Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 171 (NJ DDR 1964, S. 171); Januar 108,9 Juli 173,4 Februar 109,4 August 161,0 März 122,6 September 160.3 April 127,4 Oktober 152 G Mai 157.2 November 132,9 Juni 172,9 Dezember 100,0 Bei fast allen Arten von Straftaten deckt die statistische Beobachtung sich ständig wiederholende Regeln auf. Den jeweiligen gesellschaftlichen und zum Teil auch Naturbedingungen entsprechend, treten die verschiedenen Arten von Strafrechtsverletzungen zu verschiedenen Jahres- und Tageszeiten in unterschiedlicher Anzahl auf. Die Feststellung solcher Regeln ermöglicht auf lange Sicht eine planmäßige Vorbeugungsarbeit. Indem der Bevölkerung, vor allem den durch bestimmte Delikte besonders gefährdeten Bevölkerungskreisen, die „Spitzenzeiten“ mancher Delikte bewußt gemacht werden, kann man den Straftaten wirksamer Vorbeugen. Bei der Erforschung von Regelmäßigkeiten des kriminellen oder sonst die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Geschehens kann es zweckmäßig sein, nicht nur nach Quartalen, Monaten oder Wochen, sondern sogar nach Tageszeiten statistische Ermittlungen vorzunehmen. So wurde z. B. durch eine statistische Erhebung festgestellt, daß in Berlin der dichteste Straßenverkehr in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und von 11 bis 13 Uhr herrscht, zu welcher Zeit auch die meisten Verkehrsunfälle Vorkommen. Das sind zugleich diejenigen Zeiten, in denen in der Regel der Schulunterricht beginnt und endet. Die Möglichkeiten der erzieherischen Vorbeugung durch Elternhaus und Schule liegen bei dieser Sachlage auf der Hand. Noch besser und sicherer wäre es freilich, wenn bei der vorbeugenden Arbeit nicht nur der subjektive Faktor, der Appell an den Bürger und seine Erziehung zu richtigem Verhalten, berück- sichtigt, sondern auch versucht werden würde, die objektiven Bedingungen zu verändern. Das könnte im vorliegenden Fall bedeuten, Beginn und Ende des Schulunterrichts zu verlegen, falls ein Einfluß auf die Verkehrsdichte, den Verkehrsfluß oder die Umleitung des Verkehrsstromes zu diesen Zeiten nicht möglich ist, daß übersichtliche Fußgängerwege anzulegen sind usw. Prinzipielle Schlußfolgerungen ergeben sich hieraus auch für die künftige Planung des Verkehrsnetzes, für die Standortverteilung neuer Schulbauten und -anlagen usw. Die Möglichkeiten, Regeln des kriminellen Geschehens aufzudecken, müssen stärker ausgeschöpft werden. Das wird sowohl für die Erforschung der Ursachen und Bedingungen, aus denen Straftaten erwachsen, und demzufolge für die vorbeugend-erzieherische Arbeit wie auch für eine den jeweiligen Erfordernissen entsprechende Organisation und Planung der Arbeit in der Rechtspflege selbst nützlich sein. So ist es z. B. angebracht, einmal an allen Orten genaue statistische Erhebungen durchzuführen, zu welchen Tageszeiten welche Straftaten am häufigsten Vorkommen. Das ist nicht nur für die vorbeugende Arbeit schlechthin interessant, sondern beispielsweise auch wichtig für den konkreten Einsatz der Streifen der Volkspolizei, für die Einbeziehung der Ordnungsgruppen der FDJ. Das hat selbst für eine den Erfordernissen entsprechende Dienstzeitregelung in den Untersuchungsorganen Bedeutung. Es gibt verschiedene Straftaten, die vorwiegend nachts verübt werden. Das muß bei der Diensteinteilung berücksichtigt werden, damit auch arbeitsorganisatorisch die günstigsten Bedingungen für die Spurensicherung, für die Ergreifung und Überführung der Täter geschaffen werden können. (wird fortgesetzt) LUCIE VON EHRENWALL, Oberrichter am Obersten Gericht HEINZ GRÄF, Richter am Obersten Gericht Zur strafrechtlichen Beurteilung und Bekämpfung von Gewalt- und Sexualverbrechen Das Plenum des Obersten Gerichts faßte auf seiner zweiten Tagung im Juli 1963 zur Durchsetzung der Prinzipien des Rechtspflegeerlasses und zur Herstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet der Gewaltverbrechen einen entsprechenden Beschluß1. Eine Arbeitsgruppe hat im Aufträge des Präsidiums des Obersten Gerichts vor kurzem die Durchsetzung des Beschlusses in der gerichtlichen Praxis überprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfung kann festgestellt werden, daß die Gerichte der Forderung des Beschlusses, das sozialistische Recht auf dem Gebiet der Gewalt- und Sexualverbrechen richtig und differenziert anzuwenden, im wesentlichen gerecht geworden sind. Ungenügend kommen aber die Gerichte der Forderung des Rechtspflegeerlasses nach, die gesellschaftlichen Kräfte in die wirksame Bekämpfung der Straftaten einzubeziehen, obwohl darauf im Beschluß eindeutig orientiert wird. Deshalb sind die Gerichte auch nur ungenügend in der Lage, die Erscheinungsformen dieser Delikte zu analysieren und die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Gewalt- und Sexualverbrechen festzustellen. Ursachen und begünstigende Bedingungen Aus den bisherigen Erfahrungen ergibt sich deutlich, daß bei Gewaltverbrechen die Täter Konflikte nach 1 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der Gewaltverbrechen vom 30. Juli 1963. NJ 1963 S. 538. rein egoistischen Erwägungen und ohne Rücksicht aut die Interessen der Gesellschaft und einzelner Bürger zu lösen versuchen. Bewußtseinsmäßige Faktoren, die auf die Ursachen von Gewalt- und Sexualverbrechen Einfluß haben bzw. in denen sie sich objektivieren, sind die Negierung jeglicher gesellschaftlichen Disziplin und Ordnung, eine allgemeine gesellschaftliche Desinteressiertheit, negative Einstellung zur Arbeit, ablehnende Haltung zu den neuen, sozialistischen Beziehungen zwischen den Menschen, negative Einstellung zu normalen und gesunden geschlechtlichen Beziehungen. Als Umstände, die die Begehung von Gewalt- und Sexualverbrechen begünstigten, sind im wesentlichen festgestellt worden: Erziehungsfehler im Elternhaus, Mängel in der Einwirkung und Erziehung durch die Gesellschaft, inkonsequentes Verhalten gesellschaftlicher Kräfte gegenüber individualistischer Einstellung des Täters zu den gesellschaftlichen Verhältnissen, Gleichgültigkeit der gesellschaftlichen Kräfte gegenüber Gewalttätigkeit, Brutalität, Verrohung und ande-den Charakterzügen des Täters, mangelnde Unterstützung in komplizierten persönlichen Situationen und schließlich gespannte Verhältnisse zwischen Täter und Opfer, die nicht ohne Einfluß auf die Tatmotivierung geblieben sind. Diese Faktoren machen deutlich, daß die Überwindung der Gewalt- und Sexualverbrechen überhaupt nur mög- 171;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des fungieren können.

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