Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 134 (NJ DDR 1964, S. 134); Der 2. Strafsenat des Obersten Gerichts untersuchte zusammen mit der Inspektionsgruppe in Vorbereitung des 4. Plenums des Obersten Gerichts die Kriminalität auf dem Gebiete des Bauwesens. Dabei war festzustellen, daß Strafverfahren wegen Fehlprojektierungen, Fehlinvestitionen oder volkswirtschaftlicher Schäden, die durch Mängel im Bauablauf verursacht wurden, bei den Gerichten kaum anhängig geworden sind. Das liegt daran, daß die Wirtschaftsstrafverordnung aus dem Jahre 1948 Verstöße gegen die Grundsätze der Planung und Leitung der Volkswirtschaft nicht voll erfaßt. Deshalb bedarf der Umfang der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei derartigen Verstößen noch einer grundsätzlichen Regelung. Das, was bei den Untersuchungen festgestellt wurde, bezieht sich daher auf die Kriminalität, wie sie $ich in der Rechtsprechung der Gerichte widerspiegelt, und gibt somit keinen vollständigen Überblick über die Kriminalität auf diesem volkswirtschaftlich so bedeutsamen Gebiet. Es lassen sich jedoch Schlußfolgerungen über gegenwärtige typische Erscheinungsformen der Kriminalität im Bauwesen und deren Ursachen und begünstigende Faktoren ziehen, denen im gerichtlichen Strafverfahren besondere Beachtung zukommt. Typische Erscheinungsformen der Kriminalität im Bauwesen Im Vordergrund stehen noch immer Diebstähle und Unterschlagungen kleinerer und zum Teil auch größerer Mengen von Baustoffen und Baumaterialien durch im Bauwesen Beschäftigte'', aber auch durch außenstehende Personen. Die hierdurch verursachten Schäden sind in der Regel im Einzelfall gering. Die Vielzahl derartiger Angriffe, die sich gegen das sozialistische Eigentum richten, macht jedoch insgesamt gesehen jährlich einen erheblichen Schaden für unsere Volkswirtschaft aus. In engem Zusammenhang mit diesen Diebstählen stehen Veruntreuungen von Geldern, aber auch von Baumaterialien durch leitende und kaufmännische Mitarbeiter aus sozialistischen Baubetrieben. So verschob z. B. ein Baustellenleiter aus dem VEB (K) Bau Potsdam mehrere Jahre hindurch ungehindert Baustoffe im Werte von 10 000 DM. Durch Veruntreuungen und Unterschlagungen von Geldern und Baumaterialien entstehen den Baubetrieben jährlich große Schäden, da diese im Einzelfall verhältnismäßig hoch sind. Das gleiche gilt für betrügerische Lohn- und Leistungsabrechnungen durch Brigaden sozialistischer Betriebe eine Form der Kriminalität im Bau- und Montagewesen, die sowohl in Berlin als auch in den Bezirken der DDR öfter festzustellen ist. Auffallend ist, daß auch hier die Täter ihre Betrügereien vielfach über längere Zeit verüben können. Besonders den Invest-bauleitungen entstehen dadurch große Schäden, während sozialistische Baubetriebe ungerechtfertigte Vorteile erlangen, wenn nicht erbrachte Leistungen zur Grundlage der Abrechnung gegenüber dem Investträger gemacht werden. Es werden dann nicht verbrauchte, oft wertvolle Materialien in Ansatz gebracht, obwohl keine Werte geschaffen wurden. So wurde in 3 Mit dieser Problematik beschäftigt sich die vom Staatsrat der DDR berufene Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs eines sozialistischen Strafgesetzbuches. Insbesondere fordert die Arbeitsgruppe, die sich mit den Problemen der Straftaten auf dem Gebiete der Volkswirtschaft beschäftigt, die Verantwortungsbereiche klar abzugrenzen und die individuellen Pflichten des einzelnen genau festzulegen. (Vgl. „Wissenschaftliche Konferenz über Grundfragen der Strafgesetzgebung“. NJ 1963 S. 769 f.). Im Schlußwort auf dem 5. Plenum des Zentralkomitees der SED wies E. Apel darauf hin, daß jetzt unverzüglich genau zu fixieren ist. welche Verantwortung, welche Rechte und Pflichten die Leiter auf der jeweiligen Ebene wahrzunehmen haben (Neues Deutschland vom 12. Februar 1964. S. 6). 