Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 135

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 135 (NJ DDR 1964, S. 135); Auf den Baustellen gibt es vielfach keine Übersicht über die vorhandenen Baumaterialien. Diese werden mangelhaft gelagert und dem Verderb preisgegeben. Auch exakte Materialverbrauchsnormen bestehen nicht überall oder werden nicht dazu benutzt, um zu gewährleisten, daß die Baustellen planmäßig mit Material beliefert werden. Teilweise werden Baustoffe in beliebigen Mengen und ohne ausreichende Kontrolle darüber, ob sie tatsächlich benötigt werden, auf bloße Anforderung angeliefert. Andererseits erhalten Arbeiter angeforderte Materialien nicht, so daß sie ihre Arbeit nicht kontinuierlich durchführen können. Auch bei vorübergehender Stillegung von Baustellen wird häufig nicht gewährleistet, daß nicht verarbeitete Baumaterialien sichergestellt werden. Der ungenügende Überblick über die verarbeiteten Baustoffe führt nicht selten dazu, daß ihr Fehlen erst nach langer Zeit entdeckt wird und die Aufklärung von Diebstählen besonders schwierig ist. Teilweise reagieren Wirtschaftsfunktionäre nicht, wenn sie von Baustoffdiebstählen durch Betriebsangehörige erfahren. In verschiedenen Betrieben wird den Arbeitern gestattet, kleinere Mengen Baumaterial zu kaufen oder unentgeltlich mitzunehmen. Durch fehlende Ordnung und Sicherheit und mangelnde Leitungstätigkeit werden mithin Diebstähle von Baumaterialien ermöglicht und begünstigt. Das trifft auch für betrügerische Brigadeabrechnungen und falsche Leistungsabrechnungen durch Handwerker zu. § 5 der Anordnung über die Rechnungslegung für die Bauproduktion5, wonach das Aufmaß durch den Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber zu ermitteln ist und wozu von den Vertragspartnern die Termine zu vereinbaren sind, wird vielfach nicht beachtet. Auch die Abrechnung nach Teilaufmaßen wirkt sich straftatenbegünstigend aus. Ein besonders straftatenbegünstigender Faktor im Bauwesen sind vorhandene Polster in der Projektierung. Projektierungsbetriebe verfahren bei den projektierten Maßangaben großzügig und runden nach oben auf. Diese Großzügigkeit findet dann im Kostenangebot ihre Fortsetzung. Dadurch werden Investmittel be-\ antragt und bewilligt, die tatsächlich dem Umfang nach nicht benötigt werden. Anstatt anzustreben, die Bauzeit zu verkürzen und die Baukosten zu senken, werden von den Investbauleitungen Schwierigkeiten, wie mangelnde Baufreiheit und fehlende Materialien, nicht mit dem Mittel der Vertragsstrafenberechnung überwunden, weil ja zum Ausgleich derartiger Schwierigkeiten Mittel aus der großzügigen Projektierung vorhanden sind. Dadurch werden Handwerksbetriebe und Brigaden der Baubetriebe dazu verleitet, nicht erbrachte Leistungen in Ansatz zu bringen. Die Vielzahl der bestehenden Preisanordnungen und deren Unübersichtlichkeit begünstigen darüber hinaus solche Betrügereien durch Handwerksbetriebe. Das trifft auch für fahrlässige Preisverstöße zu. Auch Verstöße gegen die Regeln der Baukunst und gegen die Bestimmungen des Gesundheits-und Arbeitsschutzes werden in der Regel durch ungenügende Leitung und Kontrolle begünstigt. Hier wirkt sich besonders nachteilig die ungenügende Qualifikation mancher Wirtschaftsfunktionäre aus. Auf einigen Großbaustellen der Chemie waren Leitungsgräben anzulegen und. Leitungen in die Erde zu verlegen. Dabei wurde die ASAO 631/16 nicht beachtet, weil sie den Beteiligten nicht bekannt war, so daß z. B. auf der r AO v. 22. Januar 1962 (GBl. II S. 88) in Verbindung mit § 81 Abs. 2 Ziff. 29 der VO über die Planung. Vorbereitung und Durchführung der Investitionen v. 26. Juli 1962 (GBl. n S. 481). 