Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 166

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 166 (NJ DDR 1964, S. 166); wiederum dazu, daß auf der Baustelle leichtfertig mit den Investitionsmitteln umgegangen wurde. Auch das erleichterte dem Angeklagten die Begehung seiner strafbaren Handlungen. Zur Vermeidung gleicher oder ähnlicher Straftaten soll auch von den Auftraggebern gefordert werden, daß sie ihrer vertraglichen Verpflichtung, das Aufmaß gemeinsam mit dem Baustellenleiter aufzustellen, nachkom-men. Darüber hinaus will die WB zunächst in einem ihrer Betriebe ausprobieren, ob durch Verbesserung der Kalkulationen und der Technologie vom Aufmaß überhaupt abgegangen werden kann. Ferner werden Maßnahmen getroffen, daß mit Hilfe der Materialverbrauchs- und Vorratsnormen eine wirksame Kontrolle ausgeübt werden kann. Abgesehen davon, daß diese Normen einer Überarbeitung bedürfen, womit auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der WB noch in diesem Jahr begonnen werden soll, muß vor allem mit der Praxis Schluß gemacht werden, daß der Materialeinsatz nicht exakt erfaßt, sondern nur geschätzt wird. Die Beratungen ergaben aber auch, daß von den Wirtschaftsfunktionären der Kampf um die Senkung der Wartezeiten falsch verstanden worden ist. Sie haben nicht erkannt, daß eine echte Senkung der'Wartezeiten dadurch gewährleistet werden muß, daß der Bauablauf kontinuierlicher gestaltet und die Baufreiheit von den Auftraggebern garantiert, notfalls mit den Mitteln der Vertragsstrafe erzwungen wird. Wenn trotzdem noch Wartezeiten entstehen, so müssen diese auch ausgewiesen und mit dem Durchschnittslohn vergütet werden. Die Wirtschaftsfunktionäre haben jedoch ihr Augenmerk nicht auf diese Probleme gerichtet, sondern den Brigaden zu verstehen gegeben, daß sie „keine Wartezeiten bringen sollen“, weil dadurch das Betriebsergebnis negativ beeinflußt würde. Auch der Angeklagte wußte, daß sein Betrieb nicht daran interessiert war, daß er in den monatlichen Teilaufmaßen die tatsächlich entstandenen Wartezeiten angab. Auch die bisher übliche Praxis des Vertragsabschlusses und der Vertragskontrolle hat mit dazu beigetragen, daß eine echte Senkung der Wartezeiten kaum erreicht werden konnte. Die Verträge waren nur ungenügend auf die tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Falles abgestimmt. Zwar wurde in den Verträgen die Gewährleistung der Baufreiheit vereinbart und in bestimmten Fällen bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung Vertragsstrafe berechnet. Das bezog sich aber im wesentlichen nur auf den Beginn der Arbeiten an dem betreffenden Objekt. Der Vertragsinhalt erfaßte insoweit nicht die Unzulänglichkeiten, die während des Bauablaufes eintraten. Es ist deshalb notwendig, daß im Zusammenhang mit dem Vertrag bei Baubeginn protokollarisch festgelegt wird, wie die Arbeiten in ihrem gesamten Umfang auf der Baustelle abgewickelt werden sollen, um eine kontinuierliche Arbeit auf den Baustellen zu gewährleisten. Zur Problematik der sog. Feierabendverträge Sowohl bei der Konsultation mit den Vertretern zentraler Staats- und Wirtschaftsleitungen als auch im Verfahren selbst hatte sich der Senat mit den sog. Feierabendverträgen zu befassen. Abgesehen davon, daß dieses Problem endgültig nur zwischen den zuständigen wirtschaftsleitenden Organen und dem FDGB geklärt werden kann, muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß der derzeitige ungesetzliche Zustand auf diesem Gebiet zu betrügerischen Manipulationen größeren Umfangs geführt hat. Diese „Feierabendverträge“ sind eine besondere Form der