Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 150 (NJ DDR 1964, S. 150); schehens zu verhindern, es sich aber nachträglich herausstellt, daß die von ihm auf Grund seines Entwick-lungs- und Wissensstandes gewählte Handlungsvariante nicht geeignet war, dieses Ziel zu erreichen, sondern ein erheblicher Schaden eintritt, den der Handelnde aber nicht voraussehen konnte. 3. Das „absolut ungerechtfertigte Risiko“. Ein „absolut ungerechtfertigtes Risiko“ ist dann gegeben, wenn Handlungen vorgenomriien werden, von denen der Betreffende von vornherein weiß oder auf Grund seines Kenntnisstandes oder seiner gesellschaftlichen Stellung wissen muß, daß diese Handlungen mit größter Wahrscheinlichkeit einen großen Schaden verursachen und nur ganz minimale, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Erfolgswerten basierende, sondern weitgehend nur erhoffte Erfolgsaussichten bestehen. Bedenken gegen diese Thesen wurden vor allem von M. Benjamin im Hinblick auf die Sehuldausschließung beim ungerechtfertigten Risiko geltend gemacht. Er schlug vor, in Fällen der Schuldausschließung beim ungerechtfertigten Risiko von einer gerechtfertigten Handlung zu sprechen. Dem hielt Prof. Dr. Renneberg, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, entgegen, daß man ein objektiv falsches Handeln nicht mit Hilfe des Rechts subjektiv als richtig fingieren kann. Man muß die Gründe, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen, schärfer präzisieren und darf hicht zu einem allgemeinen „Rechtfertigungsgrund“ kommen. Buchholz wies besonders darauf hin, daß man bei der Einschätzung einer Risikohandlung unter keinen Umständen von „geglückt“ oder „nicht geglückt“ ausgehen darf, sondern die Handlung vom Stand- und Zeitpunkt des Handelnden aus beurteilen muß. * Das Symposion kann insgesamt als ein weiterer erfolgreicher Beitrag zur kontinuierlichen und schöpferischen Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen gewertet werden. Die Vielzahl der behandelten Probleme sowie der äußerst ergiebige Meinungsstreit erhellen, welch bedeutende Resultate durch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Wissenschaftszweige errungen werden können. GUSTAV-ADOLF LÜBCHEN, Sekretär der ZGB-Gesetzgebungskommission Die Kommission zur Ausarbeitung des neuen ZGB und der neuen ZPO hat ihre Tätigkeit aufgenommen Entsprechend der Aufgabenstellung im Programm der SED beschloß das Präsidium des Ministerräts am 28. August 1963 die Bildung einer Kommission zur Ausarbeitung eines neuen ZGB und einer neuen ZPO. Diese Kommission konstitutierte sich am 24. Januar 1964 unter dem Vorsitz des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin. Sie setzt sich nach dem Vorbild der Staatsratskommission zur Ausarbeitung des Strafgesetzbuches aus Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der zentralen Staatsorgane, Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, erfahrenen Justizfunktionären und Rechtswissenschaftlern zusammen. Des weiteren gehören der Kommission Ökonomen, Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Wirtschaftsfunktionäre an. Der Minister beglückwünschte die Mitglieder zu ihrer ehrenvollen Ernennung und händigte ihnen im Aufträge des Ersten Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi S t o p h , ihre Berufungsurkunden aus. In seinen anschließenden Ausführungen wies der Minister auf die große Bedeutung hin, die den Arbeiten am ZGB nach dem Programm der SED, dem Rechtspflegeerlaß und dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zukommt. Das Zivilrecht hat in dem von ihm erfaßten Bereich der gesellschaftlichen Verhältnisse zu sichern, daß die in den genannten Dokumenten gestellten politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus erfüllt werden. Das erfordert ein tiefes Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten und Probleme des sozialistischen Aufbaus, insbesondere durch ein gründliches Studium der Parteibeschlüsse. Die Wirtschaftskonferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates und die Richtlinie über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft haben besonders auf die wachsende Bedeutung des Zivilrechts hingewiesen. Die Verbindung von exakter wissenschaftlicher Leitungstätigkeit mit dem in sich geschlossenen System ökonomischer Hebel, die Stellung des Wirtschaftsvertrags im System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die allseitige Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit all dies erfordert ein gründliches Durchdenken der Probleme, um das sozialistische Zivilrecht als einen Hebel zur Durchsetzung dieser neuen Wirtschaftsprinzipien wirksam werden zu lassen. Dabei kommt es auch darauf an, den untrennbaren Zusammenhang zwischen ökonomischen Hebeln und Bewußtsein deutlich zu machen und ihr wirksames Wechselverhältnis durch eine wohlüberlegte rechtliche Regelung zu sichern. Die Erfahrungen bei der Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems sollen ständig in die Arbeit der Kommission einfließen. Deshalb kommt der Auswertung der Beratungen des 5. Plenums des Zentralkomitees der SED größte Bedeutung zu. Wichtige Hinweise für die Gestaltung der Beziehungen der Bürger im Zivilgesetzbuch ergeben sich aus der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in den Wohngebieten, wie sie mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 6. August 1963 über „Das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ eingeleitet wurde. Der Aufbau der neuen Wohnungsverwaltungen, der Ausbau einer umfassenden Dienstleistungsindustrie und alle anderen Veränderungen sind sorgfältig zu beachten und bei der rechtlichen Regelung der Versorgungsbeziehungen der Bürger im ZGB zu berücksichtigen. Sehr aufschlußreich sind in diesem Zusammenhang die Erfahrungen aus der bisherigen Tätigkeit der Schiedskommissionen in einzelnen Kreisen und Stadtbezirken der DDR. Es zeigt sich, daß über die Hälfte aller Beratungen Zivilsachen betrifft. Frau Minister Dr. Benjamin ging in ihren weiteren Ausführungen auf die Vorarbeiten ein, die im Rahmen der bisherigen Gesetzgebungsarbeiten und von seiten der Zivilrechtswissenschaft geleistet worden sind. Sie hob hervor, daß es besonders seit dem XXII. Parteitag der KPdSU und dem VI. Parteitag der SED einen fruchtbaren Meinungsstreit und im Ergebnis dessen eine Anzahl wertvoller Beiträge zu den verschiedensten Grundfragen der Zivilgesetzgebung gebe. Sehr nützlich seien in dieser Hinsicht die Diskussionen gewesen, die zu dem Verzicht auf den selbständigen Rechtszweig „Wirtschaftsrecht“ geführt haben. Auch der Meinungsstreit über das Verhältnis von Zivilrecht und staatlicher Leitungstätigkeit und über die Rolle des Vertrags im 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 150 (NJ DDR 1964, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 150 (NJ DDR 1964, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage auf dem jeweiligen Aufgabengebiet, insbesondere zur Herausarbeitung, Bestimmung und Präzisierung politisch-operativer Schwerpunktbereiche und politisch-operativer Schwerpunkte, Verallgemeinerung von Erfahrungen der operativen Diensteinheiten im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren. Der Leiter und Angehörige der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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