Dokumentation Neue Justiz (NJ), 18. Jahrgang 1964 (NJ 18. Jg., Jan.-Dez. 1964, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-768)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 73 (NJ DDR 1964, S. 73); ?chische) subjektive Umstaende als ursaechlich angesehen, z. B. Charakter- und Willenseigenschaften wie Haltlosigkeit, Unbeherrschtheit, Willensschwaeche oder emotionale Eigenschaften wie Gefuehlskaelte. Gefuehlsroheit, mangelnde Liebe zum Kind oder Motive wie Vergnuegungssucht oder ein bestimmter psychischer Zustand wie Wut, Aerger u. a. m. Andererseits werden lediglich aeussere Umstaende angefuehrt, wie schlechter Umgang, negative Einfluesse im Elternhaus, zerruettete Ehen u. ae. Teilweise wird auch die Ursache mit dem Anlass verwechselt, z. B. Ungehorsam des Kindes bei einer Misshandlung. Bei der Bestimmung bzw. Konkretisierung des Begriffs der Kriminalitaetsursachen sollten wir vermeiden, rein deduktiv vorzugehen. Ebensowenig darf natuerlich die induktive Methode verabsolutiert werden. Vielmehr sollten wir den Hinweis von Engels beachten, jede Methode an ihrem Platz anzuwenden, ?und das kann man nur dann, wenn man ihre Zusammengehoerigkeit, ihr wechselseitiges Sichergaenzen im Auge behaelt?2. Im folgenden sollen einige Gedanken zur Gesamtproblematik vorgetragen werden, die das Ergebnis sowohl theoretischer Ableitungen wie auch praktischer Untersuchungen sind. Dabei ist es mein besonderes Anliegen, den marxistischen Standpunkt zur Klaerung und Erklaerung des Zustandekommens der Straftaten naeher zu kennzeichnen, weil das m. E. im gegenwaertigen Stadium der Diskussion die Schluesselfrage der Auseinandersetzungen ist. Die Einheit von Tat und Taeter als Ausgangspunkt Das Problem der Ursache einer Straftat ist untrennbar mit der Frage nach der Persoenlichkeit des Taeters, dem Entwicklungsstand seines Bewusstseins, verbunden. Das folgt aus der Tatsache, dass jede Straftat eine bewusste menschliche Handlung, das Ergebnis einer bestimmten Entwicklung der handelnden Persoenlichkeit ist. Methodisch ist daher bei der Untersuchung der Entstehung gesellschaftswidrigen Verhaltens von der dialektischen Einheit zwischen Tat und Taeter auszugehen3. Das entspricht auch der Forderung des Parteiprogramms nach ?allseitiger Erforschung der Umstaende der Tat und der Persoenlichkeit des Taeters? und des Rechtspflegebeschlusses nach Untersuchung ?der konkreten Bedingungen, die zu einer strafbaren Handlung fuehrten?, sowie des ?Standes und Bewusstseins des einzelnen?. Wenn die Frage nach den Ursachen einer Straftat vor allem die nach den Ursachen der Entwicklung bzw. Festigung des rueckstaendigen Bewusstseins, der individualistischen Einstellung des Taeters ist1, dann kommt es m. E. vor allem darauf an, bestimmte, fuer das Problem der Entwicklung der Taeterpersoenlichkeit wesentliche Erkenntnisse und Prinzipien der marxistischen Philosophie und Psychologie zur Grundlage der Eroerterung des Begriffs der Kriminalitaetsursachen und des praktischen Vorgehens zu nehmen. Der historische Materialismus ermoeglicht uns die Bestimmung des Wesens der Kriminalitaetsursachen, da er das Verhaeltnis zwischen dem gesellschaftlichen Bewusstsein der Menschen und ihrem gesellschaftlichen Sein grundsaetzlich klaert. Es ist bekannt, dass die Gesetzmaessigkeit, der die Entwicklung der Persoenlichkeit im Sozialismus unterliegt, auf die Ueberwindung des buergerlichen Individualismus gerichtet ist, dass die sozialistischen Produktionsver- 2 Friedrich Engels, Dialektik der Natur, Berlin 1952, S. 242. 3 Ein anschauliches Beispiel fuer das richtige methodische Herangehen gibt uns der sowjetische Strafrechtswissenschaftler A. B. Sacharow in seiner Arbeit ?Die Persoenlichkeit des Taeters und die Ursachen der Kriminalitaet in der UdSSR?, Berlin 1963. 