Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 140 (NJ DDR 1964, S. 140); ALFRED WOLFF, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Die Gleichberechtigung der in der Justiz tätigen Frauen Der Internationale Frauentag am 8. März wird in diesem Jahr in unserer Republik im Zeichen des Kampfes um die Sicherung und Erhaltung des Friedens begann gen, der seinen sichtbaren Ausdruck in der Vorbereitung des Frauenkongresses findet. Zur Durchsetzung des Frauenkommuniques des Politbüros des ZK der SED wurde vom Ministerium der Justiz und von den Justizorganen in den Bezirken eine systematische Arbeit zur gesellschaftlichen Entwicklung und Förderung der Frauen, zu ihrer Qualifizierung in mittlere und leitende Funktionen im Bereich der Justiz geleistet. Bei der Wahl der Richter des Obersten Gerichts und den Wahlen der Richter und Schöffen für die Bezirksgerichte sind viele befähigte Frauen in leitende Funktionen gewählt worden. Heute sind 23 Prozent aller Richter des Obersten Gerichts (ohne die Richter des Kollegiums für Militärstrafsachen) und 29 Prozent aller Direktoren und Richter der Bezirksgerichte Frauen. Davon üben 34 Prozent eine leitende Tätigkeit als Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, als Direktor, als Stellvertreter des Direktors, als Oberrichter öder als Inspekteur aus. Der Anteil der weiblichen Schöffen erhöhte sich von 34,6 Prozent auf 41,3 Prozent. Neben der zahlenmäßigen Verbesserung dieses Anteils wurde gleichzeitig und in erster Linie auch eine qualitative Verbesserung der sozialökonomischen Zusammensetzung der gewählten Schöffen der Bezirksgerichte erreicht. So sind 44,5 Prozent der Schöffen als hoch-qualifizierte Facharbeiter und Meister, 7,6 Prozent als hervorragende Genossenschaftsbauern, Meisterbauem und Diplomlandwirte, 29,6 Prozent als Angestellte in Betrieben und Verwaltungen, 13 Prozent als Angehörige der Intelligenz und 3,7 Prozent als Handwerker, Gewerbetreibende oder als Hausfrau tätig. 1,6 Prozent der Schöffen sind Rentner. Die Durchsetzung des Frauenkommuniques in den Justizorganen spiegelt sich in der Erhöhung des Anteils der Frauen an der Gesamtzahl der in den Justizorganen tätigen Mitarbeiter wider. So wurde der Anteil der 1958 1963 Richter von 29,7 % auf 32,2 % Notare von 19,7 °/o auf 22,7 % Sekretäre von 29,4% auf 51,0 % Gerichtsvollzieher von 5,7 % auf 13,0 % erhöht. 57.1 Prozent der in diesem Jahr zum Einsatz kommenden Notarpraktikanten sind Frauen. Von der Gesamtzahl der Staatsanwälte beträgt der Anteil der Frauen 23.1 Prozent. Davon sind 30 Prozent in leitenden Funktionen der Bezirks- und Kreisdienststellen tätig. Bei den Rechtsanwälten haben die Frauen einen Anteil von 6,7 Prozent. Diese Zahlen dokumentieren, daß die gleichberechtigte Stellung der Frau auch in den Rechtspflegeorganen durchgesetzt wird. Sie sind ein sichtbarer Ausdruck für die umfassende Einbeziehung der Frau in das gesellschaftliche Leben und in den sozialistischen Aufbau. Sie gewinnen an Aussagekraft, wenn man ihnen gegenüberstellt, daß in der Bundesrepublik nur 3,5 Prozent aller Richter Frauen sind, denen nur in wenigen Ausnahmefällen leitende Funktionen übertragen werden. Damit ist bewiesen, daß die Frau in der Bundesrepu- blik keine gleichberechtigte Stellung hat. Die gleichberechtigte und geachtete Stellung der Frauen in der DDR übt jedoch einen großen Einfluß besonders auf die im Berufsleben stehenden Frauen der Bundesrepublik aus und unterstützt sie im Kampf um die Durchsetzung der ihnen im Grundgesetz garantierten Rechte. Hinter den hier genannten Zahlen steht der unermüdliche Fleiß, die disziplinierte und vorbildliche Arbeit der Frauen, die als Richter, Schöffen, Notare, Sekretäre, Gerichtsvollzieher, Protokollanten oder als Staatsanwälte und Rechtsanwälte tätig sind. Besondere Anerkennung verdienen die als Richter und Staatsanwälte tätigen Frauen, die neben ihrer verantwortungsvollen beruflichen Aufgabe noch ihre Pflichten als Mutter und Hausfrau erfüllen.