Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 88

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 88 (NJ DDR 1963, S. 88); pr;:' allein durch Übersendung der Kritikbeschlüsse ein, sondern die bestehenden Hemmnisse können nur beseitigt werden durch das Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte. In dem Strafverfahren gegen den Tankstellenleiter G. stellte die Strafkammer erhebliche Mängel und Gesetzesverletzungen in der Leitungstätigkeit des VEB Minol E. und des VEB Kraftverkehr Gr. fest. G. hatte sich durch Fälschung von Tanklisten größere Mengen Benzin verschafft und dem sozialistischen Eigentum dadurch beträchtlichen Schaden zugefügt. Im VEB Minol E. war durch die Nichteinhaltung der betrieblichen Arbeitsanweisung, in den Tankstellen die Tanklisten im Durchschreibeverfahren zu führen, den begangenen Fälschungen unmittelbarer Vorschub geleistet worden. Auch bei Revisionen durch den VEB Minol wurde die Einhaltung dieser Vorschrift nicht kontrolliert. Nach § 8 der VO über die Stellung der Hauptbuchhalter in den Betrieben der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft und den ihnen übergeordneten Dienststellen vom 17. Februar 1955 (GBl. I S. 139) ist der Hauptbuchhalter für die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und dabei insbesondere für das Belegwesen verantwortlich. Diese gesetzlichen Pflichten sind sowohl vom Hauptbuchhalter des VEB Minol E. als auch in weit größerem Umfang vom Hauptbuchhalter des VEB Kraftverkehr Gr. verletzt worden. Hier wurde auf jede Gegenkontrolle der zur Abrechnung vorgelegten Tanklisten verzichtet. Einige Mitarbeiter des Betriebes nutzten diesen Zustand in unzulässiger Weise aus und tankten auf Anweisung des Verkehrsmeisters N. ihre Privatfahrzeuge auf Tanklisten der beim VEB Kraftverkehr laufenden Lkws, um angeblich Dienstfahrten durchzuführen. Diese Umgehung der AO Nr. 4 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung vom 30. Juni 1960 (GBl. I S. 410), die im § 2 (neue Fassung des § 14 der AO Nr. 1 vom 20. März 1956, GBl. I S. 299) eine detaillierte Abrechnung der Dienstreisen verlangt, begünstigte zugleich die betrügerischen Handlungen des Tankstellenleiters G. Weiterhin unterließ es der Kraftverkehrsbetrieb, Fahrtennachweisbücher zur Kontrolle des Kraftstoffverbrauchs einzuführen. Obwohl die Aufforderung dazu bereits bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens ergangen war, wurde sie auch weiterhin außer acht gelassen. Die ungesetzliche Arbeitsweise im Beleg- und Kontrollwesen, insbesondere im VEB Kraftverkehr, zeigt, daß dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung wie auch der Selbstkostensenkung nicht genügend Aufmerksamkeit zugewandt wurde. Wie sorglos mit dem Kraftstoff umgegangen wurde, beweist die Tatsache, daß die gefälschten, keiner Gegenkontrolle unterzogenen Kraftstofflisten den Materialverbrauchsnormen zugrunde gelegt wurden. Der im Strafverfahren gegen G. erlassene Kritikbeschluß wurde nicht nur der Betriebsleitung des Verkehrsbetriebes, sondern auch der Bezirksdirektion Kraftverkehr zugeleitet, die eine Auswertung der Gerichtskritik mit der Belegschaft des Verkehrsbetriebes verlangte. Die hier festgelegten Maßnahmen entsprachen den Schlußfolgerungen des Gerichtsbeschlusses : Den verantwortlichen Leitern wurde durch die Konfliktkommission eine Mißbilligung ausgesprochen. Außerdem wurden den schuldigen Mitarbeitern die Prämien entzogen. Auf Grund der Gerichtskritik wird die Kontrolle der Materialverbrauchsnormen nunmehr monatlich durchgeführt, die mit der Einführung der Fahrtennachweisbücher die Gegenkontrolle für den Kraftstoffverbrauch gewährleistet und damit eine Grundlage für Einsparungsmaßnahmen gibt. Für die Listentankung sind schließlich Dienstanweisungen ergangen, die eine Schädigung des Volkseigentums in der begangenen Weise ausschließen. Auch zur Einhaltung der AO über die Reisekostenvergütung sind innerbetriebliche Maßnahmen festgelegt worden. Der Erfolg dieses Kritikbeschlusses ist darauf zurückzuführen, daß exakt alle Gesetzesverletzungen aufgedeckt und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen vorgeschlagen wurden. Mit Unterstützung der Bezirksdirektion Kraftverkehr und der gesamten Belegschaft gelang es, die Forderungen des Gerichts zu verwirklichen. Das Strafverfahren gegen den Betriebsschlosser V. ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Kritikbesehlüsse zum Ausgangspunkt wirksamer Veränderungen werden. Der Angeklagte hatte die fehlenden Kontrollen bei seinen Lohnabrechnungen ausgenutzt und Überstunden und Sonntagsarbeit berechnet, ohne sie tatsächlich geleistet zu haben. Der Betrieb hatte bis zur Aufdeckung dieser betrügerischen Handlungen den Lohnabrechnungen lediglich die Angaben der Betriebshandwerker zugrunde gelegt. In der Gerichtskritik wurde aufgezeigt, daß der Betrieb VEB Z. durch eine solche Arbeitsweise den Erfolg des Produktionsaufgebots hemmt. Die Verletzung der VO über die Kon- trolle der Lohnfonds in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft vom 8. September 1961 (GBl. I S. 449) durch den Betriebsleiter begünstigte die strafbare Handlung des V. und führte zur Schädigung des Volkseigentums. Nach § 3 der VO ist der Leiter des Betriebes dafür verantwortlich, daß die geplanten Lohnfonds eingehalten werden und die Entlohnung entsprechend der Leistung erfolgt. Er hat die Kontrolle über die Verausgabung des Lohnfonds und die Entwicklung des Durchschnittslohnes zu organisieren und zu gewährleisten (§§ 9, 10 und 12 der VO). Bei einer pflichtgemäßen Kontrolle hätte also festgestellt werden müssen, daß der monatliche Bruttoverdienst des V. laufend stieg, ohne daß mehr Leistung erbracht wurde. Im Gerichtskritikbeschluß wurden daher Vorschläge gemacht, die helfen, künftig derartige strafbare Handlungen zu verhindern. Die Werkdirektion hat daraufhin das Strafverfahren mit den Betriebshandwerkern ausgewertet. Zur Sicherung der notwendigen Kontrolle wurde angeordnet, daß für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Arbeiten ein entsprechender schriftlicher Arbeitsauftrag vorliegen muß. Der Beginn und die Beendigung von Arbeiten außerhalb der Arbeitszeit sind im Wachbuch des Betriebsschutzes einzutragen. Bei der Abrechnung der Bruttolohnblätter sind alle Eintragungen durch Gegenzeichnung des verantwortlichen Meisters zu bestätigen. Die für die Reparaturen notwendige Überstundenarbeit ist gern. § 73 Ziff. 2 GBA rechtzeitig bei der BGL zu beantragen bzw. von ihr genehmigen zu lassen, damit die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist. Das Gericht übersandte auch in diesem Fall eine Ausfertigung des Beschlusses an das übergeordnete Organ, die VVB Möbel, damit sie bei der Beseitigung der Gesetzesverletzung anleitend und kontrollierend tätig werden kann. Die Beispiele zeigen, daß die richtige Anwendung der Gerichtskritik die Überwindung des alten Arbeitsstils fördert. Mit Hilfe der Gerichtskritik gelingt es unseren Richtern, leichter den erforderlichen Einfluß auf die hemmenden Faktoren in unserer Wirtschaft zu nehmen und mitzuhelfen, die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu entwickeln. Deshalb sollte die Forderung des Staatsrates, die er in den Grundsätzen des Rechtspflegeerlasses erhebt, die Gerichtskritik verstärkt zur Festigung der Gesetzlichkeit anzuwenden, umgehend von allen Gerichten beachtet werden. GÜNTER KETZEL, Direktor des Kreisgerichts Zeulenroda 88;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 88 (NJ DDR 1963, S. 88) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 88 (NJ DDR 1963, S. 88)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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