Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 86

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 86 (NJ DDR 1963, S. 86); Die Richter der zweitinstanzlichen Senate haben in den nachfolgenden Aussprachen eine Reihe wichtiger Anregungen erhalten. Wenn diese zusätzliche Arbeit der Schöffen des Bezirksgerichts richtig geleitet und ausgewertet wird, werden weitere Erfahrungen der Produktion und des Lebens in die Arbeit des Bezirksgerichts einfließen. Diese Praxis stellt auch keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit oder prozessualer Prinzipien dar, weil sich die Hinweise der Schöffen nicht auf die konkrete Entscheidung, sondern auf bestimmte Probleme und Unzulänglichkeiten beziehen. Soweit die Hinweise der Schöffen Mängel des Verfahrens erster Instanz betreffen, die nicht durch das Urteil erfaßt werden können, werden sie in den Kritikbögen festgehalten und später mit den Akten den Direktoren der Kreisgerichte übermittelt. Um Unzulänglichkeiten in den eigenen Entscheidungen schnell zu beseitigen, werden seit einiger Zeit alle Urteile und die dazu ausgearbeiteten Rechtssätze soweit sie problematisch erscheinen nach Prüfung durch den Direktor allen Senaten und den in ihnen tätigen Schöffen zur Stellungnahme vorgelegt. Dadurch wird gleichzeitig die Einschätzung der eigenen Rechtsprechung in der Dienstbesprechung vorbereitet. Diese Methode hat bereits erste Erfolge gebracht. So schrieben z. B. zwei Schöffen zum Urteil gegen den Angeklagten B. wegen staatsgefährdender Propaganda und Hetze: „Die erzieherischen Maßnahmen des Betriebes kommen in der Urteilsbegründung nicht zum Ausdrude.“ Dies war ein grundsätzlicher Mangel der Entscheidung, der von allen Richtern nicht erkannt worden war. Die Schöffen haben unsere neue Arbeitsweise begrüßt, weil dadurch der Einsatz am Gericht noch interessanter geworden sei. Sie werden aktiv an der Qualifizierung der Rechtsprechung des Bezirksgerichts als Voraussetzung für eine wirksamere Anleitung der Kreisgerichte mitwirken und dadurch auch ihre Kenntnisse erweitern. Das wird sie befähigen, in ihrem Wirkungskreis noch besser als Propagandisten des sozialistischen Rechts aufzutreten. Über die Vorbereitung von Schöffenabschlußbesprechungen hat die Zeitschrift „Der Schöffe“ bereits aufschlußreiche Beiträge veröffentlicht. Ich möchte mich deshalb auf zwei Bemerkungen beschränken, die zeigen sollen, welche Bedeutung gründliche Schöffenabschlußbesprechungen für die neuen Aufgaben des Bezirksgerichts haben. In einigen Sch öf fenabsch 1 u ßbespre-chungan sprachen unsere Schöffen über die gesellschaftlichen Auswirkungen von Urteilen im Arbeits-bzw. Wohngebiet der Schöffen. Ein Schöffe teilte uns mit, daß ein Urteil des Kreisgerichts Cottbus-Land von der Bevölkerung nicht verstanden werde. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Ein ehemaliger MTS-Direktor hatte nach starkem Alkoholgenuß mit seinem Fahrzeug zwei Menschen überfahren und fahrlässig getötet. Er war zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Einwohner aus der Gemeinde des Schöffen hielten dieses Urteil für zu mild. Wir überprüften daraufhin das Strafverfahren, obwohl kein Rechtsmittel eingelegt war, und stellten fest, daß die Entscheidung des Kreisgerichts zwar richtig war, aber vor der Bevölkerung nicht genügend ausgewertet worden war. Erst diese Mitteilung des Schöffen hat uns einen Einblick in die gesellschaftliche Auswirkung des Urteils verschafft. Ähnliche Hinweise sind besonders für die Zukunft wertvoll, weil sie uns auf Entscheidungen hinweisen, die notfalls eine Behandlung vor dem Plenum des Bezirksgerichts erfordern. In den Schöffenabschlußbesprechungen müssen wir