Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 110 (NJ DDR 1964, S. 110); selbst gegen den Willen der im rechtskräftigen Instanzurteil unterlegenen Partei gestellt werden, um eine richtige und einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten und das kommt auch bei Verletzung gewisser tragender Bestimmungen des Verfahrensrechts vor, insbesondere bei Entscheidungen über die Zulässigkeit des' Rechtswegs. Auch hier ist aber das Interesse der Parteien wenigstens in Erwägung zu ziehen. Es kann berechtigt sein, im Laufe eines Jahres aus den angeführten Gründen ohne und gegen ihre Wünsche zu handeln. Es ist aber nicht gerechtfertigt, beispielsweise eine Kündigung für nichtig zu erklären, bei deren Billigung zwar das Bezirksgericht Fehler begangen hatte, die für den Arbeiter aber keine Bedeutung mehr hat, wenn er sich schon seit Jahren in einem anderen Betrieb auf einem ihm zusagenden Arbeitsplatz befindet. Es ist volkswirtschaftlich und infolgedessen gesellschaftlich geradezu schädlich, eine LPG oder PGH zu Leistungen an ein vor mehreren Jahren ausgeschiedenes Mitglied zu verurteilen, die ihm zwar rechtlich zugestanden hätten, mit deren Aberkennung durch das Gericht es sich aber seit langem abgefunden hat. Urteile, die einen jahrelang bestehenden Rechtszustand gefährden, müssen ganz abgesehen von dem unmittelbar durch sie angerichteten volkswirtschaftlichen Schaden das Vertrauen zur Rechtspflege, das sich auf die Beständigkeit rechtskräftiger Urteile wenigstens nach Jahresablauf gründet, auf das schwerste erschüttern. Daher muß an der Kassationsfrist festgehalten werden. Zur Diskussion RUDI FRENZEL, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena Ursachen und begünstigende Bedingungen der Erziehungspflichtverletzungen Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Straftaten wird nicht aus einer feindlichen Einstellung heraus begangen, sondern beruht auf bürgerlichen Lebensund Denkgewohnheiten, die durch feindliche Einflüsse von außen immer neu genährt werden1. Die Masse der Kriminalität hat also ihre Ursache in nachwirkenden Folgeerscheinungen der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, in individualistischen Einstellungen und Neigungen der Menschen2. Das gilt auch für die Erziehungspflichtverletzungen3. Die diesen Straftaten zugrunde liegenden individualistischen Einstellungen und Gewohnheiten äußern sich speziell in der Form von Sorglosigkeit, Gleichgültigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber der Pflicht zur Erziehung und reichen bis zu deren offener Negierung. Das Verhalten ist gekennzeichnet durch Nachlässigkeit und Egoismus, durch Schlamperei, Böswilligkeit, Herzlosigkeit, Roheit oder Asozialität. Sorglosigkeit lag beispielsweise in dem Verhalten einer Mutter (sie hatte ihr Kind im allgemeinen ordentlich erzogen), die bemerkte, daß ihr lSjähriger Sohn mit Pulver gespielt hatte. Auf Befragen der Mutter erklärte er, daß er nur einen harmlosen Silvesterscherzartikel hergestellt habe. Daraufhin ermahnte sie ihn, keine Dummheiten zu machen. Anstatt die Herausgabe des „Scherzartikels“ zu verlangen, verließ sie sich darauf, daß nichts passieren würde. Der Junge hatte leere Patronenhülsen mit Sprengstoff gefüllt und abgedichtet. In der Silvesternacht brachte er sie zur Explosion. Dabei wurde ein Kind erheblich verletzt. Gleichgültigkeit gegenüber den Mutterpflichten und Verantwortungslosigkeit kennzeichnet das Verhalten in 1 Vgl. insb. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Einheit 1963, Heft 1, S. 52, und Rechtspflegebeschluß des Staatsrates vom 24. Mal 1962, NJ 1962 S. 329. 2 Der erkenntnistheoretische Standpunkt zu den Ursachen der Kriminalität ist bereits in NJ 1964 S. 72 fl. dargelegt worden. 