Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 773

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 773 (NJ DDR 1963, S. 773); einerseits nicht gehemmt werden, andererseits darf aber auch leichtfertiges und verantwortungsloses Verhalten nicht gerechtfertigt werden. Es muß also gefordert werden, daß sich in solchen Fällen der Verantwortliche die notwendige Fachkenntnis verschafft und von gesicherten Kenntnissen und Erfahrungen ausgeht. * Im Schlußwort kennzeichnete der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, die Konferenz als einen Ausdruck wachsender Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis und hob hervor, daß die vorgelegten Thesen bei aller Kritik im einzelnen eine gute Arbeitsgrundlage gebildet hätten. Die Konferenz, auf der in lebhaftem, fruchtbarem Meinungsstreit um die Klärung der für das Strafgesetzbuch wichtigsten Fragen gerungen worden sei, sei für die Arbeit der Kommission zur Ausarbeitung des Strafgesetzbuchs von großem Nutzen gewesen, und dafür sprach der Minister seinen Dank aus. Es konnte nicht das Ziel der Konferenz sein, auf alle Fragen der Strafgesetzgebung befriedigende Antworten zu geben und klare Lösungen zu formulieren. Ihr Sinn konnte nur darin bestehen, im Meinungsstreit eine Linie für die theoretische Weiterarbeit zu finden und die allgemeinen Grundsätze dann bei der Ausarbeitung der speziellen Fragen des Allgemeinen Teils wie des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs zu erproben. Im Mittelpunkt stand dabei das Bemühen, zu einer echten Differenzierung zu kommen, d. h. die Vielgestaltigkeit unseres gesellschaftlichen Lebens richtig zu erfassen. Für die weitere Arbeit orientierte der Minister auf die Notwendigkeit, eine Reihe von konkreten Untersuchungen in der Strafrechtspraxis durchzuführen, um bestimmte theoretische Aussagen zu überprüfen bzw. zu bestätigen. Zu diesem Zweck schlug der Minister dem Generälstaatsanwalt vor, unter Beteiligung von Rechtswissenschaftlern und Mitarbeitern der anderen Rechtspflegeorgane langfristige Untersuchungen der Kriminalität vorzunehmen. Die im ganzen gesehen positiven und fruchtbaren Ergebnisse der zweitägigen wissenschaftlichen Konferenz sollten Veranlassung sein, öfter solche gemeinsamen Beratungen von Wissenschaftlern und Praktikern zu wichtigen Fragen durchzuführen. WOLDEMAR HUMMEL, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Karl-Marx-Stadt WERNER SEIFERT, Staatsanwalt des Kreises Hainichen' HANS KALTOFEN, Staatsanwalt des Kreises Auerbach / Ständige Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Staatsorganen Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vermittelt die wichtige Erkenntnis, daß die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane bei der Bekämpfung der Rechtsverletzungen, vor allem der Kriminalität und ihrer Ursachen, fest in die gesamtstaatliche Leitungstätigkeit eingegliedert werden muß, damit sie wirksam zur Verwirklichung unserer politischen, ökonomischen und kulturellen Ziele beiträgt1. Die entscheidende Voraussetzung dafür ist die Entwicklung einer ständigen nutzbringenden Zusammenarbeit der Organe der Rechtspflege mit den örtlichen Staatsorganen, besonders den Volksvertretungen, weil sie die wichtigsten gesellschaftlichen -Kräfte in ihrem Verantwortungsbereich vereinigen. Diese Zusammenarbeit stellte hohe Anforderungen an die Qualität der Arbeit der Rechtspflegeorgane, weil sie darauf beruht, daß Gericht, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsorgan alle Erkenntnisquellen für die exakte Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen jeder einzelnen Rechtsverletzung sowie ihrer gesellschaftlichen Zusammenhänge ausschöpfen, die vielen Einzelfeststellungen analytisch verwerten und ihre Feststellungen anderen Staatsorganen vermitteln, damit ähnliche Bedingungen in gleichgelagerten Zweigen der Volkswirtschaft oder in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens aus dem Wege geräumt bzw. verhütet werden. Um zu einer solchen Zusammenarbeit zu gelangen, ist es notwendig, Schluß zu machen mit der in der Praxis noch häufig anzutreffenden Erscheinung, daß jedes Rechtspflegeorgan losgelöst vom anderen seine Erfahrungen und Schlußfolgerungen an die Volksvertretung oder ihre Organe heranträgt. Natürlich können in der Praxis Probleme auftauchen, die für die politische und ökonomische Entwicklung von besonderer Bedeutung sind und die das jeweilige Rechtspflegeorgan sofort mit dem örtlichen Staatsorgan klären muß, Es ist jedoch noch üblich, daß der Kreisgerichtsdirektor vor der Volksvertretung Bericht erstattet, ohne sich vorher mit 1 Vgl. hierzu Semler/Kern. Rechtspflege Sache des ganzen Volkes, Berlin 1963, S. 149 ft. dem Kreisstaatsanwalt und den Untersuchungsorganen zu beraten. Von besonderem Wert für die Entwicklung der Zusammenarbeit sind solche Berichterstattungen, denen eine exakte Analyse der Quellen von Kriminalität zugrunde liegt und die sich auf konkrete, in den Beratungen und Beschlüssen der Volksvertretungen behandelte ökonomische und kulturelle Fragen beziehen (z. B. Bauwesen, Landwirtschaft, Handel, Volksbildung)2 3. Die analytische Arbeit versetzt uns in die Lage, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Gesetzesverletzungen nach den verschiedenen ökonomischen Gesichtspunkten und territorialen Besonderheiten zu erkennen und exakt zu bestimmen, wie der Kampf gegen die Kriminalität geführt werden muß. Zutreffend bringen Jahn und Altendorf zum Ausdrude: „Die Schaffung einer entsprechenden Übersicht ist deshalb als ein vordringliches gemeinsames Anliegen aller Rechtspflegeorgane eines jeden Kreises anzusehen.“2 Die Berichterstattung muß mit den ständigen Kommissionen und breiten Kreisen der Bevölkerung vorbereitet werden. Diese gründliche Vorbereitung ist gegenwärtig besonders bedeutsam, da die Gerichte im Zusammenhang mit der Richterneuwahl in erster Linie darüber Rechenschaft ablegen, wie sie in ihrer Arbeit den Rechtspflegeerlaß durchsetzen, d. h. auch Bilanz über die Ergebnisse und Schwächen der bisherigen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen ziehen. * In verschiedenen Kreisen des Bezirks Karl-Marx-Stadt entwickelt sich eine höhere Qualität der Zusammenarbeit, die eine sachbezogene Behandlung der rechtlichen mit den ökonomischen und kulturellen Proble- 2 vgl. auch Ranke, „Die Bedeutung der Richterwahlen für die weitere Entwicklung des sozialistischen Gerichts und der sozialistischen Demokratie“, NJ 1960 S. 449, insbes. S. 451 f., und Jahn Altendori, „Die Rolle der Hauptverhandlung für die Aufdeckung der Ursachen von Straftaten und für die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung", NJ 1963 S. 526. 3 Jahn, Altendorf, a. a. O., S. 524. 773;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 773 (NJ DDR 1963, S. 773) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 773 (NJ DDR 1963, S. 773)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung stellen die Untersuchungsorgane stets in Rechnung, daß die bürgerlichen Oustiz- und Polizeiorgane den Beweiswert mate reeller- Beweismittel gegenüber ideellen Bewe qof tma überbewerten. Des weiteren gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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