Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 787

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 787 (NJ DDR 1963, S. 787); I hier im wesentlichen nur die Schuldformen als Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beschrieben werden. Das soziale Wesen der Schuld, ihre gesellschaftliche Bedingtheit, wurde dabei nur ungenügend erfaßt. Bei aller Einseitigkeit der im Lehrbuch vertretenen Auffassungen zur Schuld darf aber nicht übersehen werden, daß unsere Strafrechtswissenschaft und unsere Praxis sich von Anfang an eindeutig auf 1 die Position gestellt haben, daß in jedem Fall das Verschulden eine wesentliche und notwendige Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit darstellt4. Die Einheit der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Bei der Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist zunächst von den äußeren (objektiven) Umständen der Straftat einschließlich der tatsächlich eingetretenen oder auch nur möglichen Auswirkungen in ihrer konkreten gesellschaftlichen Bedeutung auszugehen. Das bedeutet nicht, die Einheit zwischen den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit zu leugnen. Man muß sich aber bei der Prüfung des Verschuldens bewußt sein, daß die gründliche Klärung der objektiven Tatumstände zugleich die notwendige Grundlage für die Schuldprüfung bildet und die Gefahr einer Subjektivierung bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung ausschließt. Für die Entscheidung über die konkrete Tatschuld kommen dabei nur die ideologischen und psychischen Prozesse in Betracht, die für die betreffende Straftat bestimmend waren. Gerade die Einheit der objektiyen und subjektiven Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert stets die präzise Heraus-arbeifung dieses Zusammenhanges zwischen den verschiedenen Seiten der Straftat. Nur auf diese Weise werden das beziehungslose Nebeneinanderstellen und die Überbetonung der äußeren oder inneren Kriterien bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit überwunden. Das bedeutet, daß von Schuld nur insoweit gesprochen werden kann, als die subjektiven Umstände in einem tatbestandsmäßigen Verhalten zum Ausdruck gekommen sind. Es gibt darüber hinaus weitere subjektive Umstände, so z. B. den Stand des Bewußtseins des Täters, seine Einstellung zur Arbeit, zur sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR u. a. Ihre Feststellung darf weder an die Stelle der konkreten Tatschuld-Feststellung treten, noch darf ihr eine völlig selbständige Bedeutung beigemessen werden. Mühlberger5 betont zu Recht, daß eine von der Straftat isolierte Feststellung subjektiver Kriterien den gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht entspricht und die Feststellung der tatbezogenen Schuld durch eine Prüfung der ideologischen Position des Täters nicht ersetzt werden kann. Die von ihm kritisierte Auffassung, bei Staatsverbrechen die feindliche ideologische Grundhaltung des Täters als eine wesentliche Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu betrachten, läuft 4 Vgl. dazu z. B. Urteil des Obersten Gerichts vom 8. November 1962 (3 Zst II 49/62). NJ 1963 S. 185. Es 1st außerdem hervorzuheben, daß speziell zu, den Fragen der Fahrlässigkeit besonders von I.ekschas eine Reihe theoretischer Arbeiten zur Diskussion gestellt worden sind, die sowohl der Rechtsprechung als auch der Gesetzgebung sehr wertvolle Anregungen vermittelt haben, vgl. dazu insbes. die Arbeiten von Lekschas: Über die Strafwürdigkeit von Fahrlässigkeitsverbrechen, Beiträge zum Strafrecht, Berlin 1958, Heft l; Zur Neuregelung der Schuld im zukünftigen Strafgesetzbuch, Berlin 1959; „Zu einigen Fragen der Neuregelung der Schuld“, NJ 1960 S. 498 ff.; „Zum Problem des fahrlässigen Verschuldens bei Verkehrsdelikten“. NJ 1961 S. 298 ff. 5 „Die Voraussetzungen für die Anwendung der Tatbestände der staatsgefährdenden Propaganda und Hetze und der Staats- verleumdung sorgfältig prüfen!