6 ASAO 631/1 Herstellen von Leitungsgräben und Verlegen von Leitungen in die Erde vom 3. September 1962 (GBl. II *S. 636). Großbaustelle Leuna II mit einem Baggergreifer ein Wasserrohr und auf einer Baustelle im VEB Jenapharm ein Starkstromkabel beschädigt wurden, wodurch erhebliche volkswirtschaftliche Verluste entstanden. Selbst der Meister, dem von der Investbauleitung des VEB Jenapharm die Verantwortung für den Kabelgraben speziell übertragen war, kannte die Arbeitsschutzanordnung nicht. Dasselbe trifft für die Baggerfahrer und Meister zu, die für die Baggerarbeiten auf der Großbaustelle Leuna II verantwortlich waren. Die Vielzahl der Bedingungen, die Straftaten im Bauwesen ermöglichen oder erleichtern, werden von den Rechtspflegeorganen im Ermittlungs- und Strafverfahren nicht immer erkannt. Es fehlt noch am richtigen ökonomischen Denken der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane. Das unterstreicht, wie notwendig es ist, daß sich die Richter die erforderlichen ökonomischen Kenntnisse aneignen. Von der Möglichkeit, sachkundige Schöffen zu den Verhandlungen zuzuziehen, wird noch zu wenig Gebrauch gemacht. Die Durchsetzung einer wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit auf dem Gebiet der Bauwirtschaft muß untrennbar mit der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf den Baustellen verbunden sein. Das Gericht muß deshalb dafür sorgen, daß in einem Strafverfahren aus der Bauwirtschaft der Zustand der Baustelle genau eingeschätzt wird, um durch rechtlich exakt begründete Gerichtskritiken die gesellschaftlichen Kräfte zum Kampf gegen Hemmnisse bei der Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Bauwirtschaft zu unterstützen. Der 2. Strafsenat des Obersten Gerichts ist deshalb dazu übergegangen, vor Durchführung der Verhandlungen sich mit Experten aus den Staats- und Wirtschaftsorganen zu beraten und die Baustellen zu besichtigen. Dadurch ist es möglich, die Verhandlung und Entscheidung sachbezogener zu gestalten und wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Bedingungen der Kriminalität einzuleiten. Kausalität und strafrechtliche Verantwortlichkeit Die Schadensfälle im Bauwesen haben die verschiedensten Ursachen. Oftmals haben auch mehrere Ursachen zu dem eingetretenen Erfolg geführt. Die Gerichte müssen bereits vor Erlaß des Eröffnungsbeschlusses gründlich prüfen, ob alle Ursachen exakt aufgeklärt worden sind". Das Oberste Gericht hat in seinem Urteil vom 20. September 1963 2 Ust 14'63 ausgeführt, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung und deren Folgen nicht deshalb verneint werden kann, weil außer den festgestellten Pflichtverletzungen möglicherweise weitere Ursachen in Betracht gezogen werden müssen7 8. Diese Feststellung entbindet die Rechtspflegeorgane nicht von der Verpflichtung, alle Ursachen allseitig aufzuklären. Erst nach einer umfassenden Aufklärung ist es möglich, festzustellen, welche Pflichtverletzungen ursächlich für den eingetretenen Erfolg waren. Bisweilen ist es gerade in der Bauwirtschaft schwierig, die wirklichen Ursachen des eingetretenen Schadens unter den vielen sich verflechtenden Umständen zu ermitteln. In dem Strafverfahren gegen P. wurde dem Betriebsleiter eines halbstaatlichen Betriebes zur Last gelegt, seine Anleitungs- und Kontrollpflichten vernachlässigt und dadurch die schlechte Arbeit seiner Monteure beim Bau einer Fernheizleitung verschuldet zu haben. Durch den Bruch der Schweißnähte wurde 7 Vgl. Richtlinie Nr. 17 des Plenums des Obersten Gerichts über die Durchführung des Eröffnungsverfahrens vom 14. Januar 1963 - RP1. 1/63 -, NJ 1963 S. 89. 8 NJ 1963 S. 661. 135;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 135 (NJ DDR 1964, S. 135) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 135 (NJ DDR 1964, S. 135)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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