3 Den folgenden Ausführungen liegen praktische Untersuchungen auf dem Gebiet der Erziehungs- und Aufsichtspflichtverletzungen zugrunde, die überwiegend in den Bezirken Gera und Erfurt durchgeführt wurden. Erfaßt wurden 100 Täter, die sich wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflicht zur Erziehung oder Beaufsichtigung von Minderjährigen nach den §§.170 d, 223 b, 139 b StGB und 7 JGG zu verantworten hatten. Neben der Auswertung von Strafakten wurden Materialien der Jugendhilfe verwertet sowie Befragungen der verurteilten Personen vorgenommen. Die Angaben beziehen sich auf folgende Erscheinungsformen strafwürdiger Erziehungspflichtverletzungen: Vernachlässigung von Kindern, die zu Entwicklungsschäden oder -Störungen bzw. zu Gesundheitsschäden führte; Mißhandlungen Minderjähriger (fast ausnahmslos Kinder); Fördern einer unmoralischen Lebensweise oder Begünstigen strafbarer Handlungen von Kindern oder Jugendlichen und ständiges Verleiten zu unberechtigtem Fernbleiben von der schule. folgendem Beispiel: Eine Mutter von zwei Kindern im Vorschulalter führte ein ausschweifendes Leben, wechselte ständig die Männerbekanntschaften und brachte auf diese Weise ihr Geld durch. Dabei vernachlässigte sie ihre Kinder, versorgte sie nur ungenügend mit Nahrung, so daß sie hungern mußten und unterernährt waren; pflegte sie äußerst mangelhaft, so daß sie stark verschmutzt waren; ließ die Wohnung verkommen und verdrecken, so daß die Kinder in menschenunwürdiger Umgebung leben mußten. Herzlos handelte ein Vater, der seinem dreijährigen Sohn die Beine fesselte und ihn nachts stundenlang vor seinem Bett stehen ließ, während er sich schlafen legte. In den Anschauungen pflichtvergessener Eltern zu Erziehungsfragen begegnen sich zwei Extreme, die beide Ausdruck eines schädlichen Individualismus sind. Manche meinen, die Erziehung ihrer Kinder sei Privatsache und gehe niemanden etwas an. Andere dagegen stehen auf dem Standpunkt, die Erziehung der Kinder sei vor allem Sache der Schule. Sie erkennen nicht, daß Elternhaus und Schule eng Zusammenwirken müssen. Bei der Untersuchung strafbarer Erziehungspflichtverletzungen darf man jedoch nicht nur auf die Überbleibsel im Bewußtsein und in den Gewohnheiten mancher Erzieher Bezug nehmen. Vielmehr kommt es darauf an zu erklären, warum sich solche Überbleibsel erhalten oder entwickelt haben und sich in jugendschädigenden Verhaltensweisen äußern konnten. Ohne diese Fragen zu beantworten, können Erziehungspflichtverletzungen nicht erschöpfend erklärt und somit auch keine praktischen Hinweise für eine wirksame verbrechensverhütende staatliche Führungstätigkeit gegeben werden, die den wichtigen Einsatz der erzieherischen Kräfte der Gesellschaft gewährleistet. Die konkreten Bedingungen für die Entstehung individualistischer Einstellung einzelner Erzieher und ihre Äußerung in einer Straftat Um die Ursachen der Erziehungspflichtverletzungen aufzudecken, muß zunächst die Frage nach den konkreten Entstehungsbedingungen der individualistischen Einstellungen und Gepflogenheiten, die diesen Straftaten zugrunde liegen, beantwortet werden4. Die individualistische Mentalität der pflichtvergessenen Erzieher bildet sich auf Grund verschiedener Bedingungen, Vornehmlich subjektiver Art, heraus. Sie ist regel- 4 Vgl. dazu auch Blüthner, „Zu den Ursachen der Kriminalität in der DDR“, NJ 1963 S. 622. 110;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 110 (NJ DDR 1964, S. 110) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 110 (NJ DDR 1964, S. 110)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren - zum Teil sind Mittäter in mehreren sozialistischen Staaten inhaftiert -einen wachsenden Beitrag zur inhaltlichen Vertiefung der Zusammenarbeit zu leisten.

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