Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 164 (NJ DDR 1964, S. 164); lierungen, des VEB Industrie-Isolierungen und von Werktätigen aus den der WB unterstellten Betrieben durchgeführt. Nach der Urteilsverkündung fand zur Auswertung des Verfahrens ein Forum und eine eingehende Aussprache mit leitenden Mitarbeitern des VEB, der WB und mit Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen statt. Die verbrechensvorbeugende Tätigkeit der Gerichte Die Durchführung des Verfahrens und seine Auswertung zeigen, daß alle im Zusammenhang mit der Tat des Angeklagten stehenden Umstände, die sich als Hemmnisse bei der Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen erwiesen, erfaßt wurden, so daß es dem Gericht möglich war, nicht nur ein gerechtes Urteil zu fällen, sondern darüber hinaus auch einen echten Beitrag zur Lösung ökonomischer Aufgaben zu leisten. Während der Vorbereitung des Verfahrens bezweifelten leitende Funktionäre dieses Wirtschaftszweiges, daß das Gericht in der Lage sei, ihnen bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen. Sie befürchteten, daß durch eine „nur juristische“ Entscheidung ihre Aufgaben kompliziert würden und insbesondere die „Abwanderung von Arbeitskräften“ gefördert werden könne. Darin zeigte sich ein gewisses Ausweichen vor der offenen Auseinandersetzung mit den Arbeitern, eine Umgehung der eigentlichen Probleme. Die Tatsache, daß solche Auffassungen in bezug auf die Tätigkeit der Justizorgane gegenwärtig noch bei manchen Wirtschaftsfunktionären vorhanden sind, macht aber auch deutlich, daß es die Gerichte bisher noch nicht verstanden haben, ihre Tätigkeit mit größter gesellschaftlicher Wirksamkeit durchzuführen. Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Tätigkeit der Gerichte eng mit der gesamtstaatlichen Aufgabenstellung, insbesondere hinsichtlich der Lösung der ökonomischen Probleme, verbunden werden muß. Diese Forderung ist ihrem Inhalt nach zugleich die Forderung nach einer wirksamen verbrechensvorbeugenden, auf die Zurückdrängung der Kriminalität gerichteten Tätigkeit der Justizorgane. Diesem Ziel dient auch das einzelne Verfahren. Das Entscheidende dabei ist, daß die aufgedeckten Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat beseitigt werden. Eine vorbildlich durchgeführte gerichtliche Hauptverhandlung und ein darauf basierendes gut begründetes Urteil bleiben in ihrer Wirkung begrenzt, wenn es nicht gelingt, die davon ausgehenden Impulse in die staats-'und wirtschaftsleitende Tätigkeit umzusetzen. Es ist aber eine Tatsache, daß die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit in vielen Fällen an dieser Stelle abreißt. Daraus erklärt sich auch, daß viele auf einer gründlichen Analyse der Tat und ihrer Umstände beruhenden Gerichtskritikbeschlüsse keine Wirkung, keine tatsächlich verändernde und gestaltende Kraft besitzen. Es steht außer Zweifel, daß die verbrechensvorbeugende Tätigkeit niemals Aufgabe der Justizorgane allein sein kann. Es ist das Anliegen unserer gesamten Gesellschaft, das Verbrechen als eine ihr wesensfremde Erscheinung aus dem Leben der Gesellschaft zu verbannen. Das Gericht ist weder in der Lage noch befugt, die der Durchsetzung der ökonomischen Aufgaben entgegenstehenden Hemmnisse, die sich z. B. als Mängel in der Tätigkeit der Staats- und Wirtschaftsleitungen erweisen, selbst zu beseitigen. Das Gericht ist weder ein wirtschaftsleitendes Organ, noch hat es die Befugnis, direkt in die Leitungstätigkeit der dafür zuständigen Organe einzugreifen. Es obliegt aber dem Gericht, die der Straftat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Umstände aufzudecken, wobei es sich bereits insoweit auf die Mithilfe der Werktätigen, der Staats- und Wirtschaftsleitungen, der Experten, der sachkundigen Bürger und der Kollektive stützen muß. Es soll nicht übersehen werden, daß eine vorbildlich durchgeführte gerichtliche Verhandlung und die exakte