Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 774

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 774 (NJ DDR 1963, S. 774); men sichert und gewährleistet, daß die Erfahrungen der Rechtspflegeorgane in geeigneter Weise in die Leitungstätigkeit aller Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen im Kreis einfließen. Im Kreis Hainichen bereiteten die Rechtspflegeorgane gemeinsam mit den ständigen Kommissionen die Berichterstattung des Kreisgerichtsdirektors vor der Volksvertretung vor. In dem Beschluß zur Vorbereitung der Berichterstattung hatte der Kreistag festgelegt, daß der Bericht dazu dienen müsse, allen Volksvertretungen im Kreis, den Ausschüssen der Nationalen Front, Parteien und Organisationen, Betriebsleitungen, Vorständen der LPGs und den Schulen eine konkrete Aufgabenstellung zur Verwirklichung des Inhalts des Rechtspflegeerlasses zu geben. Die Richter des Kreisgerichts arbeiteten bei der Vorbereitung der Rechenschaftslegung eng mit dem Kollektiv der Staatsanwälte und mit der Volkspolizei zusammen. Während die Staatsanwälte in erster Linie die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität im Kreis analysierten, wandten sich die Richter vorrangig der Untersuchung der Ergebnisse der Hauptverhandlungen und der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung zu. Durch die planvolle Zusammenarbeit konnte ein lückenloser Überblick über die Kriminalität im Kreis geschaffen und konnten, ausgehend vom Personen- und gesellschaftlichen Wirkungskreis der Täter, die typischen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Rechtsverletzungen eingeschätzt Werden. Das Kreisgericht unterbreitete die Analyse den ständigen Kommissionen, die aus den analytischen Ergebnissen konkrete Untersuchungsaufgaben für ihren Verantwortungsbereich ableiteten. In etwa dreiwöchiger Arbeit in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sammelten fast alle ständigen Kommissionen wertvolle Erfahrungen und übergaben die Materialien dem Rat des Kreises, der die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung straftatbegünstigender Bedingungen ergriff. Dazu ein Beispiel des Wirkens der Ständigen Kommission Jugendfragen in Vorbereitung des Kreistages: Aus der Einschätzung der Ursachen der Jugendkriminalität ging hervor, daß häufig weibliche Zöglinge des Jugendwerkhofes Sachsenburg flüchteten und im Zusammenhang damit strafbare Handlungen begingen. Die Ständige Kommission untersuchte die Ursachen dafür im Jugendwerkhof und stellte grobe Mängel in der Erziehungsarbeit fest. Noch in Vorbereitung der Kreistagssitzung führte der Rat des Kreises personelle Veränderungen im Jugendwerkhof herbei, die jetzt schon positive Auswirkungen zeigen. Die Ergebnisse der Tätigkeit der ständigen Kommissionen wurden Bestandteil des Rechenschaftsberichts des Kreisgerichts und der Beschlußvorlage für den Kreistag. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie die Schöffen des Kreisgerichts wurden ebenfalls mit der Analyse vertraut gemacht. Sie organisierten Aussprachen mit der Bevölkerung. Als Grundlage hierfür dienten ihnen die Arbeitsergebnisse der ständigen Kommissionen sowie Teile der Analyse, in denen die Ursachen der Kriminalität in dem jeweiligen gesellschaftlichen Bereich dargelegt waren. Vor allen Dingen wurden geeignete Strafverfahren zum Anlaß genommen, diese Aussprachen zu führen. In den Verfahren, die teilweise vor erweiterter Öffentlichkeit in den Städten und Gemeinden verhandelt wurden, traten gesellschaftliche Ankläger auf, die dann auch die Auswertung des Verfahrens organisierten bzw. anregten. So trat z. B. in einem Verfahren gegen einen Bürger in Mittweida, der sich wegen Kindesmißhandlung zu verantworten hatte, ein vom Ortsausschuß der Nationalen Front beauftragter gesellschaftlicher