Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 749

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 749 (NJ DDR 1963, S. 749); Zur Diskussion 7\ . . if HARRY METTIN, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte ROLF RABE, Berlin Erscheinungsformen und Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten (Schluß* *) Zu den Ursachen des Rückfalls bei Eigentumsdelikten Wenn von einer Untersuchung der Ursachen und Bedingungen der Rückfallkriminalität auf dem Gebiet der Eigentumsdelikte gesprochen wird, so darf das nicht zu dem Schluß verleiten, als sei die Rückfallkriminalität völlig anderen Bedingungen unterworfen als die Kriminalität schlechthin. Die Forschung auf diesem Gebiet muß vielmehr die Frage beantworten, welcher innere Zusammenhang zwischen den einzelnen strafbaren Handlungen besteht und welche Wirkung dabei eine gerichtliche Verurteilung oder eine Maßnahme eines Organs der gesellschaftlichen Rechtspflege hinterlassen hat. Insbesondere ist die Frage zu beantworten, weshalb die angewandten Erziehungs- und Zwangsmaßnahmen keinen oder nicht den gewünschten Erfolg bei dem Täter gehabt haben. Lückenlos muß dabei der gesamte Mechanismus jener Faktoren aufgedeckt werden, die in ihrer Summe und durch ihre verschiedene Konstellation die Ursachen und Bedingungen für das wiederholte straf rechtswidrige Verhalten des Täters gesetzt haben. Mit dieser Frage beschäftigt sich auch die bürgerliche Kriminologie. So wird von zahlreichen bürgerlichen Theoretikerns der Versuch unternommen, an Hand von Punktsystemen oder mit Hilfe anderer Bewertungseinheiten die Frage zu beantworten, ob sich ein Rückfallverbrecher künftig weiterer strafbarer Handlungen enthalten oder ob er abermals straffällig werden wird. Hierbei wird eine Vielzahl prognostisch bedeutsamer Einzelfaktoren „objektiv“ bewertet, um damit eine größere „prognostische Exaktheit“ zu erreichen. So unterschiedlich die einzelnen Systeme auch sind, im Grunde genommen zielen sie darauf ab, von abwartender und beobachtender. Position aus eine möglichst zuverlässige Rückfallprognose zu erhalten. Das bedeutet nichts anderes, als daß abgewartet wird, ob die Prognose durch eine neue Straftat ihre Bestätigung findet. Aus völlig anderem Blickwinkel muß die Frage der Rückfallprognose von der sozialistischen Rechtswissenschaft betrachtet werden. Wenn der Begriff der Rückfallprognose überhaupt eine Berechtigung erhalten soll, so darf von ihm nicht die Beantwortung der Frage nach der wahrscheinlichen künftigen Kriminalität angestrebt werden. Vielmehr muß Ausgangspunkt und Ziel prognostischer Untersuchungen sein, wie es.unter Anwendung aller gesellschaftlichen Erziehungsmaßnahmen und Erziehungsmethoden gelingen kann, den Rückfalltäter von seiner bisherigen Verhaltensweise abzubringen und zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen. Das wirft Fragen nach der Art und Dauer der anzuwendenden Strafen und gesellschaftlichen Erziehungsmaßnahmen, nach der Art und Weise der Strafverbüßung sowie nach der gesellschaftlichen Wiedereingliederung und Nachbetreuung auf. * Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht nur möglich, sondern sogar notwendig, aus der bisherigen Entwick- ■■ ■*. ■ * Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1963 S. 717 ff. veröffentlicht. 8 So z. B. Brückner, Schiedt, Kohnle, Schwaab, Trunk, Mey-werk, Gerecke, Frey und F. Meyer um nur einige westdeutsche Vertreter zu nennen. lung der Täterpersönlichkeit und der Verbrechensdynamik Schlüsse auf das künftige Verhalten des Täters zu ziehen, wobei es jedoch fehlerhaft wäre, sein Vorleben und seine Entwicklungsbedingungen als eine Kette von Nivellierungspunkten zu sehen, die die Richtung der künftigen Entwicklung des Subjekts mit ziemlicher Sicherheit ablesen ließe. Vielmehr müssen die staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die geeignet sind, die Entwicklung des Täters von dem bisherigen Kurs abzubringen und in soziale Bahnen zu lenken. Die sozialistische Kriminologie geht davon aus, daß die Kausalkette im Kopf eines Menschen also in seinem Bewußtsein ihren Anfang nimmt und fortgesetzt wird durch die Bedingungen, die diesen Bewußtseinsstand erzeugen, konservieren oder verstärken, sowie durch all die Erscheinungen, die den Entschluß zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen auslösen, begünstigen oder aber als objektive Bedingung die Handlung überhaupt erst ermöglichen9. Diese Feststellung trifft sowohl auf die Ursachen der Kriminalität schlechthin als auch auf die Ursachen des erneut Straffälligwerdens zu. Hier wie da ist die Ursache für das strafrechtliche Verhalten des Täters darin zu suchen, daß sein Denken, Fühlen und Handeln durch mehr oder weniger starke Reste alter, überlebter bürgerlicher Anschauungen und Gewohnheiten bestimmt wird. Diese existieren in der sozialistischen Gesellschaftsordnung unter den Bedingungen eines komplizierten Mechänismus subjektiver wie objektiver Bedingungen weiter. Es sind Bedingungen, die verhindern, daß die Bewußtseinsentwicklung eines Täters mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Seins Schritt hält, die rückständige Denk- und Lebensgewohnheiten hervorbringen, konservieren oder gar verstärken können. Solche objektiven Bedingungen sind die direkte oder indirekte Beeinflussung durch den Klassengegner, die negative Beeinflussung durch das Elternhaus, den Freundeskreis, das Arbeitskollektiv u. a. Zu den subjektiven Bedingungen gehören mangelnde Intelligenz, herabgesetzte Kritik- und Urteilsfähigkeit, leichte Beeinflußbarkeit, charakterlich oder psychisch bedingtes Einzelgängertum sowie neurotische Unterordnung unter bestimmte Verhältnisse. Durch das Zusammenwirken der in der Person des Täters und außerhalb von ihr existierenden Bedingungen wird bewirkt, daß sich beim Täter Anschauungen und Lebensgewohnheiten erhalten oder herausbilden, die zu den gesellschaftlichen Anschauungen des sozialistischen Staates im Widerspruch stehen. Aber diese rückständige Denk- und Lebensweise führt nicht gesetzmäßig zu einem strafrechtswidrigen Verhalten. Vielmehr müssen begünstigende Bedingungen, konkrete Umstände hinzutreten, die den Täter überhaupt erst auf die Idee bringen, ein bestimmtes Bedürfnis auf gesetzwidrige Art und Weise zu befriedigen, oder solche Umstände, deren Vorhandensein die vom Täter bereits geplante Handlung ermöglicht oder erleichtert. Untersuchungen zeigen, daß in einer Vielzahl von Fällen das Wissen um die die Tat begünstigenden Bedingungen 9 Vgl. dazu auch Buchholz, Zum Begriff der Ursachen und Bedingungen der Straftaten in der DDR“, NJ 1963 S. 271 f. 7 49;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 749 (NJ DDR 1963, S. 749) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 749 (NJ DDR 1963, S. 749)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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