auch prüfen, ob die Unabhängigkeit der Schöffen als Richter konsequent gewahrt wird. Erst kürzlich mußten wir feststellen, daß ein Kreisgericht die Festlegung der StPO über die Reihenfolge der Bereits während der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Erlasses des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege haben Richter und Staatsanwälte die Aufgabe, die Qualität der eigenen Arbeit zu verbessern und die neuen Formen der gesellschaftlichen Rechtspflege, soweit das im Rahmen der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung möglich ist, vorzubereiten. Eine solche gesetzliche Möglichkeit zur Entwicklung der kollektiven Selbsterziehyng bei geringfügigen Straftaten von Genossenschaftsmitgliedern bietet § 9 Ziff. 2 StEG. Wo diese Voraussetzungen Vorlagen, haben wir bereits geringfügige Delikte, z. B. kleinere Futtermitteldiebstähle und geringfügige Körperverletzungen, innerhalb landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften behandelt. So hatte beispielsweise ein sehr fleißiger und stets hilfsbereiter jüngerer Genossenschaftsbauer im angetrunkenen Zustand einen anderen Abstimmung in der Beratung nicht eingehalten hatte. Es kommt auch noch vor, daß die Unabhängigkeit der Schöffen dadurch verletzt wird, daß die notwendige Beratung über den Akteninhalt vor der Hauptverhandlung nicht auf die Erläuterungen von grundsätzlichen Problemen und von Gesetzesbestimmungen beschränkt bleibt, sondern den Schöffen meist unbewußt bereits-bestimmte Vorstellungen über den Ausgang des Verfahrens suggeriert w.erden, sei es auch nur etwa durch solche unqualifizierten Bemerkungen wie: „Das ist nur eine kleine Sache, die recht schnell gehen wird.“ Solche und ähnliche Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit der Schöffen können leicht zu fehlerhaften Einschätzungen im Urteil führen. Es sei schließlich noch darauf hingewiesen, daß es die stärkere Einbeziehung der Schöffen in die Arbeit des Gerichts erforderlich macht, die Schöffenschulungen der Bezirksgerichte praxisverbundener durchzuführen und den Schöffen die Bedeutungen jeder neuen Arbeitsmethode auch -politisch zu erläutern. Und letztlich müssen die Richter sehen, daß die Anregungen der Schöffen nicht immer in juristischen Formen unterzubringen sind; sie müssen in ihnen aber auch das Grundsätzliche suchen und erkennen. HELMUT KEIL. Direktor des Bezirksgerichts Cottbus Genossenschaftsbauern mit einer Weinflasche über den Kopf geschlagen, so daß dieser einige Tage arbeitsunfähig war. Der Vorstand der LPG griff unseren Vorschlag auf, über das Verhalten des Genossenschaftsbauern in der LPG zu beraten, bereitete eine Brigadeversammlung vor und wertete anschließend die Sache in der Vollversammlung aus. Die Aussprache in der Brigade, die vom Brigadier geleitet wurde, bewies das hohe Verantwortungsbewußtsein des Kollektivs für das gestrauchelte Mitglied, zeugte auch von der genauen Kenntnis der Schwächen des einzelnen und der Fähigkeit, sich darüber auseinanderzusetzen. Mehrere LPG-Mitglieder hielten dem Rechtsverletzer sein gefährliches Verhalten vor Augen und machten ihm bewußt, daß er dadurch die Gesundheit eines Mitgliedes ihres Kollektivs und durch den Ausfall des Mitgliedes im Arbeitsprozeß auch die Genossenschaft geschädigt habe. Wie ernst die Brigademitglieder ihre Erziehungsaufgabe nahmen, kam u. a. Oie Bildung von Schiedskommissionen in den LPGs vorbereiten! 86;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 86 (NJ DDR 1963, S. 86) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 86 (NJ DDR 1963, S. 86)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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