Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 87 (NJ DDR 1963, S. 87); auch darin zum Ausdruck, daß sie die Ursachen noch vorhandener Mängel in der Erziehungsarbeit der Brigade aufdeckten. Mehrere Genossenschaftsbauern verurteilten ihr falsches und unkollegiales Verhalten, nämlich daß sie einzelne Brigademitglieder hin und wieder in nicht zu billigender Weise hänselten, ärgerten und reizten. Die Mitglieder der Brigade beschlossen, künftig die gegenseitige kollektive Erziehung stärker zu entwickeln und dem straffällig gewordenen Mitglied zu helfen, stets den richtigen Weg zu gehen. In der Aussprache wurde hervorgehoben, daß der Vorschlag des Staatsrats, in solchen Fällen den Rechtsverletzer ohne Einschaltung des Gerichts zu erziehen, eine gute Sache sei. Eine von Verantwortungsbewußtsein getragene Aussprache der Arbeitskollegen untereinander wirkt auf einen Bürger, .der Kritik verdient hat, sehr erzieherisch. Zugleich verstärkt sich bei dem Rechtsverletzer die Einsicht, fehlerhaft gehandelt zu haben, vertieft sich bei ihm die Erkenntnis des Widerspruchs zwischen seinen Pflichten und seinem Verhalten und reift die innere Überzeugung, aus seinem falschen Verhalten Lehren zu ziehen. So war es auch in dem hier geschilderten Fall. Davon zeugten die Entschuldigungen des Mitgliedes vor dem Kollektiv und seine Verpflichtungen zur sofortigen Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Man konnte somit davon ausgehen, daß nach der Tat im gesamten Verhalten des Mitgliedes der Genossenschaft eine grundlegende Wandlung eingetreten war, die erwarten ließ, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird. Der Staatsanwalt stellte deshalb das Ermittlungsverfahren ein. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß wir Wert darauf legen, derartige Verfahren erst nach der allseitigen Erörterung in dem gesellschaftlichen Kollektiv des Rechtsverletzers einzustellen, weil vorher die Voraussetzungen nach § 9 Ziff. 2 StEG noch nicht für alle deutlich sichtbar sind. Dadurch werden aber auch die LPG-Mitglie-der an die selbständige Lösung des Konflikts herangeführt. Die LPG-Mitglieder entscheiden verantwortungsvoll mit und äußern sich nicht nur, wie das sonst der Fall wäre, zu einer bereits vollendeten Tatsache. Das Ergebnis der Aussprache in der Brigade wurde in einer Vollversammlung allen Genossenschaftsmitgliedern zur Kenntnis gebracht und trug dazu bei, die Genossenschaftsbauern auf die neuen Formen ihrer Mitwirkung an der Rechtspflege vor- zubereiten. In der Vollversammlung brachten die Genossenschaftsbauern ihre Bereitschaft zum Ausdruck, in einer Schiedskommission mitzuarbeiten. Sie gingen davon aus, daß ihre erzieherischen Aufgaben zutiefst die Interessen eines jeden einzelnen und des LPG-Kollektivs berühren. Es kommt somit darauf an, gemeinsam mit den Ausschüssen der Nationalen Front und den örtlichen Organen die Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtspflege, wie. sie in den Grundsätzen des Entwurfs des Staatsratserlasses dargelegt ist, in Verbindung mit den Dokumenten des VI. Parteitages der SED in den Genossenschaften zu erläutern und dort, wo geringfügige Rechtsverletzungen aufgetreten sind, diese auf dem Wege der kollektiven Selbsterziehung wie im vorstehenden Beispiel geschildert wurde zu überwinden. Ob über eine Strafsache oder über andere Gesetzesverletzungen in der Brigade, im Vorstand oder in der Vollversammlung beraten wird, hängt sowohl von allen Umständen der Sache als auch von den Verhältnissen und Bedingungen in der LPG ab. Unbedingt erforderlich ist jedoch, sich in jedem Fall auf die bestehenden genossenschaftlichen Organe zu stützen. Von außerordentlicher Wichtigkeit erscheint uns, von vornherein die Selbstätigkeit und