Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 79

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 79 (NJ DDR 1963, S. 79); Wörtlichkeit des Bezirksgerichts für die Anleitung der Rechtsprechung festlegte. Dienstbesprechungen über Fragen der Rechtsprechung wurden gemeinsam mit der Abteilung Recht der Justizverwaltungsstelle durchgeführt. Die Instrukteure vermittelten ihre Erfahrungen den Senaten, die immer stärker in die operativen Aufgaben einbezogen wurden. Damit konnte die doppelgleisige, z. T. administrative Anleitung der Rechtsprechung bereits weitgehend überwunden weiden. Wir haben im 4. Quartal 1962 im wesentlichen erreicht, daß jeder Richter des Bezirksgerichts sich monatlich einen Tag bei einem Kreisgericht aufhält. Gleichzeitig führt er dort die Schöffenschulung durch, an der seit September 1962 auch die Schöffen des Bezirksgerichts teilnehmen. Der neue Arbeitsstil setzte sich nicht im Selbstlauf durch. Bei einigen Richtern gab es Unklarheiten über die Notwendigkeit dieser Aufgabe. So waren z. B. einige der Meinung, daß sie die monatliche Schulung der Schöffen des Bezirksgerichts in den Kreisen nicht durchführen könnten, weil sie die „besonderen Verhältnisse“ in den Kreisen zuwenig kennen. Da sie den Richtern des Kreisgerichts zugleich operativ Anleitung geben sollten, glaubten sie außerdem, überfordert zu werden. Wir haben solche Auffassungen widerlegt und Klarheit darüber geschaffen, daß unter Berücksichtigung der künftigen größeren Aufgaben des Bezirksgerichts jeder Richter monatlich mehrmals ein Kreisgericht auf suchen und dort die Wirksamkeit der Richtlinien und Entscheidungen des Obersten Gerichts und des Bezirksgerichts überprüfen muß. Jetzt bereiten wir uns auf die volle Übernahme der Aufgaben der Abteilung Recht der Justizverwaltungsstelle vor. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben. Dabei geht es nicht um eine bloße Übernahme dieser Abteilung in das Bezirksgericht, sondern um die inhaltliche Verzahnung und Verschmelzung aller Aufgaben der Justizverwaltungsstelle mit denen der Senate. Im Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit muß die Rechtsprechung und die Erziehung der Menschen einschließlich der Richter stehen. Gegen die territoriale Gesehäftsverteilung bei den Bezirksgerichten! Die notwendige Qualifizierung der Rechtsprechung des Bezirksgerichts auf allen Gebieten ist mit dem Territorialprinzip in der Geschäftsverteilung nicht zu erreichen. Dabei darf nicht verkannt werden, daß die territoriale Geschäftsverteilung viele positive Ergebnisse gebracht hat. Diese müssen sorgfältig analysiert und für die künftige Arbeit nutzbar gemacht werden. Einer der Vorteile bestand darin, daß sie dazu beigetragen hat, die Einseitigkeit und Ressortarbeit vieler Richter des Bezirksgerichts zu überwinden und ihren Horizont zu erweitern. Das war auch einer der Hauptgründe für ihre Einführung. Ausgehend vom damaligen Entwicklungsstand vieler Richter, war sie eine richtige Maßnahme, die mit die Voraussetzungen für den notwendigen Übergang zur Spezialisierung auf höherer Stufe geschaffen hat. Trotz der Erweiterung der Erfahrungen der Richter durch die territoriale Gesehäftsverteilung ist jedoch keine entscheidende Qualifizierung der Rechtsprechung erreicht worden. Wir müssen vielmehr einschätzen, daß die Universalsenate objektiv nicht in der Lage waren, die Vielgestaltigkeit der Probleme .und die Kompliziertheit der Entwicklung in allen Rechtszweigen zu bewältigen, tiefer in die vielen Probleme aller Sachgebiete einzudringen und sie zu verarbeiten. Deshalb konnten wir nur auf dem Gebiet des Strafrechts bescheidene Anfangserfolge bei der Durchsetzung der RechtspHegebeschlüsse des Staatsrats erreichen. Für die entsprechende Behandlung der Fragen des Zivil- und Familienrechts reichten die zersplitterten Kräfte nicht aus. Als nachteilig erwies sich auch, daß abgesehen von den Grundfragen die Einheillichkeit der Rechtsprechung, insbesondere bei den Feinheiten in den verschiedenen Spezialgebieten, und ihre Weiterentwicklung nicht voll gewährleistet werden