Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 774

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 774 (NJ DDR 1963, S. 774); men sichert und gewährleistet, daß die Erfahrungen der Rechtspflegeorgane in geeigneter Weise in die Leitungstätigkeit aller Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen im Kreis einfließen. Im Kreis Hainichen bereiteten die Rechtspflegeorgane gemeinsam mit den ständigen Kommissionen die Berichterstattung des Kreisgerichtsdirektors vor der Volksvertretung vor. In dem Beschluß zur Vorbereitung der Berichterstattung hatte der Kreistag festgelegt, daß der Bericht dazu dienen müsse, allen Volksvertretungen im Kreis, den Ausschüssen der Nationalen Front, Parteien und Organisationen, Betriebsleitungen, Vorständen der LPGs und den Schulen eine konkrete Aufgabenstellung zur Verwirklichung des Inhalts des Rechtspflegeerlasses zu geben. Die Richter des Kreisgerichts arbeiteten bei der Vorbereitung der Rechenschaftslegung eng mit dem Kollektiv der Staatsanwälte und mit der Volkspolizei zusammen. Während die Staatsanwälte in erster Linie die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität im Kreis analysierten, wandten sich die Richter vorrangig der Untersuchung der Ergebnisse der Hauptverhandlungen und der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung zu. Durch die planvolle Zusammenarbeit konnte ein lückenloser Überblick über die Kriminalität im Kreis geschaffen und konnten, ausgehend vom Personen- und gesellschaftlichen Wirkungskreis der Täter, die typischen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Rechtsverletzungen eingeschätzt Werden. Das Kreisgericht unterbreitete die Analyse den ständigen Kommissionen, die aus den analytischen Ergebnissen konkrete Untersuchungsaufgaben für ihren Verantwortungsbereich ableiteten. In etwa dreiwöchiger Arbeit in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sammelten fast alle ständigen Kommissionen wertvolle Erfahrungen und übergaben die Materialien dem Rat des Kreises, der die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung straftatbegünstigender Bedingungen ergriff. Dazu ein Beispiel des Wirkens der Ständigen Kommission Jugendfragen in Vorbereitung des Kreistages: Aus der Einschätzung der Ursachen der Jugendkriminalität ging hervor, daß häufig weibliche Zöglinge des Jugendwerkhofes Sachsenburg flüchteten und im Zusammenhang damit strafbare Handlungen begingen. Die Ständige Kommission untersuchte die Ursachen dafür im Jugendwerkhof und stellte grobe Mängel in der Erziehungsarbeit fest. Noch in Vorbereitung der Kreistagssitzung führte der Rat des Kreises personelle Veränderungen im Jugendwerkhof herbei, die jetzt schon positive Auswirkungen zeigen. Die Ergebnisse der Tätigkeit der ständigen Kommissionen wurden Bestandteil des Rechenschaftsberichts des Kreisgerichts und der Beschlußvorlage für den Kreistag. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie die Schöffen des Kreisgerichts wurden ebenfalls mit der Analyse vertraut gemacht. Sie organisierten Aussprachen mit der Bevölkerung. Als Grundlage hierfür dienten ihnen die Arbeitsergebnisse der ständigen Kommissionen sowie Teile der Analyse, in denen die Ursachen der Kriminalität in dem jeweiligen gesellschaftlichen Bereich dargelegt waren. Vor allen Dingen wurden geeignete Strafverfahren zum Anlaß genommen, diese Aussprachen zu führen. In den Verfahren, die teilweise vor erweiterter Öffentlichkeit in den Städten und Gemeinden verhandelt wurden, traten gesellschaftliche Ankläger auf, die dann auch die Auswertung des Verfahrens organisierten bzw. anregten. So trat z. B. in einem Verfahren gegen einen Bürger in Mittweida, der sich wegen Kindesmißhandlung zu verantworten hatte, ein vom Ortsausschuß