Darstellung der ökonomischen Zusammenhänge im Urteil die entscheidenden Voraussetzungen für die gesellschaftliche Wirksamkeit der Entscheidung sind. Damit allein ist es jedoch noch nicht getan. Das Gericht muß über die Verhandlung und Entscheidung hinaus in geeigneter Form die Auswertung des Verfahrens dergestalt sichern, daß nicht zuletzt durch- konstruktive Hinweise des Gerichts von den staats- und wirtschaftsleitenden Organen unter Einbeziehung der Werktätigen des betreffenden Bereichs Maßnahmen zur Beseitigung der vom Gericht festgestellten Ursachen und begünstigenden Umstände eingeleitet werden. Die Festlegung dieser Maßnahmen und ihre Durchsetzung ist Aufgabe der betreffenden Staats- und Wirtschaftsleitungen, weil sie die alleinige Verantwortung für die Lösung der ökonomischen Aufgaben in ihrem Wirtschaftsbereich und damit auch für die Beseitigung der entgegenstehenden kriminalitätsbegünstigenden Faktoren tragen. Die gesellschaftlichen Zusammenhänge aufdecken Die Bearbeitung der vorliegenden Strafsache durch das Bezirksgericht zeigt, daß die Methode, lediglich Fakten festzustellen und diese juristisch zu würdigen, noch nicht überwunden ist. Damit begibt sich aber das Gericht der Möglichkeit, aktiv verändernd tätig zu werden. Es kommt darauf an, die für die juristische Beurteilung der Tat unmittelbar maßgeblichen Faktoren in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen. Jede Erscheinung, also auch jede Straftat, ist mit vielfältigen Kausalitätsbeziehungen verknüpft. Diese müssen in ihrer Gesamtheit aufgedeckt werden, d. h., sie müssen Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung durch des Gericht sein; das muß sich auch im Urteil widerspiegeln. In der Diskussion mit den leitenden Funktionären des Betriebes über die Frage, wie die der Tat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Umstände beseitigt werden können, ergaben sich im wesentlichen zwei Auffassungen: Einige leitende Mitarbeiter richteten ihr Augenmerk zum Teil ausschließlich auf die Verbesserung der technisch-organisatorischen Maßnahmen einer wirksamen Kontrolle. Demgegenüber stellte die Gewerkschaftsleitung die Erziehung der Arbeiter in den Vordergrund. Ohne die Bedeutung eines exakt funktionierenden Kon-trollsystems herabmindern zu wollen, muß jedoch hervorgehoben werden, daß bei der Kriminalitätsbekämpfung die Hauptaufgabe darin besteht, das Bewußtsein der Menschen zu entwickeln. Diese Forderung spiegelt sich in allen Dokumenten der Partei- und Staatsführung wider. Auch bei der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität gewinnt der Faktor der Bewußtheit immer mehr an Bedeutung, wobei die Aufgabe der Justizorgane insbesondere darin besteht, die gesellschaftlichen Potenzen als bewußtseinsbildende Kraft auch für die Zurückdrängung der Kriminalität zu nutzen, d. h. sich bei ihrer Arbeit auf die gewachsene Kraft der sozialistischen Gesellschaft zu stützen. Das beste Kontrollsystem ist nicht in der Lage, Straftaten gänzlich auszuschließen. Unter diesen Aspekten müssen auch die Aufgaben der Justiz bei der Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems verstanden werden. In der Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen worden, daß „weder die Ausarbeitung opti- 8 8 Vgl. hierzu Etzold/Wittenbeck, „Zur strafrechtlichen Beurteilung und Bekämpfung von Verletzungen des Arbeits- und Brandschutzes", NJ 1964 S. 7. 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 164 (NJ DDR 1964, S. 164) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 164 (NJ DDR 1964, S. 164)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge erarbeiteten Informationen über das Vorgehen des Gegners, insbesondere über neue Pläne, Absichten, Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Wiedergutmachung von Schäden am sozialistischer Eigentum, der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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