Selbständigkeit der Funktionäre der LPGs zu fördern. Aufgabe des Staatsanwalts und des Gerichts ist es, den Genossenschaften dabei konkrete Anleitung zu geben, nicht aber, alles selbst zu machen oder zu gängeln. Die erforderlichen Bedingungen für eine wirklich erzieherische kollektive Auseinandersetzung müssen in jedem Fall auch durch eine verstärkte poli- Die Gerichtskritik ist ein wichtiges Mittel zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen, die strafbare Handlungen ermöglichen oder begünstigen. Durch die systematische und zielgerichtete Handhabung der Kritikbeschlüsse deckt das Gericht die im Strafverfahren zutage getretenen Mängel in der Leitungstätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe auf, die die Entwicklung der sozialistischen Verhältnisse hemmen. Das Gericht wirkt somit auf die Änderung der im Widerspruch zur sozialistischen Gesetzlichkeit stehenden Leitungsmethoden des betreffenden Organs hin1 und kann dadurch eine über den Einzelkonflikt hinausgehende, weiteren 1 Vgl. dazu Roehl, „Durch allseitige Aufklärung der Strafsache zur begründeten Gerichtskritik“, NJ 19G1 S. 41G ff. und die dort angegebenen Literaturvermerke. tische Massenarbeit herbeigeiünii werden. In einigen Genossenschaften wird die Auffassung vertreten die mitunter Eingang in die innere Betriebsordnung gefunden hat , über die genossenschaftlichen Erziehungsmaßnahmen hinaus den Rechtsverletzer zu zusätzlichen Arbeitsleistungen zu verpflichten. Solche durch die Genossenschaft auferlegten Verpflichtungen denen die gute Absicht zugrunde liegt, das Mitglied zur Achtung vor den Ergebnissen der gemeinsamen Arbeit zu erziehen sind nicht geeignet, die entscheidende Veränderung im Bewußtsein des Täters herbeizuführen. In erster Linie ist es die helfende, kritische Auseinandersetzung, die ihn veranlaßt, selbst Vorstellungen zur Wiedergutmachung zu entwickeln und zu verwirklichen. Unsere ersten Erfahrungen lehren uns, bei der Vorbereitung der gesellschaftlichen Erziehung in den Genossenschaften enger mit den Abschnittsbevollmächtigten und den örtlichen Räten zusammenzuarbeiten. In der Ermittlungstätigkeit gilt es, alle Prinzipien der Staatsratsbeschlüsse gewissenhafter durchzusetzen. Die Untersuchungsorgane müssen schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens selbständig gewissenhaft prüfen, ob die gesellschaftlichen Erfordernisse für eine außergerichtliche Erziehung gegeben sind oder, im Falle eines erforderlichen Gerichtsverfahrens, mit welcher neuen Arbeitsweise im Rahmen der geltenden Bestimmungen der StPO die neuen Formen der gesellschaftlichen Rechtspflege entwickelt werden können. HEINZ KUSCHEL, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Frank-furt (Oder) strafbaren Handlungen vorbeugende Wirkung erreichen. In der Vergangenheit machten jedoch viele Richter noch nicht in dem erforderlichen Umfang von der Anwendung des § 4 StPO Gebrauch, obwohl der Staatsrat in seinen Rechtspflegebeschlüssen und in den Grundsätzen des Entwurfs des Rechtspflegeerlasses fordert, alle Umstände, unter denen Rechtsverletzungen begangen werden, aufzuklären. Durch den in die Hauptverhandlung einbezogenen Personenkreis werden häufig auch wenn die Mängel, Fehler und Gesetzesverletzungen, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen, gut herausgearbeitet werden keine Veränderungen in der Leitungstätigkeit der betreffenden Organe hervorgerufen. Der gewünschte Erfolg tritt auch nicht Mehr Aufmerksamkeit der Gerichtskritik! 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 87 (NJ DDR 1963, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 87 (NJ DDR 1963, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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