Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 101 (NJ DDR 1964, S. 101); aufzugeben und mit der Regierung der DDR offizielle Vereinbarungen über einen Nichtangriffspakt und gegenseitigen Gewaltverzicht zu treffen, dann würde das unmittelbare Konsequenzen sowohl auf den Umfang als vor allem auch auf die Zielrichtung und 'damit den Charakter der Staatsverbrechen haben. Solange aber das westdeutsche Regime an seiner Konzeption der Eingliederung der DDR in das System der NATO festhält und eine gewaltsame Revision der bestehenden Grenzen erstrebt, muß die Wachsamkeit gegenüber konterrevolutionären Verbrechen ständig erhöht und ihre systematische und strenge Verfolgung als ein wesentliches Instrument im Kampf um Sicherheit und Frieden in Deutschland gehandhabt werden. Ein wirksames internationales Mittel zur Vorbeugung und Verhinderung aggressiver Akte des westdeutschen Imperialismus gegen die territoriale Integrität der DDR wäre der Abschluß eines Nichtangriffsvertrages zwischen den Staaten des Warschauer Vertrages und den Ländern der NATO. Gegen ihn hat Bonn eingewandt, daß er eine immittelbare Anerkennung der DDR bedeuten könnte. Nunmehr hat der sowjetische Ministerpräsident Chruschtschow in seiner Neujahrsbot- FRIEDR1CH FEISTKORN, Richter am Obersten Gericht Schaft an die Staats- und Regierungschefs einen universellen Vertrag ähnlich dem Moskauer Teststopp-Abkommen über die Verpflichtung aller Staaten unterbreitet, territoriale Streitfragen jeglicher Art allein mit friedlichen Mitteln beizulegen und „die Anwendung von Gewalt in territorialen Streitigkeiten zwischen Staaten auszuschließen“23 * S Aber auch auf diese Friedensinitiative der Sowjetunion reagierte die westdeutsche Regierung ablehnend. Die Frage der diplomatischen Anerkennung der DDR dient der westdeutschen Regierung also lediglich als Vorwand, sich zur Fortsetzung ihrer Agres-sionspolitik die Hände nicht durch einen ausdrücklichen Gewaltverzicht zu binden. Die Friedenskräfte in Deutschland sind, gestützt auf die DDR, stark genug, die Bonner Regierung auf den Weg der Vernunft und des guten Willens, der Verhandlungen und der friedlichen Koexistenz zwischen beiden deutschen Staaten zu drängen. Das Modell des Berliner Abkommens vom Dezember 1963 und seine Geschichte weisen den Weg hierzu. 23 Botschaft Chruschtschows an die Staats- und Regierungschefs, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 5. Januar 1964. Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit Dem nachstehenden Beitrag liegen ebenso wie dem von Schröder über Arbeitsplatzverpflichtung und Bürgschaftsübernahme (NJ 1964 S. 36 ff.) Beratungen im Kollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts zugrunde. Die hier dargelegten Erfahrungen und Gedanken sollen in der Diskussion über die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtspflege ergänzt und vertieft werden. ■ D. Red. Im Rechtspflegeerlaß (Zweiter Teil, Erster Abschnitt, IV, B, 2) ist für alle Gerichte bindend festgelegt, „geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchzuführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen“. Dieser Forderung, die darauf gerichtet ist, die gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren zu erhöhen, wird in der Praxis noch nicht in genügendem Maße entsprochen. So wurden z. B. im III. Quartal 1963 nur 1,3 Prozent aller Strafverfahren vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt. Gleichwohl gibt es in einigen Bezirken, z. B. Schwerin und Cottbus, schon recht gute Erfahrungen1. Wann ist ein Verfahren zur Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit geeignet? Überprüfungen haben ergeben, daß die Gerichte in der Mehrzahl der Fälle, in denen sie vor erweiterter öffent-lichkeit verhandelt haben, durch gründliche Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Verfahrens dazu beigetragen haben, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen weiterzuentwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen des sozialistischen Staates zu festigen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Gesetzesverletzungen zu lenken. Schwierigkeiten sind jedoch vielfach bei der Beantwortung der Frage aufgetaucht, wann eine Sache zur Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit geeignet 1 Vgl. z. B. die Beiträge von Hennings/Strasberg, Keil, Einert und Geißler in NJ 1963 S. 559 ff. sowie den Bericht in NJ 1963 S. 579 ff. ist. Diese Voraussetzung hat das Gericht im Eröffnungsverfahren sorgfältig zu prüfen2. Für die Entscheidung, ob vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt werden soll, kann nicht die Schwere der Tat, die Höhe des eingetretenen oder möglichen Schadens oder die Höhe der zu erwartenden Strafe ausschlaggebend sein3. Maßgeblich ist vielmehr, ob durch diese Form der Verhandlung in stärkerem Maße auf einen größeren Kreis von Bürgern eingewirkt werden kann, ob die Öffentlichkeit dadurch nachhaltiger zum Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen, zur Überwindung ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen, zur Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit mobilisiert werden kann. Im folgenden sollen einige typische Fälle geschildert werden, in denen die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit von der Sache her angebracht erscheint: a) Verfahren, bei denen die Straftat Ausfluß schlechter Arbeitsmoral oder Disziplin bzw. mangelnder Wachsamkeit im Betrieb, in der LPG usw. ist. Hier kann das Gericht durch die Verhandlung an Ort und Stelle wesentlich stärkeren Einfluß auf die Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse nehmen als bei einer Verhandlung im Gerichtssaal. Es gibt in der Praxis eine Vielzahl von Beispielen, wo direkt in der Gemeinde Verhandlungen gegen LPG-Mitglieder wegen Diebstahls von genossenschaftlichem Eigentum, in Handelsbetrieben gegen Verkäufer wegen Unterschlagung von Volkseigentum usw. durch geführt wurden. Dabei wurden stets Mißstände in der Leitungstätigkeit, in der Kaderarbeit, in der Arbeitsorganisation, Nichtbeachtung des Prinzips der materiellen Interessiertheit, übermäßiger Alkoholgenuß usw. festgestellt. Die Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit erzeugte eine kritische Atmosphäre, die die Grundlage für die Verhütung ähnlicher Rechtsverletzungen und für die Beseitigung begünstigender Bedingungen bildete. 2 Richtlinie Nr. 17 des Plenums des Obersten Gerichts vom 14. Januar 1963 (NJ 1963 S. 89 ff.), Abschn. II, Ziff. 1. letzter Absatz. 3 So auch NJ 1963 S. 580. 101;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 101 (NJ DDR 1964, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 101 (NJ DDR 1964, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des mitgeführten Personoldokumentes oder Dokumentierung der Möglichkeiten, die dazu genutzt werden können, Erkennungsdienstliche Behandlung und Einleitung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Täterlichtbilder für die Vergleichsorbeit zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens kann aber im Einzelfall unverzichtbare Voraussetzung für die Einleitung von Ruckgewinnungsmaßnahmen sein. Nach unseren Untersuchungen ergibt sich im Interesse der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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