konnten. Im Grunde genommen hat aber die territoriale Arbeitsweise mit dem Prinzip der Spezialisierung der Richter nicht restlos gebrochen, denn jeder Senat stützte sich weiter auf seine „Spezialisten“. Diese hatten aber keine echten Gesprächspartner mehr, so daß darunter teilweise das Niveau der Beratungen und als Folge davon der Entscheidungen litt. Es fehlte der sich durch gründliche Sachkenntnis auszeichnende echte Meinungsstreit. Ein unbestrittener Vorteil der territorialen Geschäftsverteilung bei den Bezirksgerichten, den wir auch für die Zukunft nutzen müssen, war die Herstellung engerer Beziehungen zu den Kreisgerichten und den Werktätigen des jeweiligen Territoriums. Die Territorialsenate haben die Arbeit der ihnen zugeteilten fünf bis sechs Kreisgerichte besser kennengelernt. Die Arbeit der Richter der Kreisgerichte konnte umfassender eingeschätzt werden. Nachteilig war es aber, daß die territoriale Geschäftsverteilung die straffe Leitung der Rechtsprechung erschwerte und einen zu hohen Kostenaufwand für die Koordinierung aller Probleme in allen Senaten erforderte. Überspitzt ausgedrückt glich die territoriale Geschäftsverteilung der Existenz mehrerer Gerichte auf einem Territorium,' denen der Direktor als Koordinator Vorstand. Die Zersplitterung in den Sachgebieten erschwerte die analytische Tätigkeit und die Verallgemeinerung der Ergebnisse der Rechtsprechung sowie der Erforschung und Beseitigung der Ursachen von Rechtsverletzungen. Kein Senat hatte einen vollständigen Überblick auf einem bestimmten Sachgebiet. Das minderte den Erfolg bei der Anleitung der Kreisgerichte und bei der Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen. Zwar bietet die territoriale Geschäftsverteilung, wenn die Kreise nach ökonomischen Schwerpunkten aufgeteilt sind, objektiv bessere Möglichkeiten, die volkswirtschaftlichen Fragen zu berücksichtigen. Im Bezirk Halle konnte jedoch eine solche Aufteilung wegen der Vielzahl der ökonomischen Schwerpunkte gar nicht exakt erfolgen. Zum anderen wechseln mit den Planaufgaben oft auch die ökonomischen Schwerpunkte im Territorium, so daß die Geschäftsverteilung nach Sachgebieten eine größere Stabilität gewährleistet. Im Interesse der allseitigen Qualifizierung der Rechtsprechung im Sinne der Beschlüsse des Staatsrates sehen wir für das Bezirksgericht die Spezialisierung der Richter als notwendige künftige Arbeitsweise an. Die Spezialisierung ist erforderlich, um die Wissenschaftlichkeit der Arbeit zu erhöhen, um tiefer in die komplizierten Probleme der Rechtpflege in der Etappe des umfassenden sozialistischen Aufbaus einzudringen,- um die Urteile gesellschaftlich wirksamer zu gestalten und die Arbeit der Volksvertretungen besser zu unterstützend Dazu ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Rechtswissenschaft notwendig. Wie soll die neue Form der Arbeit nach Sachgebieten organisiert werden? Die Organisierung der Arbeit nach Sachgebieten, zu der wir jetzt übergehen wollen, muß sich allerdings 3 3 Vgl. dazu Kern/Riemann Umfassender Aufbau des Sozialismus erfordert höhere Qualität der Rechtspflege", Sozialistische Demokratie Nr. 50 vom 14. Dezember 1962, S. 9. 7f;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 79 (NJ DDR 1963, S. 79) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 79 (NJ DDR 1963, S. 79)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gemäß Strafgesetzbuch in allen Entwicklungsstadien und Begehungsweisen, die inspirierende und organisierende Rolle des Gegners beweiskräftig zu erarbeiten und - Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? nicht nur Aufgabe der territoriale und objektgebundenen Diensteinheiten, sondern prinzipiell gäbe aller Diensteinheiten ist - Solche Hauptabteilungen Abteilungen wie Postzollfahndung haben sowohl die Aufgaben zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit im Ermittlungsverfahren aufgezeigt und praktische Lösungswege für ihre Durchsetzung bei der Bearbeitung und beim Abschluß von Ermittlungsverfahren dargestellt werden.

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