Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 746

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 746 (NJ DDR 1963, S. 746); f mehr und mehr zurück. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß die Genossenschaften sich mitunter scheuen, sich mit ihrem Mitglied auseinanderzusetzen oder gegen dieses selbst bei berechtigten Schadensersatzansprüchen einen entsprechenden Beschluß der Mitgliederversammlung gern. § 17 Abs. 2 LPG-Gesetz herbeizuführen. Sie nehmen sich dadurch nicht nur die Möglichkeit, durch die Beratung in der Mitgliederversammlung das Bewußtsein der Genossenschaftsbauern zu heben und sie zu aktiven Gestaltern der genossenschaftlichen Verhältnisse zu machen, sondern verkennen auch die Wichtigkeit, ihre planmäßigen Aufgaben bei erhöhter Wirtschaftlichkeit zu lösen. Zur Erhaltung und Mehrung des genossenschaftlichen Eigentums ist vor allem auch die Durchsetzung des Prinzips der materiellen Interessiertheit eine dringende Voraussetzung. Die Gerichte sind daher verpflichtet, wenn ihnen bei einem Verfahren eine solche Unterlassung bekannt wird, der Genossenschaft entsprechende Hinweise und Empfehlungen zu geben. So hätte das Bezirksgericht Neubrandenburg in einem anhängigen Verfahren Gelegenheit gehabt, über die Entscheidung des Falles hinaus zu wirken. In einem Schadensersatzprozeß hatte eine LPG von der Deutschen Versicherungs-Anstalt 11 000 DM Schadensersatz für Tierverluste verlangt. Im Verfahren stellte sich heraus, daß diese Tierverluste durch ein mit Wissen der staatlichen Organe vollkommen unzweckmäßig umgebautes Stallgebäude und durch Fehler in der Tierpflege entstanden waren. Das Bezirksgericht hat zutreffend den Anspruch gegen die Versicherung als unbegründet abgewiesen, weil der Schaden auf Haltungsfehler ungenügende Fütterung und unsachgemäße Unterbringung zurückzuführen war, für die die Versicherung nicht haftet. Da einwandfrei feststand, daß der Schaden auf einer schuldhaften Vernachlässigung von Pflichten zumindest des Tierpflegers oder eines anderen Genossenschafts- oder Vorstandsmitgliedes beruht, hätten diese zur Verantwortung gezogen werden müssen. Gegebenenfalls wäre auch ein kritischer Hinweis an die staatlichen Organe erforderlich gewesen, die diesen untragbaren Zustand gefördert hatten. Ergebnisse der Stundungsverfahren An ausgewerteten Beschlüssen, die in Stundungsverfahren nach der 1. DVO zum LPG-Gesetz vom 27. November 1959 (GBl. I S. 905) in Verbindung mit § 25 Abs. 3 LPG-Ges. ergangen sind, zeichnet sich deutlich ab, wie sich die Lebensverhältnisse der Genossenschaftsmitglieder in zunehmendem Maße verbessern. Überwiegend konnte daher ihrem Verlangen auf Stundung der Verpflichtungen aus Altenteils- und Erbauseinandersetzungsverträgen nicht stattgegeben wenden. Die wirtschaftliche Lage der in Anspruch genommenen Genossenschaftsmitglieder war durchweg in den letzten Jahren so gefestigt und ihr Einkommen so angestiegen, daß die übernommenen Verpflichtungen in den meisten Fällen gegenüber Eltern ohne sonderliche Einschränkung erfüllt werden können. Abgrenzung der disziplinarischen von der materiellen Verantwortlichkeit In Erkenntnis der gesellschaftlichen Bedeutung der LPG-Rechtsstreitigkeiten ziehen die Bezirksgerichte vereinzelt Verfahren an sich heran. So hat das Bezirksgericht Magdeburg ein Verfahren wegen seiner Bedeutung für die Praxis in erster Instanz verhandelt, um die Abgrenzung zwischen disziplinarischen Maßnahmen und materieller Verantwortlichkeit nach § 15 LPG-Ges. zu klären. Für unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit sollte ein Genossenschaftsmitglied 67 Arbeitseinheiten ersetzen. Das Bezirksgericht hat zutreffend den Rechtsweg für unzulässig erklärt, weil es sich um eine nach der Betriebsordnung der LPG festzulegende disziplinarische Maßnahme handelt. In der Entscheidung hat es auf die von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommene fehlerhafte Betriebsordnung unbeschränkter Abzug von Arbeitseinheiten und Kürzung des Urlaubsanspruchs hingewiesen. Darüber hinaus hat es veranlaßt, daß über den Bezirkslandwirtschaftsrat entsprechende Maßnahmen zur Änderung der Betriebsordnung eingeleitet werden und dieser in allen Kreisen die Entscheidung auswertet. Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit Die Fälle mehren sich, in denen die Gerichte außerhalb der Rechtsprechung auf Genossenschaften einwirken, um Veränderungen auf ökonomischem und ideologischem Gebiet zu erzielen. So haben z. B. die Richter des Kreisgerichts Neuruppin in fast allen der im Kreis bestehenden 90 Genossenschaften über verschiedene Fragen der innergenossenschaftlichen Demokratie gesprochen. Das Kreisgericht Apolda hat einen Rechtsstreit einer LPG gegen sechs Genossenschaftsmitglieder zum Anlaß genommen, in einem Brigadeeinsatz gemeinsam mit verantwortlichen Funktionären anderer staatlicher Organe die Ursachen des Konflikts zu untersuchen. In einer Mitgliederversammlung bildeten die Genossenschaftsbauern eine Kommission, die innerhalb einer Woche Vorschläge zur Verbesserung der genossenschaftlichen Arbeit und zur Vorbeugung gegen Rechtsverletzungen unterbreitete. Rechtsprechung des Obersten Gerichts In der Rechtsprechung des Obersten Gerichts hat das LPG-Recht einen verhältnismäßig kleinen Raum eingenommen. Dennoch liegen aus dem Jahre 1963 einige grundsätzliche Entscheidungen des 2. Zivilsenats vor, die zu wichtigen, in der Praxis noch ungelösten Fragen Stellung nehmen. Die Entscheidung vom 13. August 1963 - 2 Uz 13/63 - (NJ 1963 S. 571) beschäftigt sich mit der Rechtswirkung der Austrittserklärung von Mitgliedern der Genossenschaften Typ I oder Typ III. Sie legt fest, daß der Austritt, um nach der Ernte wirksam zu werden, zwar nicht der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, daß aber die alsbald einzuberufende Mitgliederversammlung diesem wirksam widersprechen kann. Von Bedeutung ist weiter die Entscheidung vom 20. Mai 1963 2 Zz 2/63 (in diesem Heft veröffentlicht), die zur materiellen Verantwortlichkeit bei fahrlässiger Schadenszufügung Stellung nimmt, insbesondere den Umfang des direkten Schadens gern. § 15 Abs. 2 LPG-Ges. zum gesamten Schaden abgrenzt. Sie stellt klar, daß der direkte Schaden nur die Vermögensverluste umfaßt, die unmittelbar zum Zeitpunkt des Schadensfalles entstanden sind, z. B. die durch die Pflichtverletzungen wertlos gewordenen Aufwendungen. Weitergehender Verlust oder Folgeschaden, wie entgangener Gewinn, kann dagegen nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung ersetzt verlangt werden. Die Entscheidung enthält darüber hinaus Ausführungen, inwieweit bei Verletzung der Pflicht der Genossenschaft zur Abwendung oder Minderung des Schadens gegebenenfalls deren mitwirkendes Verschulden im Sinne des § 254 BGB festzustellen ist. Für die Praxis von Bedeutung ist auch die Entscheidung vom 6. Juni 1963 2 Uz 10/63 (in diesem Heft veröffentlicht), mit der ausgesprochen wird, welche Möglichkeiten für Schadensersatzzahlungen im Anschluß an ein Strafverfahren bestehen. * In Auswertung der Ergebnisse dieser ersten Untersuchung beabsichtigt das Oberste Gericht, an den Land-wirlschaftsrat beim Ministerrat der DDR einige Empfehlungen zur wirksamen Unterstützung der Genossen- 746;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Aufdeckung, vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum-Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Provokationen im Zusammenhang mit politischer Untergrundtätigkeit sowie den Zusammenschluß feindlich-negativer Kräfte zu verhindern; Schleusungsaktionen, insbesondere unter Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden sowie spektakuläre Aktionen des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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