur Verfolgung der Nazi-und Kriegsverbrecher ist für ganz Deutschland im Potsdamer Abkommen, Abschnitt III, A 5, enthalten. In der DDR wurden alle Kriegsverbrecher, deren die Justizorgane habhaft wurden, bestraft. Dabei handelt es sich um jene Kräfte, die in der Nazizeit schwerste Verbrechen begingen. Die nominellen Mitglieder der Nazipartei und ihrer Gliederungen wurden umerzogen und in das neue demokratische Leben einbezogen. In den vom Obersten Gericht der DDR vor der internationalen Öffentlichkeit durchgeführten Prozessen gegen den ehemaligen westdeutschen Minister Oberländer und den damalig noch amtierenden Staatssekretär im westdeutschen Bundeskanzleramt, Globlce, handelt es sich um auf das schwerste belastete Kriegsund Naziverbrecher. Das Oberste Gericht stellte im Urteil gegen Oberländer bereits eindeutig fest, daß den vorrangig geltenden völkerrechtlichen Normen nicht die im nationalen Strafrecht enthaltenen Bestimmungen über Verjährung entgegengehalten werden können. Im Urteil gegen Globke wurde festgestellt, daß in der DDR die geschichtliche Aufgabe der Bestrafung der Kriegsverbrecher erfüllt ist, und es wurde entsprechend Artikel 5 der Verfassung der DDR die Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für Kriegsverbrechen auf Grund völkerrechtlicher Normen bejaht. Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß wurde das Urteil der Völker über die faschistischen Verbrecher gesprochen doch viele Nazi- und Kriegsverbrecher können heute in der westdeutschen Bundesrepublik in Schlüsselpositionen des öffentlichen Lebens ihre alte gefährliche Politik fortsetzen. Wenn heute festgestellt wird, daß der gesamte westdeutsche Staatsapparat mit alten Faschisten durchsetzt ist, so muß hervorgehoben werden, daß diese Entwicklung bereits 1945 ihren Anfang nahm. Die „Entnazifizierung“ wurde in eine Rehabilitierung der auf das schwerste belasteten verbrecherischen Kräfte verwandelt. Mit der Gründung der westdeutschen Bundes- 193;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat-, Ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und die Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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