4 Vgl. M. Benjamin, ?Die Persoenlichkeit des Verbrechers und die Ursachen der Kriminalitaet in der UdSSR? (Besprechung des gleichnamigen Buches von A. B. Sacharow), NJ 1962 S. 562. haeltnisse keine Bedingungen enthalten, die mit Notwendigkeit individualistische, antisoziale Einstellungen und als Folge davon Straftaten hervorbringen. Das hat seine praegnante Verallgemeinerung in dem Satz gefunden: ?In der sozialistischen Gesellschaft braucht keiner zum Verbrecher zu werden?.? Die der Masse der Kriminalitaet zugrunde liegenden individualistischen Ansichten und Neigungen sind in bezug-auf die sozialistische Gesellschaft nicht notwendig, sind nicht ihr Produkt, sind nicht unaufhebbar. Das ist das Wesen dieser Erscheinungen, und der Begriff der Kriminalitaetsursachen in der DDR muss in erster Linie diese ihre wesentlichen, durch die grundlegende Verschiedenheit der sozialistischen Organisation der Gesellschaft von der kapitalistischen Gesellschaft bedingten Merkmale widerspiegeln. In der grundlegenden These, dass die grosse Mehrzahl der Straftaten kapitalistischen Lebens- und Denkgewohnheiten entspringt, kommt das ueberzeugend zum Ausdruck. Jedoch waere der Ursachenbegriff zu allgemein und nicht erschoepfend, wenn er die Beziehungen zwischen der Kriminalitaet und den ueberkommenen kapitalistischen Lebens- und Denkgewohnheiten nur abstrakt erfassen wuerde, losgeloest von den konkreten Bedingungen ihres Fortbestehens, ihrer Belebung oder ihres erneuten Hervortretens in der sozialistischen Gesellschaft0. Er muss vielmehr auch die konkreten, fuer die Existenz der Kriminalitaet in der DDR wesentlichen Beziehungen, die tatsaechlich vorhandenen Umstaende objektiver und subjektiver Natur, die mit den verschiedenen Straftaten Zusammenhaengen, mit umfassen. Dabei darf der Begriff nicht einseitig auf objektive (aeussere) oder subjektive (innere) Umstaende eingeengt werden. Um hier nicht fehlzugehen, bedarf es der Anwendung bestimmter Kategorien des dialektischen Materialismus. Es sind dies vor allem die Prinzipien des Determinismus, der Wechselwirkung und des Zusammenhangs. Des weiteren muessen wir die Erkenntnisse der marxistischen Psychologie, die Bedeutung der menschlichen Lebenstaetigkeit fuer die Persoenlichkeitsentwicklung, beachten5 6 7. Sowohl die theoretische Ueberlegung als auch die praktische Ursachenermittlung muss von dem Prinzip des Determinismus im dialektisch-materialistischen Sinne ausgehen. Einerseits verhindert dieses Prinzip, das die Straftat Bestimmende, das Ursaechliche nur oder in erster Linie im Taeter selbst, in seinen subjektiven Eigenschaften zu suchen, zum anderen bewahrt es davor, allein aeussere Umstaende, die Umweltbedingungen als ursaechlich anzusehen ohne Beachtung der Rolle und des Anteils der ?inneren Bedingungen?, des Bewusstseins des Taeters. Das Prinzip hilft uns, mechanistische Vorstellungen ueber die Wirkung aeusserer Umstaende auf den Rechtsverletzer zu ueberwinden. Es ist jedoch hervorzuheben, dass sich das Problem der gesellschaftlichen Determiniertheit der Entwicklung und der Einstellung der Taeterpersoenlichkeit fuer die Frage der Kriminalitaetsursachen in der von Ausbeutung befreiten Gesellschaft ganz anders stellt! In der DDR sind die sozialoekonomischen Wurzeln des Individualismus (als Quelle der Masse der Kriminalitaet) im wesentlichen beseitigt, und die Gesetzmaessigkeit der Persoenlichkeitsentwicklung ist auf die Ueberwindung der auf die Ausbeutergesellschaft zurueckgehenden individualistischen Tendenzen gerichtet. Damit ist aber die 5 Rechtspflegebeschluss des Staatsrates vom 30. Januar 1961, NJ1961 S. 73. 6 Darauf weist auch Stiller in seiner interessanten Arbeit ?Zur Methodologie der Erforschung der Kriminalitaet und der Verbrechensvorbeugung?, Staat und Recht 1963. Heft 10, S. 1690, hin. 7 Vgl. Hiebseh. Grundfragen der marxistischen Persoenlichkeits-Psychologie. Sonderdruck aus: Probleme und Ergebnisse der Psychologie, Bd. VII, Berlin 1963, S. 2 fl. 73;
Dokument Seite 73 Dokument Seite 73

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit darüber hinaus bei der sowie bei der Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Einzslmaßnahmen sowie der operativen Bearbeitungsergebnisse als Ganzes. Insbesondere die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X