Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 163

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 163 (NJ DDR 1964, S. 163); Diese Methode ist jedoch im Hinblick auf die umfassende Anleitung der nachgeordneten Gerichte in ihrer Wirkung beschränkt. Sie reicht auch wenn man den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen des Plenums und Präsidiums des Obersten Gerichts in die Betrachtung einbezieht bei weitem nicht aus, um die Anleitung der Rechtsprechung aller Gerichte der DDR im Sinne des Rechtspflegeerlasses ausüben zu können. Maßstab für die Tätigkeit eines Senats des Obersten Gerichts ist, wie es ihm gelingt, den Kampf gegen die Kriminalität zu organisieren und die einheitliche, auf die größtmögliche gesellschaftliche Wirksamkeit gerichtete Rechtsanwendung aller Gerichte zu sichern. Das setzt voraus, daß die Senate die Rechtsprechung-gründlich analysieren, die sich aus der politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung der DDR für das Sachgebiet des Senats ergebenden grundsätzlichen Fragen beantworten und geeignete Methoden zur Lösung der Aufgaben entwickeln. Dabei müssen sie sich auf die Analyse der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, wie sie sich aus den Beschlüssen von Partei und Staatsführung ergibt, stützen. Die hier dargelegten Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Tätigkeit der Senate der Bezirksgerichte1 * 3'. Um die einheitliche, gesellschaftlich wirksame Rechtsanwendung aller Gerichte im Kampf gegen die Kriminalität zu sichern, ist es erforderlich, daß sich jeder Senat des Obersten Gerichts einen zuverlässigen Überblick über die Rechtsprechung seines Sachgebiets verschafft. Das bedeutet nicht, daß die Senate jedes einzelne Verfahren, das auf ihrem Sachgebiet von den Gerichten durchgeführt wird, kennen müssen. Jeder Senat muß aber einen zuverlässigen Überblick über die in der Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte auftretenden Probleme haben. Dazu ist erforderlich, daß der Senat Untersuchungen auf bestimmten Teilgebieten durchführt, eng mit der Inspektionsgruppe zusammen-ärbeitet, ständig die eigene Rechtsprechung kritisch einschätzt, an Plenartagungen und Präsidiumssitzungen der Bezirksgerichte teilnimmt sowie Beschlüsse und sonstige Materialien der Bezirksgerichte, insbesondere bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse, auswertet. So hat der 2. Strafsenat, um die Probleme der Rechtsprechung im Bereich des Bauwesens kennenzulernen, zugleich aber auch in Vorbereitung des 4. Plenums des Obersten Gerichts, im Auftrag des Präsidiums des Obersten Gerichts die Arbeit einiger Gerichte auf diesem Gebiet untersucht4. Hierbei arbeitete er mit der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts zusammen5. Dabei wurde unter Berücksichtigung der ökonomischen und politischen Entwicklung des jeweiligen Bereichs zugleich auf die Herstellung enger Beziehungen zu den örtlichen Volksvertretungen, Staats- und Wirtschaftsleitungen hingewirkt, um bereits im Verlauf der Untersuchungen die Kreis- und Bezirksgerichte bei der Weiterentwicklung ihrer Zusammenarbeit mit diesen deutung der Unabhängigkeit des Richters in der DDR“, NJ 1963 S. 129: OG-Urteil vom 13. November I960 - 2 Zst 18/60 -NJ 1960 S. 104). Obwohl grundsätzliche Entscheidungen des Obersten Gerichts veröffentlicht werden, ist nach wie vor festzustellen, daß Kreis- und Bezirksgerichte entgegen den vom Obersten Gericht entwickelten Rechtsauffassungen entscheiden. Dabei ist zumeist erkennbar, daß die Gerichte die in Betracht kommenden Rechtsfragen nicht eingehend prüften und sich nicht von einer aus den besonderen Umständen des zu lösenden Konflikts begründeten abweichenden Auffassung leiten ließen, sondern daß sie die für die Beurteilung des jeweiligen Falles maßgeblichen Entscheidungen des Obersten Gerichts - obwohl veröffentlicht - nicht kannten oder ihrem Inhalt nach nicht richtig erfaßten. 3 vgl. Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege, Zweiter Teil, Erster Abschn., II, A Ziff. 1 und B Ziff. 3. ' Vgl. Holtzbecher/Pompoes, „Ursachen und begünstigende Bedingungen der Kriminalität im Bauwesen“, NJ 1964 S. 133 ff. 5 Vgl. hierzu auch Berndt/Schreiter, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung im Bauwesen er- höhen!“, NJ 1964 S. 137 ff. Organen zu unterstützen. Die Anleitung bezog sich auch auf die Durchführung und Auswertung einzelner Verfahren, um die gesellschaftlichen Kräfte in den jeweiligen Bereichen in die Arbeit der Rechtspflegeorgane einzubeziehen. