Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 80 (NJ DDR 1963, S. 80); grundlegend von der Ressortarbeit in den früheren Spezialsenaten vor der Einführung der territorialen Geschäftsverteilung unterscheiden. Eine Rückkehr zum Spezialistentum alten Stils ist völlig ausgeschlossen. Die Arbeit nach Sachgebieten baut auf soliden Grundkenntnissen jedes Richters in allen Rechtszweigen auf und verlangt eine echte Spezialisierung in den einzelnen Sachgebieten. Doch dabei dürfen wir nicht stehenbleiben. Innerhalb der Straf- und Zivilsenate ist vielmehr eine weitergehende Spezialisierung erforderlich, z. B. auf solchen wichtigen Gebieten wie Staatsverbrechen, Verkehrsstrafsachen, Ehesachen (für die keine besonderen Senate vorgesehen sind), Mietsachen und LPG-Recht. Diese weitergehende Spezialisierung muß so geschehen, daß jedes Senatsmitglied unter sachkundiger Anleitung des Vorsitzenden den Auftrag erhält, ein bestimmtes Sachgebiet weiter zu erforschen. Dazu soll der jeweilige Richter Verbindung zu den auf diesem Gebiet arbeitenden Rechtswissenschaftlern aufnehmen; er muß alle entsprechenden Publikationen studieren und im Senat auswerten; er sollte ferner publizistisch in der Fachpresse hervortreten. Die Organisierung der Arbeit nach Sachgebieten wird aber auch auf der territorialen Aufgliederung und der engen Verbindung zu den Kreisen aufbauen und die Verantwortlichkeit der Senate für die konkrete Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte neu festlegen. Ähnliche Gedanken für eine nach Sachgebieten organisierte „territoriale Arbeitsweise“ liegen auch einem Beitrag von Winogradow zugrunde, der am Beispiel der Arbeitsweise des Irkutsker Gebietsgerichts die Methoden der Anleitung der Rayongerichte beschreibt''1. Wir wollen deshalb in Zukunft zu einer kombinierten Anwendung beider Prinzipien übergehen: zu der bereichsweise aufgeteilten Arbeit nach Sachgebieten, soweit es die unmittelbare Anleitung in der Rechtsprechung betrifft, und der rein territorialen Arbeitsweise bei der Anleitung der Kreisgerichte in allen anderen Fragen, wie Kaderarbeit, Eingabenbearbeitung usw. Der Bezirk Halle wird in zwei Bereiche einen nördlichen und einen südlichen untergliedert. Es werden je zwei Straf- und Zivilberufungssenate gebildet, die für die Bereiche zuständig sind und alle aus ihrem 4 4 Winogradow, „Die Formen der Anleitung der Volksgerichte sind zu verbessern“, Sowjetskaja justizija 1962, Heft 4. S. 4 f. (russ.). Folgender Auszug soll die Arbeitsmethode des Gebietsgerichts Irkutsk verdeutlichen: „Alle Rayon-(Stadt-)Volksgerichte wurden auf zehn Bereiche verteilt. Für jeden Bereich wurde ein Mitglied des Gerichtskollegiums für Strafsachen und eins für Zivilsachen bestimmt . Insbesondere haben die für die Bereiche zuständigen Richter die Sachen des Gerichts erster Instanz über Verbrechen, die in ihrem Bereich begangen wurden, in zweiter Instanz zu verhandeln . Sie führen umfassende Revisionen der Volksgerichte durch und überprüfen deren Arbeit; in jedem Vierteljahr analysieren sie die statistischen Berichte und andere Angaben über die Arbeit der Gerichte. Um bei der Kontrolle bestimmter wichtiger Arbeitsgebiete der Volksgerichte ein Arbeitssystem zu verhindern, in dem die persönliche Verantwortung fehlt, wurde festgelegt, daß die Mitglieder des Gerichtskollegiums für Strafsachen außer der Kontrolle über die Verhandlung der Strafsachen auch den Stand der Arbeit der Volksgerichte bezüglich der Verbrechensverhütung zu kontrollieren haben und dafür die Verantwortung tragen. Die Mitglieder des Gerichtskollegiums für Zivilsachen haben hingegen die Verhandlung der Zivilsachen zu kontrollieren und sind außerdem für die Vollstreckung der Zivilentscheidungen und für die Erledigung der Eingaben und Beschwerden von Bürgern verantwortlich. Damit die Mitglieder des Gerichts die Möglichkeit haben, diese Arbeit auszuführen, werden sie an einem bestimmten Tag in der Woche von den Gerichtssitzungen befreit. Die Richter der Rayon- und Stadt-Volksgerichte stimmen ihre Dienstreisen zum Gebietsgericht auf diesen Tag ab. Dort haben sie die Möglichkeit, sich mit den für ihren Bereich zuständigen Richtern des Gebietsgerichts über alle in der Rechtsprechung aufgetauchten Probleme ausführlich zu beraten. Richter des Gebietsgerichts, deren Bereich sich innerhalb der Stadt Irkutks befindet, begeben sich an diesen Tagen in die ihnen zugeteillen Gerichte, wo sie an Ort und Stelle dem Vorsitzenden des Gerichts, den Volksrichtern und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle unmittelbare Hilfe erweisen.