Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 80 (NJ DDR 1963, S. 80); grundlegend von der Ressortarbeit in den früheren Spezialsenaten vor der Einführung der territorialen Geschäftsverteilung unterscheiden. Eine Rückkehr zum Spezialistentum alten Stils ist völlig ausgeschlossen. Die Arbeit nach Sachgebieten baut auf soliden Grundkenntnissen jedes Richters in allen Rechtszweigen auf und verlangt eine echte Spezialisierung in den einzelnen Sachgebieten. Doch dabei dürfen wir nicht stehenbleiben. Innerhalb der Straf- und Zivilsenate ist vielmehr eine weitergehende Spezialisierung erforderlich, z. B. auf solchen wichtigen Gebieten wie Staatsverbrechen, Verkehrsstrafsachen, Ehesachen (für die keine besonderen Senate vorgesehen sind), Mietsachen und LPG-Recht. Diese weitergehende Spezialisierung muß so geschehen, daß jedes Senatsmitglied unter sachkundiger Anleitung des Vorsitzenden den Auftrag erhält, ein bestimmtes Sachgebiet weiter zu erforschen. Dazu soll der jeweilige Richter Verbindung zu den auf diesem Gebiet arbeitenden Rechtswissenschaftlern aufnehmen; er muß alle entsprechenden Publikationen studieren und im Senat auswerten; er sollte ferner publizistisch in der Fachpresse hervortreten. Die Organisierung der Arbeit nach Sachgebieten wird aber auch auf der territorialen Aufgliederung und der engen Verbindung zu den Kreisen aufbauen und die Verantwortlichkeit der Senate für die konkrete Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte neu festlegen. Ähnliche Gedanken für eine nach Sachgebieten organisierte „territoriale Arbeitsweise“ liegen auch einem Beitrag von Winogradow zugrunde, der am Beispiel der Arbeitsweise des Irkutsker Gebietsgerichts die Methoden der Anleitung der Rayongerichte beschreibt''1. Wir wollen deshalb in Zukunft zu einer kombinierten Anwendung beider Prinzipien übergehen: zu der bereichsweise aufgeteilten Arbeit nach Sachgebieten, soweit es die unmittelbare Anleitung in der Rechtsprechung betrifft, und der rein territorialen Arbeitsweise bei der Anleitung der Kreisgerichte in allen anderen Fragen, wie Kaderarbeit, Eingabenbearbeitung usw. Der Bezirk Halle wird in zwei Bereiche einen nördlichen und einen südlichen untergliedert. Es werden je zwei Straf- und Zivilberufungssenate gebildet, die für die Bereiche zuständig sind und alle aus ihrem 4 4 Winogradow, „Die Formen der Anleitung der Volksgerichte sind zu verbessern“, Sowjetskaja justizija 1962, Heft 4. S. 4 f. (russ.). Folgender Auszug soll die Arbeitsmethode des Gebietsgerichts Irkutsk verdeutlichen: „Alle Rayon-(Stadt-)Volksgerichte wurden auf zehn Bereiche verteilt. Für jeden Bereich wurde ein Mitglied des Gerichtskollegiums für Strafsachen und eins für Zivilsachen bestimmt . Insbesondere haben die für die Bereiche zuständigen Richter die Sachen des Gerichts erster Instanz über Verbrechen, die in ihrem Bereich begangen wurden, in zweiter Instanz zu verhandeln . Sie führen umfassende Revisionen der Volksgerichte durch und überprüfen deren Arbeit; in jedem Vierteljahr analysieren sie die statistischen Berichte und andere Angaben über die Arbeit der Gerichte. Um bei der Kontrolle bestimmter wichtiger Arbeitsgebiete der Volksgerichte ein Arbeitssystem zu verhindern, in dem die persönliche Verantwortung fehlt, wurde festgelegt, daß die Mitglieder des Gerichtskollegiums für Strafsachen außer der Kontrolle über die Verhandlung der Strafsachen auch den Stand der Arbeit der Volksgerichte bezüglich der Verbrechensverhütung zu kontrollieren haben und dafür die Verantwortung tragen. Die Mitglieder des Gerichtskollegiums für Zivilsachen haben hingegen die Verhandlung der Zivilsachen zu kontrollieren und sind außerdem für die Vollstreckung der Zivilentscheidungen und für die Erledigung der Eingaben und Beschwerden von Bürgern verantwortlich. Damit die Mitglieder des Gerichts die Möglichkeit haben, diese Arbeit auszuführen, werden sie an einem bestimmten Tag in der Woche von den Gerichtssitzungen befreit. Die Richter der Rayon- und Stadt-Volksgerichte stimmen ihre Dienstreisen zum Gebietsgericht auf diesen Tag ab. Dort haben sie die Möglichkeit, sich mit den für ihren Bereich zuständigen Richtern des Gebietsgerichts über alle in der Rechtsprechung aufgetauchten Probleme ausführlich zu beraten. Richter des Gebietsgerichts, deren Bereich sich innerhalb der Stadt Irkutks befindet, begeben sich an diesen Tagen in die ihnen zugeteillen Gerichte, wo sie an Ort und Stelle dem Vorsitzenden des Gerichts, den Volksrichtern und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle unmittelbare Hilfe erweisen.