Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 98 (NJ DDR 1963, S. 98); zugrunde liegen. Sie sollen deshalb hier noch, einmal in knappster Form angeführt werden: 1. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse haben in der DDR gesiegt. Die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse wurden überwunden und so auch die sozial-ökonomischen Wurzeln der Kriminalität im wesentlichen beseitigt. 2. Auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse haben sich die Beziehungen der Menschen zu ihrem Staat, zur Gesellschaft und zueinander geändert. Sie haben eine neue Qualität angenommen und entwickeln sich ständig weiter in der Richtung wahrhaft sozialistischer Beziehungen. 3. Durch die Sicherung unserer Staatsgrenzen wurde ein wirksamer Schutzwall gegen das unmittelbare Eindringen der kapitalistischen Moral und Fäulnis er-richtet. 4. In dem Maße, wie Arbeiter, Bauern, Wissenschaftler, Künstler und andei-e Werktätige der DDR um hohe Ergebnisse in der Arbeit ringen und immer bewußter an der Leitung des Staates teilnehmen, ist auch die Möglichkeit herangereift, neue Wege in der Rechtspflege zu beschreiten und Rechtsverletzungen allmählich zu überwinden. Die wachsende bewußte Teilnahme der Werktätigen am sozialistischen Aufbau und an der Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens bringt ständig neue gesellschaftliche Kräfte hervor, die unmittelbar bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und bei der Erziehung von Rechtsverletzern wirksam werden. Deshalb müssen wir allen Bürgern der DDR erklären, daß es die konkreten gesellschaftlichen Bedingungen sind, die letztlich den Ausschlag dafür geben, wie, mit welchen Methoden und in welchen Formen am wirksamsten gegen das Ei'be des Kapitalismus vorgegangen werden kann. Ohne die großen Ansti’engungen unserer Menschen in der Produktion, ohne ihr gewachsenes Bewußtsein, ohne die neuen, sozialistischen Beziehungen der Menschen zueinander, ohne das sozialistische Rechtsbewußtsein hätte der Entwurf des Staatsratsei-lasses nicht ausgearbeitet und zur Diskussion gestellt werden können. Weil das Recht in unserem sozialistischen Staat eine immer größere Rolle spielt, weil es Ausdruck unserer sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse ist, ergreifen unsere Bürger von ihrem Recht Besitz und benutzen es zur Regelung ihrer Beziehungen. So wird das Recht immer stärker zur Grundlage des bewußten Handelns der Menschen, wird die freiwillige Einhaltung des Rechts, der sozialistischen Regeln des Zusammenlebens zur allgemein geübten Gewohnheit. Es geht also nicht um „Milde und Güte“, nicht um eine Gegenüberstellung von „Strafe und Ei-ziehung“, nicht um die „Ablösung des staatlichen Zwanges und seine Ersetzung durch gesellschaftlichen Zwang“, nicht um „einen neuen Kurs in der Justizpolitik“. Weil jede Rechtsverletzung, jedes Verbrechen im Widei'spruch zu unseren gesellschaftlichen Verhältnissen steht und ein ernstes Hindernis für die gesellschaftliche Entwicklung darstellt, müssen unsei-e Maßnahmen gegen die Erscheinungen wirksamer, muß die Basis des Kampfes des Neuen gegen das Alte breiter werden. Seit dem Bestehen unserer neuen Ordnung haben wir stets zum Ausdruck gebracht, daß Sti'afe und Erziehung eine Einheit darstellen und daß auch die Strafe letzten Endes Erziehung bedeutet. Ob gegenüber einem Rechtsverletzer eine' staatliche Zwangsmaßnahme angewendet werden muß oder eine gesellschaftliche Erziehungsmaßnahme eingeleitet werden kann, ist abhängig von der konkreten Straftat, von ihi’er Gesellschaftsgefährlichkeit, von den Bedingungen, unter denen sie begangen wurde, von der Persönlichkeit des Täters, von der Reife des gesellschaftlichen Kollektivs, in dem der Täter lebt und arbeitet, u. a. m. Man darf die Elemente des staatlichen Zwanges nicht den gesellschaftlich-erzieherischen Elementen gegenüberstellen, denn beide Elemente sind seit langer Zeit in unserer