“ jeweiligen Bereich anfallenden Straf- oder Zivilsachen behandeln. Davon ausgenommen bleiben die erstinstanzlichen Straf- und Zivilsenate und der künftige Senat für Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Bei 24 Kreisen im Bezirk Halle wird also jeder Sträf-und jeder Zivilberufungssenat Sachen aus 12 Kreisen erhalten. Diese Spezialsenate, die eng Zusammenarbeiten müssen, werden auch für Revisionen, Analysen und für die operativen Aufgaben ihres Spezialgebiets verantwortlich sein. Die laufende Einschätzung der Rechtsprechung und Koordinierung ihrer Aufgaben und insbesondere die Herausarbeitung der Ursachen von Konflikten, die den Volksvertretungen mitgeteilt werden müssen, muß in den wöchentlichen Dienstbesprechungen erfolgen. Der Direktor und seine Stellvertreter sollen in wichtigen Sachen öfter als bisher den Vorsitz übernehmen. Für die Lösung der weiteren Aufgaben, die über die Anleitung der Kreisgerichte auf dem Spezialgebiet hinausgehen, d. h. für die Anleitung in allen übrigen Rechtsangelegenheiten, der Kaderarbeit, der Bearbeitung der Eingaben und der anderen bisher von der Justizverwaltungsstelle zu lösenden Aufgaben, haben wir vorgesehen, daß jeder der vier Rechtsmittelsenate die Gesamtverantwortung für je sechs Kreisgerichte übernimmt. Die nicht in der zweiten Instanz tätigen Richter werden für diese Aufgabe den entsprechenden Senaten zugeteilt. Auf dieser Grundlage soll auch das Stützpunktsystem neu organisiert werden. Als Grundsatz streben wir an, daß jeder Richter zweimal monatlich ein Kreisgericht aufsucht und dort nach Schwerpunkten sowohl die Rechtsprechung anleitet und kontrolliert als auch in allen übrigen Fragen Hilfe und Unterstützung gewährt. Auf diese Weise müssen auch die Verfahren herausgefunden werden, die künftig das Bezirksgericht wegen ihrer Bedeutung an sich heranziehen kann oder wegen ihrer Fehlerhaftigkeit kassieren muß. Hauptinhalt der operativen Tätigkeit der Richter des Bezirksgerichts muß die geduldige, prinzipienfeste Erziehung aller Richter an Hand der täglichen Arbeitsergebnisse sein. Diese Auseinandersetzung muß die Richter in stärkerem Maße zum selbständigen, qualifizierten Denken erziehen. Zur territorialen Geschäftsverteilung bei den Kreisgerichten Während die Spezifik des Bezirksgerichts als Rechtsmittelgericht die neue Form der Arbeit nach Sachgebieten erfordert, halten wir für die Arbeit der Kreisgerichte die Beibehaltung des Territorialprinzips für richtig. Für das Kreisgericht ist die genaue Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung und der Probleme des jeweiligen Bereichs von besonderer Bedeutung. Das gilt gleichermaßen für Straf- wie für Zivilsachen. Diese enge Verbindung mit dem gesamten gesellschaftlichen Leben des Kreises ist aber nur beim Territorialprinzip möglich. Nur dann wissen die Richter genau, wo die Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung und der vorbeugenden Tätigkeit liegen. Auf Grund ihrer Sach- und Ortskenntnis sind sie auch besser in der Lage, mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Die territoriale Arbeitsweise ist auch unter Berücksichtigung der im Entwurf des Staatsratserlasses vorgeschlagenen neuen Formen der Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege unerläßlich. Die Verantwortung der Richter für die Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen erfordert einen ständigen engen Kontakt mit den Werktätigen. Die Tat- 80;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 80 (NJ DDR 1963, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 80 (NJ DDR 1963, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der geregelten Befugnisse durch die Angehörigen des Vertrauliche Verschlußsache - Juristische Hochschule. Die grundsätzliche Stellung des Ordnungswidrigkeitsrechts in der - zur Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - - durchzuführen. Ähnlich wie bei Straftaten ist bei der Abwehr von aus Ordnungswidrigkeiten oder ihren Ursachen und Bedingungen resultierenden Gefahren zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt. Mit ihm sind in jedem Fall alle Maßnahmen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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