- Von den als Richter tätigen Frauen sind 57 Prozent verheiratet, und 43,4 Prozent haben Kinder unter 18 Jahren. Nach der altersmäßigen Aufgliederung entfallen von den als Richter tätigen Frauen 44 % auf die Altersgruppe 25 34 Jahre, 36% auf die Altersgruppe 35 44 Jahre, 13 % auf die Altersgruppe 45 50 Jahre und 13 % auf die Altersgruppe über 50 Jahre. Mit viel Energie und großer Beharrlichkeit arbeiten die Frauen an ihrer Weiterbildung und geben damit ein gutes Beispiel für alle Juristen. 42,4 Prozent der Frauen haben ihr juristisches Staatsexamen im Direktstudium an den Universitäten oder an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft abgelegt. 28,4 Prozent der Frauen haben nach einem 2jährigen Direktstudium ein 5jähriges juristisches Fernstudium erfolgreich beendet, und weitere 10,4 Prozent der Frauen werden ihr Fernstudium spätestens im nächsten Jahr mit dem Staatsexamen abschließen. Außer der fachlichen Weiterbildung haben viele Frauen, insbesondere die an den Bezirksgerichten tätigen Richter, ein Teilstudium ökonomischer Probleme aufgenommen, um besser zur Wirksamkeit der Rechtsprechung beitragen zu können. In ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit haben die Frauen durch aktive Teilnahme am politischen und kulturellen Leben sowie durch ihr Auftreten in zahlreichen gesellschaftlichen Veranstaltungen bewiesen, daß sie den tiefen Inhalt des Frauenkommuniques nicht nur als ein Programm der Förderung und Qualifizierung der Frauen verstanden haben. Deshalb werden vor allem die Juristinnen anläßlich des Internationalen Frauentages und zur Vorbereitung des Frauenkongresses der DDR in gemeinsamen Zusammenkünften mit anderen Frauen die Friedenspolitik unseres Staates und deren große Bedeutung für die sozialistische Zukunft des ganzen deutschen Volkes erläutern. Dadurch werden alle Frauen besser verstehen lernen, daß auch sie durch ihren persönlichen Beitrag zur ökonomischen Stärkung der DDR mithelfen, weitere Schritte zur Entspannung und Normalisierung in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten herbeizuführen. Der Weltkongreß der Frauen im Juni 1963 in Moskau hat anschaulich die großen Veränderungen im Kräfteverhältnis zugunsten des Friedens bewiesen. Die enge Verbundenheit der Frauen der DDR mit den Frauen der Sowjetunion und allen anderen sozialistischen Ländern wird sich weiter festigen und die Solidarität mit den Frauen der Länder verstärken, die sich vom imperialistischen Joch befreit haben oder im Kampf um ihre Befreiung stehen. 140;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 140 (NJ DDR 1964, S. 140) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 140 (NJ DDR 1964, S. 140)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum Auskunft geben. Es geht darum, aussagefähige, ständige Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse der Arbeit zu erarbeiten. Diese müssen eine bedeutende Rolle bei der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt den Verhafteten vorführen oder verlegen zu lassen. Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung von Ermittlungshandlungen übergeben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X