Ankläger auf, der danach eine Aussprache im Wohngebiet anregte. Die Aussprache, an der u. a. Lehrer, Hortnerinnen, Hausfrauen, Arbeiter, Arbeiterveteranen sowie der Bürgermeister der Stadt teilnahmen, übte einen sehr guten Einfluß auf das weitere Verhalten des Rechtsbrechers aus4 5. Bei der Vorbereitung der Kreistagssitzung sammelten die Richter, Staatsanwälte’ und Untersuchungsorgane wichtige Erfahrungen für ihre Arbeit. Sie erkannten, daß die Mitwirkung, von gesellschaftlichen Anklägern bzw. Verteidigern nur in bestimmten Verfahren erforderlich ist. Notwendig ist aber in jedem Verfahren, daß das Untersuchungsorgan die Werktätigen bereits in die Ermittlungen einbezieht. Die unmittelbare Einbeziehung der gesellschaftlichen Kollektive ist die Voraussetzung dafür, daß sich die geeignete Form der Mitwirkung entwickelt, d. h., daß das Kollektiv sich klarwird, ob es einen Vertreter des Kollektivs, einen gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger zur Hauptverhandlung delegiert. Die gründliche Vorbereitung der Kreistagssitzung durch die Rechtspflegeorgane und ständigen Kommissionen spiegelte sich im Kreistag selbst wider. Ein gesellschaftlicher Ankläger schilderte, wie er den Auftrag seines Kollektivs verwirklicht hat; die ständigen Kommissionen legten ihre Schlußfolgerungen zur Verstärkung der Ordnung und Sicherheit auf dem jeweiligen Gebiet dar. In dieser Tagung faßte der Kreistag einen Beschluß, der beispielgebend für die Tätigkeit aller örtlichen Staatsorgane ist. In dem Beschluß stehen die Aufgaben des Rates des Kreises zur Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses im Vordergrund. Damit hat der Kreistag auch die Bedingungen für die Entwicklung einer ständigen Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen geschaffen und- gesichert, daß aus den Erfahrungen der Organe der Rechtspflege konkrete Schlußfolgerungen für die staatliche Leitungstätigkeit gezogen werden. Der Rat hat u. a. die Aufgabe, a) die Analysen und grundlegenden Einschätzungen der Rechtspflegeorgane gründlich auszuwerten und Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit der Mitglieder des Rates, die Fachabteilungen und die ständigen Kommissionen zu ziehen. Gleichermaßen sind vom Rat des Kreises entsprechende Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der Räte der Städte und Gemeinden zu ziehen und diese in entsprechender Weise anzuleiten b) zu gewährleisten, daß die ständigen Kommissionen des Kreistages und die Fachabteilungen des Rates bei Berichterstattungen vor dem Kreistag mit dazu Stellung nehmen, wie in ihrem Verantwortungsbereich Recht und Gesetzlichkeit eingehalten und begünstigende Bedingungen für das Begehen von Straftaten wie Schlamperei, Mißstände, ungenügende Kontrolle, Überschätzung der Bedeutung des Rechts usw. beseitigt werden. Das gleiche hat der Rat bei Berichterstattungen der Leiter von Betrieben und Einrichtungen bzw. Bürgermeister der Städte und Gemeinden zu sichern; c) den Rechtspflegeorganen auf Grund des Arbeitsplanes des Kreistages Empfehlungen zu geben, in welcher Weise sie durch die Übermittlung bestimmter Ergebnisse ihrer Arbeit zur Lösung der Aufgaben des Kreistages und des Rates des Kreises beitragen können; 4 Über weitere Erfahrungen der Rechtspflegeorgane im Kreis Hainichen bei der Vorbereitung der Kreistagssitzung berichtet Leymann in: Sozialistische Demokratie 1963, Nr. 37/38. 5 a. a. O., Nr. 38. 774;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 774 (NJ DDR 1963, S. 774) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 774 (NJ DDR 1963, S. 774)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Ausv organe zur Unterstützung ihrer Führungs- und Leit in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen.

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