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Untersuchungen, hat der 2. Strafsenat ein bei ihm anhängiges Rechtsmittelverfahren benutzt, um zu einigen Fragen, die sich während der Untersuchungen ergeben hatten, Stellung zu nehmen und um zu versuchen, an einem Beispiel die Möglichkeit der aktiven Einflußnahme der Rechtspflegeorgane auf die Erfüllung der ökonomischen Aufgaben zu zeigen6. Die Durchführung des Verfahrens und die Entscheidung des Einzelfalles wurde somit im Gegensatz zur bisherigen Arbeitsweise des Senats7 unmittelbar mit seiner Leitungsfunktion verbunden. Die dabei gewonnenen Erfahrungen dienten dazu, die bisherigen Untersuchungsergebnisse auf diesem Teilgebiet der Rechtsprechung zu ergänzen. Die Ergebnisse werden allen Gerichten sowohl durch die bevorstehende Tagung des Plenums des Obersten Gerichts als auch durch Beratungen, die der Senat mit den auf diesem Sachgebiet tätigen Richtern der Bezirksgerichte durchführen wird, sowie durch Stützpunktbesprechungen in den Kreisen vermittelt werden. Konsultationen mit Fachleuten Im Zusammenhang mit den Untersuchungen und der Vorbereitung des Verfahrens hat der Senat die bisher praktizierte Methode der Konsultation von Vertretern zentraler staats- und wirtschaftsleitender Organe, von Experten, sachkundigen Bürgern und Kollektiven konkretisiert. Es wurde ein Gremium (Konsultativrat) gebildet, das den Senat auch zukünftig bei der Erörterung grundsätzlicher Probleme des Bauwesens unterstützen soll. Diesem Konsultativrat gehören Vertreter des Volkswirtschaftsrates, des Ministeriums für Bauwesen, der Investitionsbank, des FDGB-Bundesvorstandes, der IG Bau/Holz, der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion und Rechtswissenschaftler an. Seine Aufgabe besteht jedoch nicht nur darin, den Senat zu beraten. Zugleich sollen über dieses Gremium den wirtschaftsleitenden Organen Hinweise übermittelt werden, die sich aus der Tätigkeit des Senats zur Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit ergeben, um die Erkenntnisse der Rechtsprechung schnell in die Praxis umzusetzen und Veränderungen herbeizuführen. Auf Grund des umfangreichen Zuständigkeitsbereichs des Senats der 2. Strafsenat ist für den Bereich Industrie und Bauwesen zuständig ist es notwendig, entsprechend den jeweiligen Erfordernissen den Konsultativrat durch die Einbeziehung weiterer Experten und Rechtswissenschaftler zu ergänzen. So werden z. B. für Beratungen von Problemen des Bergbaus Vertreter der Obersten Bergbehörde, des Bundesvorstandes des FDGB, Abt. Arbeitsschutz, und der Arbeitsschutzinspektion der IG Bergbau hinzugezogen. Entsprechend der jeweiligen Problematik wird der Senat nicht mit allen Mitgliedern des Konsultativrates, sondern nur mit den jeweils zuständigen Experten beraten. Der Vorbereitung des Verfahrens dienten weiterhin Aussprachen mit leitenden Funktionären des VEB Industrie-Isolierungen Leipzig (früher: VEB Isolierungen), dessen Angehöriger der Angeklagte war, und eine Besichtigung der Baustelle des VEB „Cosid-Werke“ Coswig, auf der der Angeklagte mit seiner Brigade gearbeitet hat. Das Verfahren wurde in Leipzig unter Einbeziehung leitender Mitarbeiter der WB Rohrleitungen und Iso- 6 Vgl. OG, Urteil vom 21. Februar 1964 2 Ust 23/63 - in die-sem Heft. 7 vgl. auch Urteil des 2. Strafsenats vom 20. September 1963, NJ 1963 S. 661 f., und „Die Einheit von Produktion und Arbeitsschutz auch in der Rechtsprechung durchsetzen helfen“. NJ 1963 S. 641 f. 163;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 163 (NJ DDR 1964, S. 163) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 163 (NJ DDR 1964, S. 163)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung zur Untersuchungsabteilung überführt wird oder daß Mitarbeiter der Hauptabteilung und der Abteilung die festgenommene Person an der entsprechenden Grenzübergangsstelle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, im Sinne des hinsichtlich der konsequenten EigentumsSicherung die bei der körperlichen Durchsuchung gefundenen und festgestellten Gegenstände und Sachen durch die Mitarbeiter der Hauptabteilung zur Untersuchungsabteilung überführt wird oder daß Mitarbeiter der Hauptabteilung und der Abteilung die festgenommene Person an der entsprechenden Grenzübergangsstelle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, können die Befugnisregelungen des Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahr wahrgenommen werden. Das Staatssicherheit kann selbst tätig werden.

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