Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 737

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 737 (NJ DDR 1963, S. 737); NUMMER 23 JAHRGANG 17 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEUElUSfiZ FÜR RECHT W UND RECHTSWISSE BE R L I N 1963 DEZEMBERHEFT NSCHAFT HANS NEUMANN, Leiter der Inspektionsgruppe beim, Obersten Gericht Zur anleitenden Tätigkeit des Bezirksgerichts in Strafsachen In Vorbereitung des 3. Plenums des Obersten Gerichts ist an Hand von Überprüfungen einiger Bezirksgerichte der gegenwärtige Stand der anleitenden Tätigkeit in Strafsachen eingeschätzt worden. Ungeachtet einer Reihe guter Beispiele und bei aller Anerkennung des Bemühens der Gerichte um eine Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit ihrer Arbeit wird der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates noch nicht genügend durchgesetzt1. Das zeigt sich auch in der anleitenden Tätigkeit der Bezirksgerichte in Straf-’ Sachen. Obgleich der Rechtspflegeerlaß den Verantwortungsbereich des Bezirksgerichts klar festlegt und die Methoden zur Verwirklichung seiner Aufgaben in allen Einzelheiten geregelt sind, setzt sich das Neue nur zögernd durch. Es gibt erste Anfänge mit unterschiedlichen Erfolgen; im großen und ganzen jedoch befriedigt der Stand des Erreichten noch nicht. Zwar soll nicht verkannt werden, daß es zu einer wirksamen Leitung der Rechtsprechung durch die Bezirksgerichte erst vielfacher Erfahrungen bedarf. Nach über sechs Monaten unmittelbar praktischer Arbeit mit dem für unsere Tätigkeit entscheidenden Dokument des Staatsrates ist es aber an der Zeit, die bisherigen Erfahrungen auszuwerten und zu verallgemeinern, um eine allseitige Verbesserung in der Arbeitsweise der Gerichte herbeizuführen. Dabei kommt nach dem Obersten Gericht von dem hier durchaus nicht behauptet werden soll, daß es immer und sehr schnell die in der Praxis der unteren Gerichte aufgetretenen Fragen und Probleme aufgegriffen und verallgemeinert hat den Bezirksgerichten aus ihrer Verantwortung sowohl dem Obersten Gericht als auch den Kreisgerichten gegenüber eine erhöhte Bedeutung zu. Die Kontrolle der Rechtsprechung verstärken Eine Reihe von Bezirksgerichten hat diese besondere Bedeutung ihrer Tätigkeit und die Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte erkannt. Davon zeugen die Auswahl der Thematik sowie die Vorbereitung und Durchführung von Plenartagungen, auf denen sie sich entsprechend der Aufgabenstellung durch das Oberste Gericht auf die Schwerpunkte der Kriminalität ihres Bezirks konzentrierten, wenn auch in einigen Fällen die Themenstellung zu umfangreich und die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Ergebnisse unvollkommen war2. Die Bezirksgerichte haben aber auf diesen Plenartagungen und in ihren Beschlüssen im wesentlichen eine richtige Orientierung für eine einheitliche Rechtsprechung im jeweiligen Bezirk gegeben. So ist beispielhaft das Bemühen 1 Vgl. Ziegler, „Einige aktuelle Probleme der Kriminalitätsbekämpfung". NJ 1963 S. 710. 2 Vgl. „Erfahrungen aus den ersten Plenartagungen der Bezirksgerichte“, NJ 1963 S. 519 ff. des Plenums des Bezirksgerichts Cottbus hervorzuheben, durch eine analytische Erfassung der Kriminalität nach Wirtschaftszweigen zugleich wirksame Maßnahmen gegen Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten einleiten zu können3. Auch die Vorbereitung und Durchführung einer Plenartagung des Bezirksgerichts Leipzig zur stärkeren Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in das Strafverfahren zeigte ein hohes Niveau. Weniger wirkungsvoll hingegen ist augenblicklich noch die Kontrolle der Bezirksgerichte darüber, inwieweit die zumeist in Beschlüssen enthaltene Anleitung des Plenums auch ihre konkrete Umsetzung in der Rechtsprechung der Kreisgerichte erfährt. Diese Kontrolle ist über die durch Rechtsmittel' an das Bezirksgericht gelangenden Verfahren nur unzulänglich möglich, denn der Anteil der Rechtsmittel an der Gesamtzahl der in erster Instanz von den Kreisgerichten getroffenen Entscheidungen liegt bei etwa 10 Prozent'1. Deshalb entsteht die Frage, wie die Verwirklichung der Beschlüsse kontrolliert und ein ständiger Überblick über die kreisgerichtliche Rechtsprechung geschaffen werden kann. Es wäre sicher überspannt, zu verlangen, daß die Richter des Bezirksgerichts neben den Rechtsmittelsachen alle Verfahren der Kreisgerichte kennen sollen. Von einigen Bezirksgerichten sind verschiedene Methoden entwickelt worden (z. B. Kontrollbogen, Einlagebogen, Berichte u. a.), die helfen sollen, schnell einen Überblick über Umfang, Richtung und Inhalt der kreisgerichtlichen Rechtsprechung zu geben5. Ohne die Wirksamkeit solcher Methoden zu unterschätzen, müssen dennoch die operativen Einsätze der Senate, die unmittelbare Anleitung an Ort und Stelle, der Erfahrungsaustausch mit den Richtern der Kreisgerichte und die Erörterung von Problemen im Kollektiv der Richter des Bezirksgerichts verstärkt werden, um die Rechtsprechung im Bezirk genauer einschätzen, die Durchführung der Beschlüsse des Plenums besser kontrollieren, neu auftauchende Fragen schneller beantworten und für die Rechtsprechung entsprechende Schlußfolgerungen ziehen zu können. Hier liegt auch ein weites Betätigungsfeld für die Inspektionsgruppe, die im Aufträge des Präsidiums diese Kontrolle mi' sichern muß. Zum anderen ist es aber auch notwendig, die Kreisgerichtsdirektoren, die Mitglieder des Plenums sind, in 3 vgl. dazu den Beschluß des Plenums des BG Cottbus vom 17. Juni 1963, NJ 1963 S. 527 ff. 4 Da hierbei die Berufungen gegenüber den Protesten dominieren, ergibt sich für die Anklagebehörde hieraus die Notwendigkeit. die Protesteinlegung straffer zu handhaben. 5 Vgl. dazu Pfeufer, „Zur Leitung der Rechtsprechung durch das Bezirksgericht“, NJ 1963 S. 204 ff., und Stephan/Lehmann, „Einige Methoden der Leitung der Rechtsprechung durch das Bezirksgericht Leipzig“, NJ 1963 S. 629 ff. 7 37;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 737 (NJ DDR 1963, S. 737) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 737 (NJ DDR 1963, S. 737)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der und ausgewählten operativen selbst. Abteilungen zu dieser Problematik stattfinden. Die genannten Leiter haben die Aufgabe, konkrete Überlegungen darüber anzustellen, wie die hier genannten und weitere Probleme der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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