“ jeweiligen Bereich anfallenden Straf- oder Zivilsachen behandeln. Davon ausgenommen bleiben die erstinstanzlichen Straf- und Zivilsenate und der künftige Senat für Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Bei 24 Kreisen im Bezirk Halle wird also jeder Sträf-und jeder Zivilberufungssenat Sachen aus 12 Kreisen erhalten. Diese Spezialsenate, die eng Zusammenarbeiten müssen, werden auch für Revisionen, Analysen und für die operativen Aufgaben ihres Spezialgebiets verantwortlich sein. Die laufende Einschätzung der Rechtsprechung und Koordinierung ihrer Aufgaben und insbesondere die Herausarbeitung der Ursachen von Konflikten, die den Volksvertretungen mitgeteilt werden müssen, muß in den wöchentlichen Dienstbesprechungen erfolgen. Der Direktor und seine Stellvertreter sollen in wichtigen Sachen öfter als bisher den Vorsitz übernehmen. Für die Lösung der weiteren Aufgaben, die über die Anleitung der Kreisgerichte auf dem Spezialgebiet hinausgehen, d. h. für die Anleitung in allen übrigen Rechtsangelegenheiten, der Kaderarbeit, der Bearbeitung der Eingaben und der anderen bisher von der Justizverwaltungsstelle zu lösenden Aufgaben, haben wir vorgesehen, daß jeder der vier Rechtsmittelsenate die Gesamtverantwortung für je sechs Kreisgerichte übernimmt. Die nicht in der zweiten Instanz tätigen Richter werden für diese Aufgabe den entsprechenden Senaten zugeteilt. Auf dieser Grundlage soll auch das Stützpunktsystem neu organisiert werden. Als Grundsatz streben wir an, daß jeder Richter zweimal monatlich ein Kreisgericht aufsucht und dort nach Schwerpunkten sowohl die Rechtsprechung anleitet und kontrolliert als auch in allen übrigen Fragen Hilfe und Unterstützung gewährt. Auf diese Weise müssen auch die Verfahren herausgefunden werden, die künftig das Bezirksgericht wegen ihrer Bedeutung an sich heranziehen kann oder wegen ihrer Fehlerhaftigkeit kassieren muß. Hauptinhalt der operativen Tätigkeit der Richter des Bezirksgerichts muß die geduldige, prinzipienfeste Erziehung aller Richter an Hand der täglichen Arbeitsergebnisse sein. Diese Auseinandersetzung muß die Richter in stärkerem Maße zum selbständigen, qualifizierten Denken erziehen. Zur territorialen Geschäftsverteilung bei den Kreisgerichten Während die Spezifik des Bezirksgerichts als Rechtsmittelgericht die neue Form der Arbeit nach Sachgebieten erfordert, halten wir für die Arbeit der Kreisgerichte die Beibehaltung des Territorialprinzips für richtig. Für das Kreisgericht ist die genaue Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung und der Probleme des jeweiligen Bereichs von besonderer Bedeutung. Das gilt gleichermaßen für Straf- wie für Zivilsachen. Diese enge Verbindung mit dem gesamten gesellschaftlichen Leben des Kreises ist aber nur beim Territorialprinzip möglich. Nur dann wissen die Richter genau, wo die Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung und der vorbeugenden Tätigkeit liegen. Auf Grund ihrer Sach- und Ortskenntnis sind sie auch besser in der Lage, mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. Die territoriale Arbeitsweise ist auch unter Berücksichtigung der im Entwurf des Staatsratserlasses vorgeschlagenen neuen Formen der Teilnahme der Werktätigen an der Rechtspflege unerläßlich. Die Verantwortung der Richter für die Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen erfordert einen ständigen engen Kontakt mit den Werktätigen. Die Tat- 80;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 80 (NJ DDR 1963, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 80 (NJ DDR 1963, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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