“, NJ 1963 S. 161 ff. praktisch darauf hinaus,der exakten tatbestandsmäßigen Prüfung nur eine sekundäre und untergeordnete Bedeutung beizumessen, wodurch zwangsläufig sowohl den objektiven Umständen der Tat als auch dem Nachweis des Vorsatzes nicht die erforderliche Beachtung geschenkt wird. Zweifellos ist die genaue Herausärbeitung der ideologischen Position des Täters gerade bei Staatsverbrechen von außerordentlicher Bedeutung, und der Vorsatz wird sich sehr häufig in gleicher Richtung feststellen lassen. Das reicht jedoch nicht aus. Ein im Prinzip gleicher Fehler ist in der Praxis speziell bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität in Erscheinung getreten. Das Oberste Gericht hat darauf hingewiesen, daß in einer Reihe von Strafverfahren einzelne positive Umstände der Täterpersönlichkeit deshalb überbewertet worden sind, weil sie völlig ohne Beziehung zur konkreten Tat für die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Strafzumessung herangezogen wurden6. Eine derartige Verselbständigung subjektiver Kriterien kann zu einer fehlerhaften Entscheidung über die Schuld und den Grad der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen. Der Fehler kann sogar so weit führen, daß allein aus dem Vorhandensein negativer Umstände, die in der Persönlichkeit des Beschuldigten liegen, Schlüsse auf das Vorliegen der Schuld gezogen werden. Es ist klar, daß auch bei \ einem ungünstigen Gesamtbild eines Beschuldigten der Nachweis des Verschuldens unter keinen Umständen durch den bloßen Hinweis auf derartige negative Fakten ersetzt werden darf. Eine derartige verselbständigte Prüfung der Täterpersönlichkeit verletzt die sozialistische Gesetzlichkeit. Bei der Prüfung des Verschuldens sind deshalb die subjektiven Zusammenhänge der einzelnen Straftat zu erforschen, weil nur die Einheit von objektiven und subjektiven Umständen die richtige Würdigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zuläßt. Wenn in der Praxis die Prüfung des Verschuldens eines Täters noch oft formal erfolgt, so wird aber andererseits das Bemühen der Gerichte immer deutlicher, sich gründlich mit dem Wesen der Schuld und mit den ideologischen und psychologischen Wurzeln einer Straftat zu beschäftigen. Dieses Bemühen trägt entscheidend zu einer weiteren Qualifizierung der Strafrechtsprechung bei. Die dabei gesammelten Erfahrungen sind auch bei der künftigen theoretischen Arbeit auf diesem Gebiet von grundlegender Bedeutung. Die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Täters und die Folgen berücksichtigen Für die theoretische Klärung des Wesens der Schuld ist von entscheidender Bedeutung, daß unter den Bedingungen unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung niemand zum Verbrecher zu werden braucht. Es ist deshalb herauszuarbeiten, w i e sich der betreffende Täter unter den konkreten Umständen, die für die Begehung der Handlung maßgebend waren, hätte verhalten müssen. Diese Klärung des pflichtgemäßen Verhaltens ist ein wichtiger Maßstab für die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und für die Bestimmung des Wesens des .Verschuldens; denn es ist von wesentlicher Bedeutung, ob z. B. eine Straftat darauf zurückzuführen ist, daß der Täter einer plötzlich aufgetretenen Anforderung nicht richtig entsprochen hat, wie das insbesondere bei einer Reihe von Fahrlässigkeitsdelikten der Fall ist, oder ob die Straftat raffiniert vorbereitet und aus Gewinnsucht begangen wurde. Diese Forderung nach dem pflichtgemäßen Verhalten muß unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters individualisiert werden, d. h., es muß geprüft 6 Beschluß des-Plenums des Obersten Gerichts vom 30. Juli 1963 I PI. B 1/63 zu Fragen der Gewaltverbrechen, NJ 1963 S. 538 ff. 787;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 787 (NJ DDR 1963, S. 787) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 787 (NJ DDR 1963, S. 787)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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