Praxis vorhanden. Neu aber ist die Zunahme des Gewichts des gesellschaftlich-erzieherischen Elements, die gewachsene und noch ständig wachsende Bedeutung der gesellschaftlich-moralischen Faktoren, die Organisiertheit der gesellschaftlichen Einwirkung auf den Rechtsverletzer. Wenn auch der sozialistische Staat immer mehr dazu übergeht, bestimmte Funktionen oder Teile bestimmter Funktionen auf gesellschaftliche Einrichtungen zu übertragen, so bedeutet das aber nicht ein Nachlassen in der Wachsamkeit gegen schädliche Erscheinungen, sondern eine Verstärkung der Wachsamkeit und eine Verbreiterung der Basis des Kampfes des Neuen gegen das Alte. Antworten auf einige Fragen der Bevölkerung In der großen Volksaussprache haben einige Bürger die Frage gestellt: „Wird die Übergabe vieler Strafsachen an die gesellschaftlichen Kollektive (Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen) nicht zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen?“ Dieser Frage müssen wir- größtes Augenmerk zuwenden, denn sie ist offensichtlich auf eine gewisse einseitige Erläuterung des Entwurfs des Staatsrals-erlasses zurückzuführen. Wenn in der Hauptsache nur über die beabsichtigte Erweiterung der Befugnisse der Konfliktkommissionen gesprochen, aber zur Arbeit der Gerichte nichts oder nur wenig gesagt wird, wenn Abschnittsbevollmächtigte den Anzeigen kleiner Strafsachen keine oder nur geringe Bedeutung beimessen, wenn einige Staatsanwälte auch komplizierte Strafsachen an Konfliktkommissionen übergeben dann muß natürlich ein falscher Eindruck von der Bedeutung des Staatsratserlasses entstehen. In Wirklichkeit besagt doch aber der Entwurf des Staatsratserlasses, daß die Arbeit aller mit der Rechtspflege betrauten Organe mit größerer Wirkr samkeit als bisher zur Überwindung der Kriminalität beitragen muß. Es geht um die konsequente Verwirklichung der Lehre Lenins: „Es ist nicht wichtig, daß ein Verbrechen eine schwere Strafe nach sich zieht; wichtig ist aber, daß kein einziges Verbrechen unaufgedeckt bleibt.“ Wir brauchen also eine solche Atmosphäre, die es keinem Täter ermöglicht, seine Straftat zu verheimlichen und seiner Verantwortung zu entgehen. Wir brauchen eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber jeder Rechtsverletzung; aber wir müssen zugleich mit Geduld erzieherisch auf den Rechtsverletzer einwirken. Die nächste Frage ist dann: „Wird der Täter sich wegen seiner Tat vor der Konfliktkommission oder vor dem Gericht zu verantworten haben?“ Die Antwort hängt von der allseitigen Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Täters, von den oben genannten Umständen und Faktoren ab. Dabei steht im Vordergrund die Frage: Was wird aus dem Menschen, der sich gegen unsere sozialistischen Gesetze vei’gangen hat? Welche Maßnahme ist am wirksamsten, um den Gestrauchelten in kürzester Frist so zu erziehen, daß er ordentlich seiner Arbeit nachgeht und unsere Gesetze achtet, daß er wieder ein nützliches Mitglied der sozialistischen Gesellschaft ist? Von der wirksamsten Reaktion auf eine Straftat wii-d es auch abhängen, wie über den Einzelfall hinaus auf andere noch vorhandene negative Erscheinungen in unserer Gesellschaft, die zum Erbe des Kapitalismus gehören, eingewirkt weiden kann.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 98 (NJ DDR 1963, S. 98) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 98 (NJ DDR 1963, S. 98)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten die Gesetzwidrig-keit des verfolgten Ziels eindeutig zu bestimmen und unumstößlich zu beweisen. Weitere Potenzen zur verbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen gestattet werden. Soweit vom Staatsanwalt vom Gericht keine andere Weisung erteilt wird, ist es Verhafteten gestattet, monatlich vier Briefe zu schreiben und zu erhalten sowie einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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