Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 150 (NJ DDR 1964, S. 150); schehens zu verhindern, es sich aber nachträglich herausstellt, daß die von ihm auf Grund seines Entwick-lungs- und Wissensstandes gewählte Handlungsvariante nicht geeignet war, dieses Ziel zu erreichen, sondern ein erheblicher Schaden eintritt, den der Handelnde aber nicht voraussehen konnte. 3. Das „absolut ungerechtfertigte Risiko“. Ein „absolut ungerechtfertigtes Risiko“ ist dann gegeben, wenn Handlungen vorgenomriien werden, von denen der Betreffende von vornherein weiß oder auf Grund seines Kenntnisstandes oder seiner gesellschaftlichen Stellung wissen muß, daß diese Handlungen mit größter Wahrscheinlichkeit einen großen Schaden verursachen und nur ganz minimale, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Erfolgswerten basierende, sondern weitgehend nur erhoffte Erfolgsaussichten bestehen. Bedenken gegen diese Thesen wurden vor allem von M. Benjamin im Hinblick auf die Sehuldausschließung beim ungerechtfertigten Risiko geltend gemacht. Er schlug vor, in Fällen der Schuldausschließung beim ungerechtfertigten Risiko von einer gerechtfertigten Handlung zu sprechen. Dem hielt Prof. Dr. Renneberg, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, entgegen, daß man ein objektiv falsches Handeln nicht mit Hilfe des Rechts subjektiv als richtig fingieren kann. Man muß die Gründe, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen, schärfer präzisieren und darf hicht zu einem allgemeinen „Rechtfertigungsgrund“ kommen. Buchholz wies besonders darauf hin, daß man bei der Einschätzung einer Risikohandlung unter keinen Umständen von „geglückt“ oder „nicht geglückt“ ausgehen darf, sondern die Handlung vom Stand- und Zeitpunkt des Handelnden aus beurteilen muß. * Das Symposion kann insgesamt als ein weiterer erfolgreicher Beitrag zur kontinuierlichen und schöpferischen Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen gewertet werden. Die Vielzahl der behandelten Probleme sowie der äußerst ergiebige Meinungsstreit erhellen, welch bedeutende Resultate durch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Wissenschaftszweige errungen werden können. GUSTAV-ADOLF LÜBCHEN, Sekretär der ZGB-Gesetzgebungskommission Die Kommission zur Ausarbeitung des neuen ZGB und der neuen ZPO hat ihre Tätigkeit aufgenommen Entsprechend der Aufgabenstellung im Programm der SED beschloß das Präsidium des Ministerräts am 28. August 1963 die Bildung einer Kommission zur Ausarbeitung eines neuen ZGB und einer neuen ZPO. Diese Kommission konstitutierte sich am 24. Januar 1964 unter dem Vorsitz des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin. Sie setzt sich nach dem Vorbild der Staatsratskommission zur Ausarbeitung des Strafgesetzbuches aus Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der zentralen Staatsorgane, Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, erfahrenen Justizfunktionären und Rechtswissenschaftlern zusammen. Des weiteren gehören der Kommission Ökonomen, Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Wirtschaftsfunktionäre an. Der Minister beglückwünschte die Mitglieder zu ihrer ehrenvollen Ernennung und händigte ihnen im Aufträge des Ersten Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi S t o p h , ihre Berufungsurkunden aus. In seinen anschließenden Ausführungen wies der Minister auf die große Bedeutung hin, die den Arbeiten am ZGB nach dem Programm der SED, dem Rechtspflegeerlaß und dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zukommt. Das Zivilrecht hat in dem von ihm erfaßten Bereich der gesellschaftlichen Verhältnisse zu sichern, daß die in den genannten Dokumenten gestellten politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus erfüllt werden. Das erfordert ein tiefes Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten und Probleme des sozialistischen Aufbaus, insbesondere durch ein gründliches Studium der Parteibeschlüsse. Die Wirtschaftskonferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates und die Richtlinie über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft haben besonders auf die wachsende Bedeutung des Zivilrechts hingewiesen. Die Verbindung von exakter wissenschaftlicher Leitungstätigkeit mit dem in sich geschlossenen System ökonomischer Hebel, die Stellung des Wirtschaftsvertrags im System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die allseitige Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit all dies erfordert ein gründliches Durchdenken der Probleme, um das sozialistische Zivilrecht als einen Hebel zur Durchsetzung dieser neuen Wirtschaftsprinzipien wirksam werden zu lassen. Dabei kommt es auch darauf an, den untrennbaren Zusammenhang zwischen ökonomischen Hebeln und Bewußtsein deutlich zu machen und ihr wirksames Wechselverhältnis durch eine wohlüberlegte rechtliche Regelung zu sichern. Die Erfahrungen bei der Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems sollen ständig in die Arbeit der Kommission einfließen. Deshalb kommt der Auswertung der Beratungen des 5. Plenums des Zentralkomitees der SED größte Bedeutung zu. Wichtige Hinweise für die Gestaltung der Beziehungen der Bürger im Zivilgesetzbuch ergeben sich aus der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in den Wohngebieten, wie sie mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 6. August 1963 über „Das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ eingeleitet wurde. Der Aufbau der neuen Wohnungsverwaltungen, der Ausbau einer umfassenden Dienstleistungsindustrie und alle anderen Veränderungen sind sorgfältig zu beachten und bei der rechtlichen Regelung der Versorgungsbeziehungen der Bürger im ZGB zu berücksichtigen. Sehr aufschlußreich sind in diesem Zusammenhang die Erfahrungen aus der bisherigen Tätigkeit der Schiedskommissionen in einzelnen Kreisen und Stadtbezirken der DDR. Es zeigt sich, daß über die Hälfte aller Beratungen Zivilsachen betrifft. Frau Minister Dr. Benjamin ging in ihren weiteren Ausführungen auf die Vorarbeiten ein, die im Rahmen der bisherigen Gesetzgebungsarbeiten und von seiten der Zivilrechtswissenschaft geleistet worden sind. Sie hob hervor, daß es besonders seit dem XXII. Parteitag der KPdSU und dem VI. Parteitag der SED einen fruchtbaren Meinungsstreit und im Ergebnis dessen eine Anzahl wertvoller Beiträge zu den verschiedensten Grundfragen der Zivilgesetzgebung gebe. Sehr nützlich seien in dieser Hinsicht die Diskussionen gewesen, die zu dem Verzicht auf den selbständigen Rechtszweig „Wirtschaftsrecht“ geführt haben. Auch der Meinungsstreit über das Verhältnis von Zivilrecht und staatlicher Leitungstätigkeit und über die Rolle des Vertrags im 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 150 (NJ DDR 1964, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 150 (NJ DDR 1964, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den territorialen Diensteinheiten und anderen operativen Linien eine gründliche Analyse der politisch-operativen Ausgangstage und -Bedingungen einschließlich der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und anderer zu beachtender Paktoren auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der in diesem Zusammenhang aufgenommenen Kontakte. Bei der Untersuchung von Vorkommnissen, insbesondere bei anonymen und pseudonymen Gewaltandrohungen, Gewaltverbrechen, Bränden, Havarien und Störungen, ist ein abgestimmtes Vorgehen zur Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung. Zur Verwirklichung der dem Staatssicherheit von der Parteiund Staatsführung gestellten Aufgaben hat die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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