Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 168

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 168 (NJ DDR 1964, S. 168); örtlich verglichen und zusammen mit den besten Methoden popularisiert. Der Erfolg bestätigte die Richtigkeit der getroffenen Maßnahmen und der dabei entwickelten Arbeitsweise. Auf diesem Gebiet ist in den letzten beiden Jahren leider nicht mehr mit der geschilderten Intensität gearbeitet worden. Die Ergebnisse, die die Statistik insgesamt ausweist, sind gegenwärtig auch nicht mehr so erfreulich wie in jener Zeit. Drittens muß die Statistik unter dem Gesichtspunkt der Ermittlung von Entwicklungstendenzen der Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung mittels der Massenbeobachtung gesehen werden. Dadurch wird sie eigentlich erst „Statistik“, d. h. zu einer wissenschaftlich betriebenen Forschung nach den Regeln, Bewegungs- und Entwicklungsgesetzen, die in den gesellschaftlichen Massenerscheinungen ihren Ausdruck finden und nach denen sich das gesellschaftliche Leben gestaltet, entwickelt und voraussichtlich weiter entwickeln wird. Die Kriminalstatistik ist ein Mittel zur Erkenntnis der konkreten Formen, in denen sich die gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten unter den gegebenen Bedingungen des Ortes und der Zfeit ausdrücken und durchsetzen. Stets untersucht die Statistik die quantitative Seite der gesellschaftlichen Erscheinungen in ihrem untrennbaren Zusammenhang mit ihrer qualitativen Seite. Die quantitativen Untersuchungen dienen dem Ziel, qualitative Eigenarten der gesellschaftlichen Massenerscheinungen bloßzulegen. Das veranschaulicht folgendes Beispiel: Im Jahre 1962 entfielen auf je 100 000 Einwohner folgende festgestellte Strafrechtsverletzer: Deutsche Demokratische Republik 575, Westdeutschlands 2 374. Im gleichen Jahr kamen auf je 100 000 in der DDR lebende Übersiedler aus Westdeutschland und Westberlin 2207 festgestellte Strafrechtsverletzer. Die Statistik ermittelt hier eine qualitative Seite der Kriminalität, die vom Einzelfall her nicht erkennbar ist. Die festgestellte Kriminalität unter den Übersiedlern ist nicht so häufig wie die durchschnittliche Kriminalität in Westdeutschland, jedoch liegt sie wesentlich über dem DDR-Durchschnitt. Die Statistik konfrontiert uns mit der Tatsache, daß mit den Übersiedlern die alte Denk- und Lebensweise in besonderem Maße von Westdeutschland in die DDR einfließt und unter ihren Trägern eine häufigere Kriminalität bewirkt als unter den übrigen DDR-Bürgern. Das ist an sich nichts Absonderliches. Die Übersiedler kommen aus einem der reaktionärsten kapitalistischen Staaten, der zugleich eine sehr hohe Kriminalität aufweist. Sie vollziehen gewissermaßen einen plötzlichen Sprung aus der alten in die neue, für sie ungewohnte Gesellschaft. Sie sind mit alten Denk-und Lebensgewohnheiten naturgemäß stärker belastet als der DDR-Bürger, der sich unter den Bedingungen des sozialistischen Aufbaus entwickelt hat. Manche Übersiedler finden sich als Bürger des sozialistischen Staates und als Mitglieder des großen sozialistischen Kollektivs nicht gleich zurecht. Ihre Denk- und Lebensweise wird noch in starkem Maße vom Individualismus bestimmt. Indem durch die statistische Forschung eine konkrete qualitative Seite der Kriminalität sichtbar wird, ist es möglich, zielstrebig Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen. Es ergeben sich Schlußfolgerungen für die Lenkung dieser Bürger aus Westdeutschland in die verschiederlen Territorien und Bereiche. Ihre Verwurzelung im sozialistischen Kollektiv wird von vornherein bewußter erfolgen. Auf diese Weise werden zugleich die Bedingungen so gestaltet, daß auch im örtlichen Bereich diese Art Kriminalität besser verhütet und bekämpft werden kann. Die statistische Forschung ermöglicht es, im Einzelfall die richtigen Maßnahmen zu treffen. B Die Häufigkeitszahl Westdeutschlands wurde unter Zugrundelegung der Bevöikerungszahl des Jahres 1961 errechnet. Statistische