Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 776

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 776 (NJ DDR 1963, S. 776); übergeben. Bevor die Stadtverordnetenversammlung diese Analyse behandelte, hat die Ständige Kommission des Kreistags gemeinsam mit den ständigen Kommissionen der Stadtverordnetenversammlung und Vertretern der Massenorganisationen, mit Jugendhelfern, Erziehern und in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätigen Bürgern über die in der Analyse getroffenen Schlußfolgerungen beraten und diesen zugestimmt. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, eine zeitweilige Kommission zu bilden, die die wirksame Bekämpfung der Jugendkriminalität unterstützt. Die Ergebnisse der Beratung wurden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt. Entsprechend dem Beschluß der Volksvertretung wurde eine zeitweilige Kommission gebildet. Ihr gehören Abgeordnete, Mitglieder des bisherigen Aktivs zur Bekämpfung der Kriminalität, der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit, Angehörige der Volkspolizei, Vertreter der FDJ-Kreisleitung und des DFD, Lehrer und ein Gastwirt an. Die Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig über die Jugendkriminalität in der Stadt beraten und dazu von den Sicherheits- oder Justizorganen Berichte entgegennehmen. Sie wird sich auch von der Jugendorganisation sowie von Schulen und Lehrwerkstätten berichten lassen, wie diese zu einer sinnvollen Gestaltung des Jugendlebens beigetragen haben. Die ständigen Kommissionen wurden beauftragt, die Verwirklichung der Jugendförderungspläne in ihrem Aufgabenbereich zu kontrollieren. Dabei ist das besondere Augenmerk auf die kulturelle und sportliche Betreuung sowie die sonstige Freizeitgestaltung zu richten sowie darauf, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis sich die Jugendlichen in den Produktions- betrieben am Wettbewerb, am Neuerer- und Erfindungswesen beteiligen und welche Aufgaben ihnen zur selbständigen Lösung übertragen wurden. Den Leitungen der FDJ, der GST und der BSG „Fortschritt“ wie auch den Gewerkschaften gab die Stadtverordnetenversammlung die Empfehlung, mit den Mitgliedern ihrer Organisation darüber zu beraten, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den gesellschaftlichen Einfluß auf die Jugend zu verstärken und bisher noch abseits stehende Jugendliche für die Mitarbeit in einer dieser Organisationen zu gewinnen. Dem Ortsausschuß der Nationalen Frönt wurde empfohlen, alle gesellschaftlichen Kräfte der Stadt zum Kampf gegen Rechtsverletzungen aufzurufen. Zu diesem Zweck sollen in allen Wohnbezirken der Stadt gut vorbereitete Aussprachen auch mit straffällig gewordenen Jugendlichen durchgeführt werden, in denen Stadtverordnete sowie Vertreter der Rechtspflegeorgane mit Jugendlichen und anderen Einwohnern beraten, wie unter aktiver Mitwirkung der Jugend überkommene Gewohnheiten und Denkweisen überwunden und die Freude aller Jugendlichen an einem ideenreichen und kulturvollen Leben entwickelt werden können. Die Umsetzung der Erfahrungen der Organe der Rechtspflege auf dem Gebiet der Jugendkriminalität in verbindliche Maßnahmen und konkrete Empfehlungen durch die Volksvertretung wird dazu beitragen, die Gedanken des Kommuniques des Politbüros der SED zu Problemen der Jugend zu verwirklichen. * Diese guten Anfänge einer nutzbringenden Zusammenarbeit gilt es weiterzuentwickeln und dafür zu sorgen, daß sie zur ständigen Arbeitsmethode werden. HELMUT WAGNER und PETER KROHN, Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirkes Schwerin Arbeitsbummelantentum und Kriminalität In verschiedenen Beiträgen dieser Zeitschrift wurde bereits darauf hingewiesen, daß zwischen der Kriminalität, insbesondere der Eigentumskriminalität, und dem Arbeitsbummelantentum ein sehr enger Zusammenhang besteht und die Bekämpfung des Arbeitsbummelantentums eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die keineswegs allein von den Strafverfolgungsorganen gelöst werden kann1. Analytische Untersuchungen in unserem Bezirk bestätigen das. Von allen angefallenen Tätern sind 12,2 Prozent Arbeitsbummelanten, von denen 30,2 Prozent überhaupt nicht arbeiten. Sie führen ein parasitäres Leben, geben sich unter demonstrativer Mißachtung ihrer gesellschaftlichen Verpflichtungen dem Müßiggang hin und leben auf Kosten ihrer Umwelt. Welche Folgen das hat, ergibt sich u. a. daraus, daß wie wir zusammen mit der Bezirksstelle der Zentralverwaltung für Statistik feststellten durch die Arbeitsbummelanten der Bruttoproduktion unseres Bezirkes beträchtliche Summen verlorengegangen sind. Altersmäßig konzentriert sich das Bummelantentum auf Personen im Alter von 14 bis 25 Jahren. 60 Prozent aller straffällig gewordenen Arbeitsbummelanten haben das Ziel der 8. Klasse nicht erreicht, und 65 Prozent der Bummelanten haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. l Vgl. insb. Streit, „Neue Maßstäbe für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft“, NJ 1963 S. 708; Ziegler, „Einige aktuelle Probleme der Kriminalitätsbekämpfung“, NJ 1963 S. 711; Met-tin/Rabe, „Erscheinungsformen und Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten“, NJ 1963 S. 720 f.'; Mur-lowsky, „Erfolgreiche Bekämpfung des Arbeitsbummelantentums“, NJ 1963 S. 694. Die Mehrzahl der straffällig gewordenen Arbeitsbummelanten sind bei Eigentumsdelikten angefallen, insgesamt 32,7 Prozent, wobei Angriffe gegen das persönliche Eigentum überwiegen. Es folgen die Straftaten gegen die Staatsorgane und die allgemeine Sicherheit, dann die Körperverletzungs-, Sittlichkeits- und Verkehrsdelikte. Die akute Gefahr des Arbeitsbummelantentums für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und die demoralisierende Wirkung auf die Umwelt wird auch daran deutlich, daß es in nicht wenigen Fällen zur Gruppenbildung kam; junge Menschen, in erster Linie beeinflußt durch arbeitsscheue Bürger, schlossen sich zur Begehung strafbarer Handlungen zusammen. 52 Prozent der Arbeitsbummelanten führten als Rückfalltäter strafbare Handlungen aus2, und über die Hälfte der Arbeitsbummelanten stand bei der Begehung der Straftat unter Alkoholeinfluß. Bei diesen arbeitsscheuen Personen handelt es sich um ausgesprochene Trinker. In sehr vielen Fällen vereinigen sich die vorstehend geschilderten Faktoren in einer Person, wobei sich diese negative Entwicklung in Einzelfällen bis zu Asozialität steigert. 2 Vgl. hierzu Mettin/Rabe, a. a. O., S. 717 ff.; Buchholz, „Die Erforschung der Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten und ihre Bekämpfung“, NJ 1963 S. 71 ff. und 106 f.; „Erfahrungen aus den ersten Plenartagungen der Bezirksgerichte“. NJ 1963 S. 519 ff., hierzu insb. S. 522; Czernik/Hilier/ E. Schmidt. „Zu einigen Problemen der Rückfallkriminalität“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1963, Heft 6, S. 580 ff., insbes. S. 587. 776;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 776 (NJ DDR 1963, S. 776) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 776 (NJ DDR 1963, S. 776)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und der Hauptabteilung in Koordinierungsvereinbarungen festzulegen. niQ GtQoKzeitig ist zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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