Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 748

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 748 (NJ DDR 1963, S. 748); kann. Diese Spezialbestimmungen -sind durch § 14 SVGVO insoweit korrigiert worden4. An der Zuständigkeitsregelung bei Streitigkeiten aus Verhältnissen zwischen sozialistischen Betrieben und privaten Industriebetrieben ist durch § 14 SVGVO nichts geändert worden. Soweit private Industriebetriebe als Lieferer auftreten, entscheidet das Staatliche Vertragsgericht nach § 14 Abs. 2 SVGVO in Verbindung mit § 7 der VO über die Regelung der vertraglichen Verpflichtungen der privaten Industriebetriebe als Lieferer vom 22. Dezember 1955 (GBl. I 1956 S. 7). Soweit private Industriebetriebe als Besteller auftreten, entscheiden die Gerichte. An dieser Sachlage ist bewußt nichts geändert worden, da gegenwärtig geprüft wird, ob die privaten Betriebe voll in die Planung einbezogen werden oder nicht. In Abhängigkeit von der zu treffenden Entscheidung wird auch die Zuständigkeitsfrage bei Streitigkeiten neu zu durchdenken sein. Infolge der erweiterten Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts nach § 14 Abs. 1 SVGVO ist jedoch in diesem Zusammenhang eine Frage auf getaucht. Das Staatliche Vertragsgericht ist beispielsweise für den Bereich des Verkehrswesens in bezug auf die Entsdreidung von Streitfällen aus Frachtverträgen, Mietver- 4 Diese Auffassung wird durch die eindeutige Zuständigkeitsregelung in gesetzlichen Bestimmungen, die nach dem 18. April 1963 in Kraft gesetzt wurden, unterstützt. § 66 des Gesetzes über die zivile Luftfahrt vom 31. Juli 1963 (GBl. I S. 113) unterscheidet klar zwischen der Zuständigkeit der Gerichte und der des Staatlichen Vertragsgerichts. trägen über Waggons, Lagerplatzverträgen und sog. Gestattungsverträgen zuständig. Dabei ergibt sich in all diesen Fällen eine unmittelbare Verbindung zur TVO. Während aber gern. § 52 TVO alle Transportbeteiligten (also auch private Betriebe) erfaßt werden, würde sich bei Streitigkeiten aus Transportbeziehungen, die nicht in der Transportverordnung geregelt werden, eine Einschränkung auf die in § 2 VG genannten Betriebe und Organisationen ergeben. Das hätte zur Folge, daß z. B. bei einem Streitfall zwischen einem privaten Betrieb und der Deutschen Reichsbahn einheitliche Transportverträge nach wie vor zerrissen würden, wenn der sich aus der TVO ergebende Teil dem Staatlichen Vertragsgericht, der sich aus dem Frachtrecht ergebende Teil den Gerichten zugewiesen wird. Nachdem durch die TVO private Betriebe in die Transportplanung einbezogen sind, kann aus Sinn und Zweck der erweiterten Zuständigkeitsregelung für das Staatliche Vertragsgericht die Schlußfolgerung gezogen werden, daß bereits heute die Gesichtspunkte entfallen, die auf diesem Gebiet für die Zuständigkeit der Gerichte nach § 7 der VO vom 22. Dezember 1955 sprechen können. Mit dieser Auslegung wird für die Rechtsprechung der Gerichte und die Spruchpraxis des Staatlichen Vertragsgerichts eine klare Abgrenzung gegeben, die Zweifelsfragen über die Zuständigkeit, wie sie in der Vergangenheit oft aufgetreten sind, ausschließt. Beiden Organen ist damit die Möglichkeit gegeben, sich ausschließlich auf die Lösung der vor ihnen stehenden Hauptaufgaben konzentrieren zu können. Dr. Hans Rothschild 24. April 1895 13. November 1963 Nach langer schwerer Krankheit verstarb am 13. November unser verehrter Genosse Dr. Hans Rothschild, Oberrichter am Obersten Gericht der Deutschen Demokratischen Republik, im 69. Lebensjahr. Sein Tod ist für alle, die mit diesem außerordentlich befähigten Juristen, diesem klugen und persönlich bescheidenen Menschen zusammenarbeiteten, ein schwerer Verlust. Dem am 24. April 1895 in Teplitz-Schönau geborenen Sohn eines Fabrikanten hätte niemand an der Wiege vorausgesagt, daß sein Lebensweg nicht in den Bahnen der bürgerlichen Gesellschaft verlaufen werde. Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte Hans Rothschild Jura an der deutschen Universität in Prag und beendete das durch den Krieg unterbrochene Studium mit der Promotion zum Doktor der Rechte. Als Konzipient und später als Rechtsanwalt in Teplitz und Libe-rec erwarb er sich bald einen Ruf. In den zwanziger Jahren fand der bürgerliche Intellektuelle Hans Rothschild den Weg zur Arbeiterklasse. Das Studium grundlegender marxistischer Werke formte seine Weltanschauung. Im Jahre 1930 wurde er Mitglied der Partei der Arbeiterklasse. Mit Umsicht, Zähigkeit und Opferbereitschaft beriet er die Partei, ihre Presse und die Massenorganisationen der Arbeiterklasse in Rechtsfragen und vertrat sie vor Gericht. Nach dem faschistischen Einmarsch in Prag lebte Hans Rothschild eine Zeitlang illegal, bis es ihm mit Hilfe der Partei gelang, über Polen nach England zu fliehen. Hier war er als Fabrikarbeiter tätig und wirkte aktiv in der Emigrationspartei der KPC. Mit der Zerschlagung des Faschismus war für Hans Rothschild auch die bittere Zeit der Emigration vorüber. Als Antifaschist stellte er sich sofort seiner Partei zur Verfügung. Er wurde zunächst zum Ersten Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen berufen. Danach wurde er Vorsitzender eines Strafsenats beim Oberlandesgericht Dresden. Nach der Errichtung des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik wurde Hans Rothschild durch die Volkskammer zum Richter dieses Gerichts gewählt. In einer ganzen Reihe von Strafprozessen, die wegen ihrer politischen Bedeutung vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts unter breiter Anteilnahme des In- und Auslandes verhandelt worden sind, wirkte er mit. Aber auch auf dem Gebiet des Zivilrechts ist der Name Hans Rothschild eng mit der Entwicklung einer neuen, sozialistischen Rechtsprechung und Kassationspraxis verbunden. Mit wissenschaftlicher Gründlichkeit drang er in neue Probleme des Zivilrechts ein und trug somit hervorragend zur Weiterentwicklung dieses Rechtszweiges bei. Hans Rothschild war ein unermüdlicher Arbeiter. Trotz seines schlechten Gesundheitszustandes hatte er eine hohe Arbeitsmoral und eine große Arbeitsintensität. Seine Verdienste beim Aufbau der DDR und sein politischer Kampf in der Vergangenheit wurden durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens und der Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 bis 1945 gewürdigt. Hans Rothschild ist bis zur letzten Stunde ein treuer Streiter für die Sache der Arbeiterklasse, ein mit der Partei der Arbeiterklasse fest verbundener Genosse, ein leidenschaftlicher Kämpfer für die Deutsche Demokratische Republik gewesen. Wir werden unserem Genossen Dr. Hans Rothschild stets ein ehrendes Andenken bewahren. 748;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 748 (NJ DDR 1963, S. 748) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 748 (NJ DDR 1963, S. 748)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der in Westberlin stajttgfundenen Tagung des und der Weltbank im, die Organisierung eines Protestmarsches am gegen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen in kirchlichen Publikationen und weitere damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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