4 Vgl. hierzu auch den Beitrag von Berndt/Schreiter in diesem Heft. einem Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Dresden festgestellt, daß eine Brigade ihren Betrieb um rund 16 000 DM betrog. Dem Investträger entstand jedoch ein Schaden von 58 000 DM, weil der Betrieb nach Festpreisen auf Grund der unrichtigen Angaben der Brigade abrechnete. Auch betrügerische Leistungsabrechnungen durch private Handwerksbetriebe und PGHs haben einen nicht unerheblichen Umfang. Sie werden in der Regel tateinheitlich mit vorsätzlichen Preisverstößen begangen. Daneben treten jedoch auch in größerem Umfange fahrlässige Preisverstöße auf; die geltenden Preisanordnungen werden nicht beachtet und eigene Kalkulationen vorgenommen. Neben diesen Angriffen auf das sozialistische Eigentum und das Preisgefüge, die den Hauptanteil der Kriminalität im Bauwesen ausmachen, waren bei den überprüften Gerichten verschiedene Verfahren wegen Verletzung der Regeln der Baukunst sowie wegen Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und dadurch verursachter Sach- und Personenschäden anhängig. Sie sind jedoch gegenüber den Eigentumsdelikten von untergeordneter Bedeutung. Das gleiche gilt für vorgetäuschte Planerfüllungen. Zu den Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität im Bauwesen Für die Kriminalität auf dem Gebiete des Bauwesens ist im Gegensatz zur allgemeinen Kriminalität besonders charakteristisch, daß sie im wesentlichen durch Mängel in der Planungs- und Leitungstätigkeit, durch die mangelhafte Ordnung und Sicherheit auf den Baustellen begünstigt wird. Die dadurch entstehenden, zum Teil erheblichen volkswirtschaftlichen Verluste wirken sich demoralisierend auf die im Bauwesen Beschäftigten aus. Deshalb stellt die mangelhafte Ordnung auf Baustellen sowohl Ursache als auch begünstigende Bedingung für die Kriminalität im Bauwesen dar. Die gleiche negative Auswirkung hat die ungenügende Arbeitsorganisation und das dadurch verursachte Fehlen der Baufreiheit auf den Baustellen. Wartezeiten sollen möglichst nicht ausgewiesen werden. Deshalb bringen die Bauarbeiter Leistungen in Ansatz, die sie nicht erbracht haben. Verschiedentlich vergüten Baubetriebe Wartezeiten entsprechend dem Durchschnittsverdienst. Das widerspricht der Ausnutzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit und dem ökonomischen Gesetz der Entlohnung nach der Leistung. Die Arbeiter wollen ehrlich arbeiten, doch werden sie oft durch die auf den Baustellen herrschenden Zustände daran gehindert. Die Ursachen der Kriminalität im Bauwesen sind auch deswegen exakt aufzudecken, damit die individuelle Verantwortlichkeit des Täters richtig eingeschätzt und entschieden werden kann, ob es eines gerichtlichen Strafverfahrens bedarf oder ob gesellschaftliche Organe der Rechtspflege beraten, entscheiden und die notwendigen Schlußfolgerungen ziehen sollen. Keinesfalls dürfen die Gerichte Angriffe auf das gesellschaftliche Eigentum allein auf Egoismus und Bereicherungsabsicht zurückführen. Zur Aufdeckung der Ursachen der Kriminalität im Bauwesen gehört weiter, zu untersuchen, wie die sozialistische Menschenführung auf den Baustellen ist. Es kommt noch vielfach vor, daß sich die Arbeiter, besonders auf kleinen Baustellen, selbst überlassen sind und ihre soziale und kulturelle Betreuung vernachlässigt wird. Bei der Ursachenerforschung müssen in jedem Einzelfall die gesamten Lebensverhältnisse des Täters und seiner Umgebung aufgedeckt werden, um erfolgreich die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität zu beseitigen und Straftaten vorzubeugen. 134;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 134 (NJ DDR 1964, S. 134) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 134 (NJ DDR 1964, S. 134)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, den objektiven Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten für die Realisierung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Eeindes in den Bestand gesichert ist. Das muß bereits bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von beginnen und sich in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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