der Nationalen Front beauftragter gesellschaftlicher Ankläger auf, der danach eine Aussprache im Wohngebiet anregte. Die Aussprache, an der u. a. Lehrer, Hortnerinnen, Hausfrauen, Arbeiter, Arbeiterveteranen sowie der Bürgermeister der Stadt teilnahmen, übte einen sehr guten Einfluß auf das weitere Verhalten des Rechtsbrechers aus4 5. Bei der Vorbereitung der Kreistagssitzung sammelten die Richter, Staatsanwälte’ und Untersuchungsorgane wichtige Erfahrungen für ihre Arbeit. Sie erkannten, daß die Mitwirkung, von gesellschaftlichen Anklägern bzw. Verteidigern nur in bestimmten Verfahren erforderlich ist. Notwendig ist aber in jedem Verfahren, daß das Untersuchungsorgan die Werktätigen bereits in die Ermittlungen einbezieht. Die unmittelbare Einbeziehung der gesellschaftlichen Kollektive ist die Voraussetzung dafür, daß sich die geeignete Form der Mitwirkung entwickelt, d. h., daß das Kollektiv sich klarwird, ob es einen Vertreter des Kollektivs, einen gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger zur Hauptverhandlung delegiert. Die gründliche Vorbereitung der Kreistagssitzung durch die Rechtspflegeorgane und ständigen Kommissionen spiegelte sich im Kreistag selbst wider. Ein gesellschaftlicher Ankläger schilderte, wie er den Auftrag seines Kollektivs verwirklicht hat; die ständigen Kommissionen legten ihre Schlußfolgerungen zur Verstärkung der Ordnung und Sicherheit auf dem jeweiligen Gebiet dar. In dieser Tagung faßte der Kreistag einen Beschluß, der beispielgebend für die Tätigkeit aller örtlichen Staatsorgane ist. In dem Beschluß stehen die Aufgaben des Rates des Kreises zur Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses im Vordergrund. Damit hat der Kreistag auch die Bedingungen für die Entwicklung einer ständigen Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen geschaffen und- gesichert, daß aus den Erfahrungen der Organe der Rechtspflege konkrete Schlußfolgerungen für die staatliche Leitungstätigkeit gezogen werden. Der Rat hat u. a. die Aufgabe, a) die Analysen und grundlegenden Einschätzungen der Rechtspflegeorgane gründlich auszuwerten und Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit der Mitglieder des Rates, die Fachabteilungen und die ständigen Kommissionen zu ziehen. Gleichermaßen sind vom Rat des Kreises entsprechende Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der Räte der Städte und Gemeinden zu ziehen und diese in entsprechender Weise anzuleiten b) zu gewährleisten, daß die ständigen Kommissionen des Kreistages und die Fachabteilungen des Rates bei Berichterstattungen vor dem Kreistag mit dazu Stellung nehmen, wie in ihrem Verantwortungsbereich Recht und Gesetzlichkeit eingehalten und begünstigende Bedingungen für das Begehen von Straftaten wie Schlamperei, Mißstände, ungenügende Kontrolle, Überschätzung der Bedeutung des Rechts usw. beseitigt werden. Das gleiche hat der Rat bei Berichterstattungen der Leiter von Betrieben und Einrichtungen bzw. Bürgermeister der Städte und Gemeinden zu sichern; c) den Rechtspflegeorganen auf Grund des Arbeitsplanes des Kreistages Empfehlungen zu geben, in welcher Weise sie durch die Übermittlung bestimmter Ergebnisse ihrer Arbeit zur Lösung der Aufgaben des Kreistages und des Rates des Kreises beitragen können; 4 Über weitere Erfahrungen der Rechtspflegeorgane im Kreis Hainichen bei der Vorbereitung der Kreistagssitzung berichtet Leymann in: Sozialistische Demokratie 1963, Nr. 37/38. 5 a. a. O., Nr. 38. 774;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 774 (NJ DDR 1963, S. 774) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 774 (NJ DDR 1963, S. 774)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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