Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 183

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 183 (NJ DDR 1964, S. 183); Fahrtrouten für alle Straßenfahrzeuge, wenn .man nicht weiß, wo die Atomwaffen explodieren werden, welche Straßen und Brücken noch befahrbar sein werden usw.?“ (S. 43 f.) Deshalb gelangen die Verfasser zu dem Schluß: „Nach der eigenen Vorstellung des Bundesministeriums ist der größte Teil der geplanten Maßnahmen im Kriegsfall schlechthin unsinnig.“ (S. 44) Die ganze Widersprüchlichkeit, die die Konzeption der deutschen Imperialisten *ind Militaristen kennzeichnet, wird damit angeprangert. Sie glauben, den atomaren Krieg als reale Möglichkeit in ihr Kalkül mit einbeziehen zu können, und lassen außer acht, daß ein solcher Krieg es ihnen unmöglich machen würde, überhaupt noch zu kalkulieren, wenn Westdeutschland von ihm betroffen werden würde. Dennoch wäre es unrichtig, wollte man das Vorgehen der herrschenden Kreise nur unter diesem Gesichtspunkt beurteilen. Sind ihre Arme auch zu kurz, mit Erfolg gegen irgendeinen Staat des sozialistischen Lagers einen Krieg zu führen, so verfügen sie doch über Potenzen, die westdeutsche Bevölkerung an der freien Entfaltung ihrer produktiven Kräfte zu hindern. Mittels eines wütenden-Antikommunismus, mittels ihrer psychologischen Kriegführung versuchen sie, Maßnahmen vorzubereiten, die, sollten sie verwirklicht werden, für die Herstellung einer sog. Verteidigungsbereitschaft „schlechthin unsinnig“, aber von weitreichenden negativen Auswirkungen für die Werktätigen in Westdeutschland wären. Wissenschaftler verteidigen Grundgesetz Die Vereinigung deutscher Wissenschaftler bringt unmißverständlich zum Ausdruck, wie sie über die Praxis der Bundesregierung denkt und welche Konsequenzen sie hinsichtlich des Grundgesetzes zieht: „Eingedenk der Erfahrungen der nazistischen Herrschaft stellen wir uns vor diese Verfassung und fordern von unserer Regierung, daß sie- getreu ihrem Amtseid diese freiheitliche demokratische Grundordnung wahrt und verteidigt.“ (S. 53) Die Verteidigung des Grundgesetzes entspricht der Forderung, die die KPD an die westdeutsche Arbeiterklasse und an alle friedliebenden Menschen gestellt hat.12 Das erfordert heute, sich mit aller Entschiedenheit den 12 Vgl. Programmatische Erklärung der KPD, Einheit 1963, Beilage zu Heft 7, S. 12. dZaektsysp&ekuHei Strafrecht § 2 GVG; § 200 StPO; § 263 StGB; §§ 29, 30 StEG. 1. Zur Verpflichtung des Gerichts, die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Umstände von Rechtsverletzungen (hier: Kriminalität im Bauwesen) allseitig und gründlich zu erforschen und darauf hinzuwirken, daß die Ursachen und begünstigenden Bedingungen beseitigt werden. 2. Die vom Tatbestand des §263 StGB geforderte Absicht, „sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“, ist kein über den Vorsatz hinausgehendes Merkmal. Sie charakterisiert lediglich den Vorsatz in einer bestimmten Richtung. Sie ist die Inhaltliche Ausgestaltung des Vorsatzes und kann sowohl bei unbedingtem als auch bei bedingtem Vorsatz vorliegen. 3. Ein Baustellenleiter, der in der Absicht, sich und den Mitgliedern seines Kollektivs einen ungerechtfertigten Verdienst zu verschaffen, Leistungen ausweist, die nicht erbracht worden sind, kann sich dabei nicht auf eine Verleihung der Clara-Zetkin-Medaille Anläßlich des Internationalen Frauentages 1964 wurden Luise Breski Richter am Stadtgericht von Groß-Berlin (seit Januar 1964 Rentnerin) und Dr. Gertrud Kutschern Richter am Kreisgericht Altenburg in Anerkennung ihrer hervorragenden Verdienste !m Kampf um die Erhaltung des Friedens mit der Clara-Zetkin-Medaille ausgezeichnet. Versuchen der Ultras, die von rechten SPD-Führern unterstützt werden, entgegenzustellen, auf Schleichwegen die Notstandsgesetze durchzubringen. Nachdem es ihnen bisher nicht gelungen ist, das ganze Paket dieser Gesetzesvorhaben als Einheit über die parlamentarische Bühne zu bringen, sind ihre Bemühungen jetzt darauf gerichtet, erst einmal solche Gesetze zu verabschieden, bei denen sie keinen so großen Widerstand der Bevölkerung erwarten. So wurde bereits im Bundesrat das Gesetz über das Zivilschutzkorps und über den Zivilschutzdienst behandelt, ohne daß wesentliche Einwände erhoben worden sind. Rechte SPD-Führer haben übereinstimmend mit Bundesinnenminister Höcherl gefordert, die Entwürfe für das Selbstschutzgesetz und das Schutzbaugesetz aus der Notstandsgesetzgebung herauszunehmen und gesondert und vordringlich im Bundestag zu behandeln. Zwar kommt darin insofern die tendenzielle Schwäche der Positionen der imperialistischen Kräfte zum Ausdruck, als sie nicht mehr imstande sind, durch einen großen Schlag ihre reaktionären Pläne zu verwirklichen, doch ist diese Taktik des „behutsamen Vorgehens“ für die Volksmassen nicht minder unheilvoll. Deshalb müssen alle friedliebenden und demokratischen Kräfte gemeinsam auf der Basis der gewerkschaftlichen Kampfbeschlüsse diese Bestrebungen vereiteln. Nur so ist es möglich, in Westdeutschland zu einer wirklichen Selbstbestimmung des Volkes zu gelangen. Nur wenn die Imperialisten und Militaristen durch die vereinten Anstrengungen von Arbeitern, Angestellten, Bauern und Geistesschaffenden, von allen Menschen guten Willens zurückgedrängt werden, ist es möglich, in Westdeutschland eine friedliche und demokratische Ordnung zu schaffen. Ihm vom Investbauleiter der neben der bautechnischen und organisatorischen Baudurchführung auch für die finanzielle Abwicklung des Bauvorhabens mitverantwortlich ist erteilte Genehmigung berufen. Dieser verletzt die ihm obliegenden Pflichten, wenn er überhöht in Ansatz gebrachte Leistungen bestätigt und dadurch deren Bezahlung aus Investmitteln ermöglicht. 4. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten wird nicht dadurch eingeschränkt, daß ihm gegenüber dem Geschädigten arbeitsrechtliche Gegenansprüche zustehen, weil diese nicht die Höhe des durch Bctrugshandlungen verursachten Schadens beeinflussen. 5. Die Anwendung eines schweren Falles gern. § 30 Abs. 2 StEG (hier: Betrug zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums) wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, daß die Straftat des Angeklagten durch mangelnde Arbeitsorganisation und Kontrolle seitens seiner Vorgesetzten begünstigt wurde. OG, Urt. vom 21. Februar 1964 - 2 Ust 23/63*. * Vgl. hierzu den erläuternden Beitrag von Etzold/Wittenbeck' auf S. 162 ff. dieses Heftes, D. Red.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 183 (NJ DDR 1964, S. 183) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 183 (NJ DDR 1964, S. 183)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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