Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 133 (NJ DDR 1964, S. 133); Konflikte wirtschaftlich-organisatorischen und ideologisch-politischen Charakters, die auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts an die Gerichte herangetragen werden, sind gesamtgesellschaftliche Probleme, die der komplexen Lösung bedürfen. Hierzu können die Gerichte mit ihrer Rechtsprechung, Gerichtskritik und Rechtspropaganda in der Regel ohnedies nur einen Teilbeitrag leisten. Dieser wird zwar oft der Schlüssel zur Lösung des Problems sein, aber damit werden noch nicht alle dazu nötigen Kräfte frei gemacht. Gesamtgesellschaftliche Probleme, können nur durch die gesamte Gesellschaft gelöst werden; sie ist das große Kollektiv, mit dessen Hilfe eine hohe Wirksamkeit unseres Rechts erreicht werden kann. Kollektivität in der gerichtlichen Tätigkeit bedeutet demnach die Ausschöpfung der Gesamtheit aller Kenntnisse und-Erfahrungen, die vorhanden und für das konkrete Problem von maßgeblicher Bedeutung sind oder sein können. Die komplexe Beseitigung derartiger Konflikte und das Verstopfen ihrer Quellen in kollektiver Arbeitsweise hat zwei Seiten. Einmal muß sich das Gericht in Vorbereitung der konkreten Sachentscheidungen alle vorhandenen Erfahrungen auf den Gebieten zunutze machen, in welchen der Konflikt wurzelt. Es müssen also Staats- und Wirtschaftsorgane, gesellschaftliche und wissenschaftliche Institutionen konsultiert, erforderlichenfalls Gutachten eingeholt und Sachverständige hinzugezogen werden. Damit werden zunächst die grundlegenden Voraussetzungen für eine richtige, von tiefer Sachkenntnis getragene gerichtliche Entscheidung geschaffen, die schon durch diese Tatsache überzeugend und verändernd wirkt. Diese gesellschaftliche Wirksamkeit läßt sich um ein Vielfaches erhöhen, wenn die richtige Entscheidung richtig ausgewertet wird. Das wird vor allem dann besonders gut gelingen, wenn die Kollektivität der Bearbeitung des Falles ihren Ausdruck auch in einer breiten Einbeziehung der Werktätigen bei der Durchführung des Verfahrens gefunden hat. Die zweite Seite ist der Nutzeffekt, der im Ergebnis der Nutzbarmachung der gesamtgesellschaftlichen Erfahrungen durch das Gericht nunmehr ausgehend von dem Gericht in einer neuen Qualität zur Verwertung für die ideologisch-politische Führungstätigkeit und die wirtschaftlich-organisatorische Leitungstätigkeit derjenigen Organe, Institutionen und gesellschaftlichen Kollektive zurückfließt, die ursprünglich dem Gericht geholfen haben, mit seiner Entscheidung die feste Einheit von Volk und Rechtspflege herzustellen. Dadurch wird es beispielsweise möglich, daß die zentralen Handelsorgane komplex die Ursachen bestimmter Handelsverluste erkennen und diesen ökonomischen Mißstand auch umfassend mit ihren spezifischen Mitteln beseitigen können. Äußerst wichtig ist hierbei auch, daß die Gerichte die Impulse, die von ihnen für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Volkswirtschaft und der Beziehungen unserer Menschen zu ihrem Staat und zueinander erwartet werden müssen, nicht nur mit den entschiedenen gerichtlichen Verfahren auszulösen suchen. Sie müssen auch den Problemen ihre Aufmerksamkeit schenken, die sielt nur in ganz anderen Zusammenhängen andeuten, da sich in ihnen mitunter weitaus ernstere Konflikte verbergen als in der Hauptsache selbst. So hat der Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts, ohne daß er streitig damit befaßt war, verschiedentlich Hinweise für eine bessere Ausgestaltung der Bestimmungen der Rahmenkollektivverträge gegeben. Dies hatte zum Ergebnis, daß verschiedene Institutionen darangegangen sind, unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise und weiterer Konsultationen des Senats die Rahmenkollektivverträge neu zu fassen. In einem anderen Fall wurden bezüglich der Bezahlung der Arbeitsbereitschaft für Mitarbeiter der Deutschen Post unterschiedliche Auffassungen bei den zuständigen zentralen Stellen, gewerkschaftlichen Organen und den Gerichten bekannt. Der Präsident des Obersten Gerichts nahm sich der Sache an. Im Ergebnis einiger daraufhin vom Senat für Arbeitsrechtssachen organisierten Beratungen mit allen daran interessierten Stellen kam es zu einer neuen, allseitig befriedigenden Vereinbarung. * Der vorstehende Beitrag soll die Diskussion über die Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in der Tätigkeit der Gerichte in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts* Sachen fortsetzen und dazu beitragen, schneller zu vorwärtsdrängenden praktischen Ergebnissen zu kommen. Das Kollegium des Obersten Gerichts für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen wird seine Erkenntnisse ständig weitervermitteln. Es hofft aber auch darauf, daß die Bezirks- und Kreisgerichte ihre Erfahrungen und Erfolge in Zukunft stärker der Gemeinsamkeit unserer Aufgabenstellung nutzbar machen. ILSE HOLTZBECHER und HERBERT POMPOES, Richter am Obersten Gericht Ursachen und begünstigende Bedingungen der Kriminalität im Bauwesen Das 5. Plenum des Zentralkomitees der SED legte die Hauptziele der weiteren Entwicklung der Volkswirtschaft dar. Zum, Bauwesen führte W. Ulbricht aus: „Von großer Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft ist die Einführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen durch den Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Juni 1963. In diesem Beschluß wird von der wissenschaftlichen Perspektivplanung im Bauwesen ausgegangen, und es werden neue Methoden in der Leitung des Bauwesens festgelegt und die Verantwortlichkeit entsprechend geregelt.“1 Bereits auf der Wirtschaftskonferenz im Juni 1963 W. Ulbricht, Die Durchführung der ökonomischen Politik im Planjahr 1964 unter besonderer Berücksichtigung der Chemischen Industrie. Referat auf der 5. Tagung des ZK der SED, Berlin 1964, S. 21. Vgl. auch den Beschluß des Ministerrates vom 14. Juni 1963 in GBl. H S. 437 ff. .hatte W. Ulbricht zum Ausdruck gebracht, daß der Erfolg des umfassenden Aufbaus des Sozialismus und die Hebung des Lebensstandards wesentlich davon ab-hängen, wie wir es verstehen, schneller, besser und billiger zu bauen, die Investitionen mit höchstem ökonomischem Nutzen durchzuführen, die Produktionsfonds rationell auszunutzen und ein Maximum an Produktion pro Kapazitätseinheit mit einem Minimum an Aufwand zu erzielen2. Daraus ergibt sich für alle Rechtpflegeorgane der DDR die Verpflichtung, bei der Bearbeitung von Verfahren auf dem Gebiete des Bauwesens alle Ursachen und Umstände aufzuklären, die der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Senkung der Selbstkosten, der Verkürzung der- Bauzeit und einer qualitativ hochwertigen Ausführung der Bauvorhaben entgegenstehen, und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen. 2 w. Ulbricht, Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, Berlin 1963, S. 42. 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 133 (NJ DDR 1964, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 133 (NJ DDR 1964, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen. Dabei müssen solche bewährten Methoden der grenznahen Tiefensicherung, wie sie im Kreis Oranienburg erfolgreich praktiziert werden, ausgewertet und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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