Dokumentation Neue Justiz (NJ), 18. Jahrgang 1964 (NJ 18. Jg., Jan.-Dez. 1964, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 427 (NJ DDR 1964, S. 427); ?liehen Organe ergebenden Aufgaben muessen auch in der Arbeit der Staatsanwaltschaft des Bezirkes Cottbus beruecksichtigt werden. Deshalb legte der Generalstaatsanwalt der DDR fest, dass beim Staatsanwalt des Bezirkes Cottbus eine Arbeitsgruppe Kohle-Energie zu bilden sei. Dieser Arbeitsgruppe gehoeren je ein Staatsanwalt der Kreise Senftenberg, Calau, Hoyerswerda und Spremberg an, und sie unterstehen dem Leiter der Arbeitsgruppe in Senftenberg, der unmittelbar dem Arbeitsgruppenleiter Industrie-Bauwesen der Abteilung I beim Staatsanwalt des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist Die Bildung der Arbeitsgruppe war notwendig, um zu einer einheitlichen und umfassenden staatsanwaitschaffliehen Taetigkeit im Industriezweig Kohle-Energie des WB-Bereichs Braunkohle (Sitz Senftenberg) zu kommen. Aufgabe und Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, alle fuer diesen Industriezweig typischen Gesetzes Verletzungen auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts sowie die Arbeit der Konfliktkommissionen dieses Industriezweiges zu untersuchen und die erforderlichen staatsanwalt-schaftlichen Massnahmen zu veranlassen. Sie erhaelt dadurch einen genauen Ueberblick ueber die Kriminalitaet in den Braunkohlewerken und Kraftwerken und ist in der Lage, die Wirksamkeit ihrer Arbeit genau zu analysieren und festzulegen, welche Massnahmen erforderlich sind, um in vorbeugender Hinsicht noch besser taetig zu werden. Bereits jetzt kann eingeschaetzt werden, dass die gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Erziehungsmassnahmen erhoeht werden konnte. Die Angehoerigen der Betriebe konnten fuer eine aktive Mitarbeit zur Beseitigung der die Rechtsverletzungen beguenstigenden Bedingungen gewonnen werden. Die komplexe Arbeitsweise der Arbeitsgruppe fuehrte auch zu einer besseren Anleitung der Untersuchungsorgane, weil die Staatsanwaelte die Probleme darlegen koennen, die in dem Braunkohlewerk, in dem der betreffende Taeter beschaeftigt ist, eine Rolle spielen und bei der Einschaetzung der Straftat sowie der Persoenlichkeit des Taeters zu beachten sind. Jeder Staatsanwalt der Arbeitsgruppe besitzt einen genauen Ueberblick- ueber die Gesetzesverletzungen straf-, zivil- und arbeitsrechtlichen Charakters in seinem Territorium. Der Leiter der Arbeitsgruppe in Senftenberg erhaelt einen solchen Ueberblick fuer den gesamten VVB-Bereich. Er ist dadurch in der Lage, die Arbeit auf die entscheidenden Aufgaben zu konzentrieren. Er haelt staendige Verbindung mit der WB Braunkohle, mit der Bergbehoerde sowie der Bergbau-Arbeitsschutzinspektion, die saemtlich ihren Sitz in Senftenberg haben. Alle 14 Tage beraet er mit den Staatsanwaelten der Arbeitsgruppe, unterrichtet sie ueber die Probleme der oekonomischen Entwicklung des Industriezweiges und schafft so die Voraussetzungen dafuer, dass ihre Taetigkeit, insbesondere in vorbeugender Hinsicht, verbessert wird. Besonders augenscheinlich wird dies bei der Bekaempfung der Havarien im Bergbau. Ursachen und beguenstigende Bedingungen der Havarien Die Arbeitsgruppe stellte sich z. B. die Aufgabe, das Havariegeschehen im Faehrbetrieb des VVB-Bereichs, insbesondere in den Tagebauen Kleinleipisch, Grossbeuchow und Bluno, zu untersuchen. Die bisherige Rechtsprechung hinsichtlich der Havarien war gruendlich zu analysieren, um einzuschaetzen, ob die eingeleiteten Massnahmen der Sicherheits- und Rechtspflegeorgane wirksam waren. Im wesentlichen sollten folgende Fragen geprueft werden: 1. Welche Ursachen fuehren zu Havarien? 