Ergebnisse richtig interpretieren! Die Statistik kennt ,als wissenschaftliche Disziplin wie als praktische Tätigkeit eine ganze Reihe spezifischer Verfahren und Methoden, mit deren Hilfe sie die gesellschaftlichen Massenerscheinungen durchleuchtet, sie vergleichbar macht, erforscht und gewissermaßen zur Aussage zwingt. Man muß die von der Statistik entwickelten Arbeits- und Forschungsmethoden Gruppenbildung, Mittelwerte, Indizes, Häufigkeitsziffern, statistische Reihen usw.6 auch in den Dienst der Erforschung der Kriminalität stellen. Man muß sie zur Aufdeckung der in der Kriminalität sich ausdrückenden sozialen Prozesse und zur Ermittlung derjenigen Umstände und Quellen der Kriminalität nutzen, die über den Einzelfall hinaus für die gesamte Kriminalität oder für einzelne Gruppen von Straftaten oder Tätern typisch sind. Die Statistik hilft, die Probleme sowohl komplexer als auch differenzierter zu sehen und zu lösen. Allerdings gehört dazu stets eine sehr sorgfältige Abwägung und Beurteilung statistischer Ergebnisse. So macht B 1 ü t h n e r z. B. den Fehler, gesammeltes Material „rein mathematisch“ zu interpretieren, wenn er schreibet: „Unsere Untersuchungen ergaben, daß bei den noch jungen Tätern, die durch die alleinstehende Mutter oder durch Pflegeeltern erzogen waren, nicht mehr und nicht weniger grobe Erziehungsmängel zu erkennen waren als bei von beiden Elternteilen erzogenen Tätern. Das prozentuale Verhältnis war annähernd gleich.“7 Blüthner übersieht, daß gegenwärtig etwa sieben von zehn Jugendlichen in Familien mit beiden Elternteilen aufwachsen. Bei weniger als 30 Prozent der Jugendlichen erfolgt die Erziehung infolge nichtehelicher Geburt des Kindes, Scheidung oder Tod eines Ehegatten nur durch einen Elternteil bzw. außerhalb der Familie. Das heißt, die Kriminalität ist unter den Jugendlichen, die nicht von beiden Eltern erzogen werden, wesentlich häufiger als unter Jugendlichen, die in Familien mit beiden Elternteilen aufwachsen, wenn beide Gruppen etwa je zur Hälfte als Täter strafbarer Handlungen in Erscheinung treten. Dabei geht es auch gar nicht um irgendwelche „Erziehungsmängel“ schlechthin, sondern einfach um das Problem, wie die sozialistische Erziehung von Kindern zu sichern ist, die nicht unter der Obhut von Mutter und Vater aufwachsen. Es wäre völlig falsch und schädlich. wenn, wir die damit zusammenhängenden Fragen einfach ignorieren würden. Nicht nur die von Blüthner gewonnenen unrichtig interpretierten Ergebnisse, sondern auch die an vielen anderen Orten in der Strafrechtspflege gesammelten Erfahrungen zwingen dazu, der vorbeugenden Arbeit in dieser Hinsicht wesentlich mehr Augenmerk zu widmen. Im Grunde genommen geht es darum, daß in der sozialistischen Gesellschaft keiner allein sein darf und allein zu sein braucht, obwohl er im althergebrachten Sinne „alleinstehend“ ist. Es ist doch eine Tatsache, daß die harmonische Erziehung eines Kindes für nur einen berufstätigen Elternteil gegenwärtig noch weitaus schwieriger ist als für Mutter und Vater gemeinsam. Die Erziehungsaufgaben sind für beide Eltern selbst bei größeren gesellschaftlichen Verpflichtungen besser zu lösen als bei einer Mutter oder einem Vater allein. Die gesellschaftliche Aufgabe besteht darin, alleinstehende Eltern durch-Schule, Pionierorganisation, Betrieb und Hausgemeinschaft zu unterstützen, die allseitige sozialistische Erziehung und Bildung besonders derjenigen Kinder zu 0 Vgl. 7 B. HerrdpKubn. Grundlagen der Statistik für Wirtschaftler (1. Auflage), Berlin. 1956. S. 83 bis 317. 7 Blüthner Zu den Ursachen der Kriminalität in der DDR“, NJ 1963 S. 623, 168;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 168 (NJ DDR 1964, S. 168) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 168 (NJ DDR 1964, S. 168)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit Hauptrichtungen und Inhalte zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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