entgeltlichen Arbeitsleistung außerhalb eines Arbeitsrechtsverhältnisses. Sie kommen nicht nur im Bereich der materiellen Produktion, z. B. für Arbeiten zur Herbeiführung der Baufreiheit vor, sondern sind auch in einem erheblichen Umfang im Projektierungswesen anzutreffen. Aus der Sicht der Rechtspflegeorgane kann nicht abschließend und zuverlässig gesagt werden, ob diese Verträge volkswirtschaftlich notwendig sind oder nicht. Diese Entscheidung muß den zuständigen staats- und wirtschaftsleitenden sowie gesellschaftlichen Organen überlassen bleiben. Für die u. E. unbedingt notwendige gesetzliche Regelung dieser Fragen ist jedoch der Hinweis erforderlich, daß sich der derzeitige Zustand in einem erheblichen Maße kriminalitätsbegünstigend auswirkt, weil der Abschluß dieser „Feierabendverträge“ unkontrollierbare Manipulationen gestattet. Für die Entlohnung nach diesen Verträgen werden teilweise umfangreiche Investitionsmittel verausgabt: sie übersteigt auf den einzelnen bezogen die im Rahmen eines Arbeitsrechtsverhältnisses zulässige Vergütung oft um ein Vielfaches. Daß die an solchen Verträgen Beteiligten zum Teil wenig Interesse zeigen, innerhalb ihres eigentlichen Arbeitsrechtsverhältnisses maximale Leistungen zu erbringen, liegt auf der Hand. Abgesehen davon werden zur Erfüllung solcher Verträge, die z. B. mit Brigaden der Baubetriebe abgeschlossen werden, Material und Produktionsmittel des eigenen Betriebes unkontrollierbar und ohne Gegenleistung verwendet. Das Oberste Gericht hat aus diesen Gründen an die zuständigen Organe die dringende Empfehlung gerichtet, dieses Problem alsbald zu klären. Dr. HARRI HARRLAND, Gruppenleiter beim Obersten Gericht Die Aufgaben der Kriminalstatistik in Rechtspflege und Forschung In der juristischen Literatur wurde wiederholt und mit Recht hervorgehoben, daß es notwendig ist, die Kriminalstatistik wirksamer für die Lösung der Aufgaben einzusetzen, vor denen die Strafrechtspflege steht1. Tatsächlich nimmt die Kriminalstatistik gegenwärtig nicht den Platz ein, der ihr in der praktischen Leitungstätigkeit und in der wissenschaftlichen Arbeit zukommt. Das gilt in besonderem Maße für die Erforschung der l So u. a. Streit, „Die neuen Aufgaben der Staatsanwaltschaft erfordern einen neuen Arbeitsstil". NJ 1963 S. 419; Böhme Ley, „Zur Erforschung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten“. NJ 1963 S. 427 f.; Jahn'Altendorf. „Die Holle der Hauptverhandlung für die Aufdeckung der Ursachen von Straftaten und für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung“. NJ 1963 S. 524: Arlt/Lung-witz. „Die Entwicklung des sozialistischen Rechts und die bürgerlichen Traditionen“, Staat und Recht 1963, Heft 5, S. 818 f. Ursachen und der begünstigenden Bedingungen der Kriminalität. In der Hauptsache ist dies durch zwei Umstände bedingt. Einmal wird mit der vorhandenen Kriminalstatistik nicht wirklich echt statistisch geforscht. Um es zugespitzt zu sagen: Wir haben eine Statistik, aber wir arbeiten mit ihr nur wenig statistisch. Die Erfahrungen und Lehren der praktischen und theoretischen Statistik werden in der Kriminalstatistik zu wenig genutzt. Das ist der wesentliche Grund für das nicht genügende Wirksamwerden der Kriminalstatistik in der Rechtspflege. Zum anderen und dies hängt zum Teil mit dem vorerwähnten Umstand zusammen entspricht die gegenwärtige Kriminalstatistik im Inhalt, im Aufbau und in ihrer Organisation nicht mehr den derzeitigen praktischen und wissenschaftlichen Bedürfnissen. 166;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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