2. Wie wertet der Betrieb die Havarien aus? 3. Wie arbeitet die Havaeriekommission, insbesondere -in vorbeugender Hinsicht? 4. Wie wurden die Schuldigen zur Verantwortung gezogen (strafrechtlich, materiell, disziplinarisch)? 5. Wie werden die Arbeitsschutzbelehrungen durchgefuehrt? 6. Wie arbeiten die Konfliktkommissionen? Die Untersuchungen wurden zusammen mit den betrieblichen Organen fuer Arbeitsschutz und technische Sicherheit und mit Vertretern der WB durchgefuehrt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Ursachen der Havarien in erster Linie subjektiven Charakter tragen. Von den 57 verursachten Havarien im Jahre 1963 waren nur vier Havarien auf technische Maengel zurueckzufuehren. Alle anderen Havarien waren dadurch herbeigefuehrt worden, dass die Fahrbetriebsvorschriften und andere Bestimmungen des Fahrdienstes durch Stellwerker, E-Lokfahrer und das uebrige Fahrpersonal nicht eingehalten wurden. Es kam somit darauf an, festzustellen, warum die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden. Dabei- wurden Maengel sichtbar, durch die die wirksame Bekaempfung und Verhuetung von Haravien gehemmt wurde. Einige Betriebsleiter schenkten den Fragen der Sicherheit im Weikbahnverkehr ungenuegende Aufmerksamkeit. Arbeitsschutzbelehrungen wurden haeufig formal erteilt. Manche Havariekommissionen registrierten die Havarien lediglich, ohne gruendlich die Ursachen zu erforschen und die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung der Ursachen und beguenstigenden Bedingungen von Havarien einzuleiten. Zu den Kommissionssitzungen wurden die Werktaetigen nicht in dem erforderlichen und moeglichen Masse hinzugezogen. Beschluesse und sonstige Massnahmen wurden ungenuegend kontrolliert. Nachteilig wirkte sich auch in einigen Tagebauen aus, dass keine zentralen Havariekommissionen bestehen. Die Beratungen der Konfliktkommissionen im Bereich Kohle-Energie bestehen z. Z. 183 fuehrten nicht immer zu dem gewuenschten Erfolg, da sie nicht vor einem groesseren Kollektiv von Werktaetigen durchgefuehrt wurden. Die Konfliktkommissionen berieten im wesentlichen ueber geringfuegige Straftaten, ueber Disziplinverstoesse und Lohnfragen. Grundsaetzlich sind ihre Entscheidungen nicht zu beanstanden. Ein Mangel ist jedoch, dass haeufig die Fristen, innerhalb deren ueber die Sache zu beraten und zu entscheiden ist, nicht eingehalten jverden. Die Fristueberschreitungen sind teilweise durch die Arbeit in drei Schichten bedingt. Die Konfliktkommissionen legten selten selbst Erziehungsmassnahmen fest, sondern empfahlen haeufig den Betriebsleitern, Disziplinarmassnahmen auszusprechen. Die Beschluesse ueber die materielle Verantwortlichkeit waren zu beanstanden. Die Schadensersatzleistungen lagen in den meisten Faellen weit unter der nach dem GBA gesetzlich zulaessigen Grenze, obwohl die Schuld der Taeter oftmals sehr gross war. Die gesellschaftlichen Organisationen, Werkleiter und Wirtschaftsfunktionaere verstanden es nicht, die Initiative der Werktaetigen bei der Uebernahme von Buergschaften durch die Kollektive zu foerdern. Andererseits wurde nur ungenuegend darauf geachtet, dass Buergschaften und Verpflichtungen realisiert wurden. Die Ueberpruefung im Tagebau Bluno zeigte dagegen, dass durch eine exakte Leitungstaetigkeit mit konkreter Ab- 427;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

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