Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 721

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 721 (NJ DDR 1963, S. 721); 1 führte, ohne daß dadurch ein Abgleiten in asoziale Bahnen verhindert werden konnte. Auch ihnen ist ein krasser Egoismus eigen. Leichtfertig setzen sie sich über die Interessen anderer Bürger hinweg. Teilweise stellen sie anmaßende Forderungen an das Leben, ohne die Bereitschaft aufzubringen, der Gesellschaft ein entsprechendes Äquivalent zu bieten. Die von dieser Tätergruppe begangenen strafbaren Handlungen sind in der Mehrzahl Gelegenheitsverbrechen. Skrupellos nützen diese Täter günstige Situationen zur Begehung von Straftaten aus, wobei sie sich von dem zu erwartenden Nutzen leiten lassen. Häufig sind bei weiblichen Tätern dieser Kategorie Anzeichen der Prostitution vorhanden. Trotz vieler Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die einzelnen Täter wesentlich in ihrer Persönlichkeitsstruktur. Es finden sich Anzeichen eines eingeengten intellektuellen Leistungsvermögens, eine primitive Tatdurchführung und die Aneignung auch geringer Werte. Andererseits ist eine extreme Eigensucht feststellbar, die sich in ungerechtfertigten Lohnforderungen, vor der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalles in Grenzgängertum und bei der Tatdurchführung in einer beachtlichen Dreistigkeit widerspiegelt. Diese Symptome der Asozialität stehen int Widerspruch zu den meist unauffälligen oder teilweise sogar guten Leistungen in der Produktion. Der Entwicklungsprozeß dieser Täter ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl tiefer Widersprüche, die in ihrem Denken und Fühlen vorhanden sind und in vielfältiger Weise in ihren Handlungen zum Ausdruck kommen. Daß sich die gesellschaftliche Grundhaltung der Rückfalltäter nicht schneller und wirkungsvoller zum Positiven verändert, erklärt sich u. a. dadurch, daß der Täter in dem Lebenskreis verharrt, der gewöhnlich die bei ihm vorhandenen rückständigen Denk- und Lebensgewohnheiten hervorgebracht, konserviert oder verstärkt hat. Diese negativen Einflüsse, denen er dann wieder ausgesetzt ist, sind es vorwiegend, die einer schnelleren gesellschaftlichen Eingliederung hemmend im Wege stehen. Die Zugehörigkeit zu einem festen Kollektiv gibt die Möglichkeit, erzieherischen Einfluß auf den Täter auszuüben. Diese Täter gewinnen wenn auch nur zögernd zu ihrem bisherigen kriminellen Verhalten mehr und mehr Abstand. Der Prozeß der sozialen Gesundung wird in einer abnehmenden Rückfalldynamik und in den sich in der Tendenz vergrößernden Rückfallintervallen sichtbar. Die Erziehungsmaßnahmen in Verbindung mit der ständigen positiven Beeinflussung durch das Kollektiv führen demzufolge zu einer gewissen Umerziehung der Rückfalltäter, wenn auch nicht angenommen werden kann, daß die Gefahr des Rückfälligwerdens der Täter dieser Gruppe restlos gebannt ist. Es bedarf vor allem einer intensiven Einbeziehung der Täter in gefestigte Kollektive, die erzieherisch auf sie einwirken und sie zu in jeder Hinsicht verantwortungsbewußten Staatsbürgern entwickeln. Rückfalltäter ohne asozialen Einschlag Von den Täterpersönlichkeiten der beschriebenen Gruppen heben sich deutlich jene ab, deren wiederholte Gesetzesverletzungen in einem krassen Gegensatz zu ihrem sonstigen Verhalten stehen. Sie leben in weitgehend sozial geordneten Verhältnissen, treten nach außen kaum in Erscheinung und genießen trotz der Vorstrafen das Vertrauen ihrer Umwelt. Unter ihnen gibt es Täter; die eine ausgezeichnete Arbeitsmoral besitzen und deshalb in ihren Betrieben Vertrauensfunktionen bekleiden. Sie verfügen nicht selten über eine überdurchschnittliche Intelligenz und sind daher befähigt, verantwortungsvolle Funktionen, wie Brigadeleiter usw., auszuüben. Aber auch bei diesen Tätern spielt der Alkoholmißbrauch eine wesentliche Rolle. Während sie auf der einen Seite zuverlässig ihre Arbeit verrichten, erliegen sie andererseits der enthemmenden Wirkung übermäßigen Alkoholgenusses, wodurch die Persönlichkeitsmängel noch verstärkt werden. Zu den subjektiven Bedingungen, die den Täter dazu bestimmen, seine rückständige Denkweise in eine strafrechtswidrige Handlung umzusetzen, gehören neben charakterlicher Labilität ein fast pathologischer Geiz, Minderwertigkeitskomplexe, Nichterfassen des Wesens der Kollegialität und Freundschaft, egozentrische Einstellung sowie Geltungsdrang. Typisch für diese Tätergruppe ist ferner, daß diese in der Regel nicht nach Möglichkeiten zur Begehung strafbarer Handlungen suchen, sondern sich ihnen objektiv bietende Gelegenheiten ausnutzen. Dabei ist es bedeutungslos, ob sich Gelegenheiten bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder außerhalb des Betriebes bieten. Den verlockend erscheinenden Situationen bringen diese Rückfalltäter auf Grund ihrer ideologischen Rückständigkeit und ihrer Willensmängel nicht die notwendigen Hemmungen entgegen; sie unterliegen den vom Verbrechensgegenstand und den konkreten Umständen ausgehenden Anreizen. Die im wesentlichen positive Grundhaltung der Rückfalltäter dieser Gruppe, vor allem ihre einwandfreie Einstellung zur Arbeit, ihre vorwiegend gute Lebensführung lassen erwarten, daß sie in absehbarer Zeit bei entsprechender erzieherischer Einflußnahme durch die Gesellschaft von der Begehung weiterer strafbarer Handlungen Abstand nehmen. Das drückt sich aus in den sich ständig vergrößernden und schon Jahre umfassenden Rückfallintervallen. Ein typisches Beispiel der Täterpersönlichkeit dieser Kategorie gibt das Verfahren gegen den 34 Jahre alten Leo S. Der Täter hat den Beruf eines Kochs erlernt. Dank seiner überdurchschnittlichen Intelligenz konnte er seine Meisterprüfung mit „ausgezeichnet“ abschließen. Er arbeitet bei den HO-Gaststätten als Küchenleiter. Von seinem Betrieb wil'd er im wesentlichen positiv beurteilt. Allerdings wird immer wieder festgestellt, daß er während der Dienstzeit häufig Alkohol trank. Dennoch wurde er wegen seiner guten fachlichen Leistungen als Fernstudent an der Hochschule für Gastronomie zugelassen. Infolge seines übermäßigen Alkoholgenusses befand er sich häufig in Geldschwierigkeiten. Als er im Zimmer des Objektleiters zu tun hatte, sah er auf dem Tisch einen größeren Geldbetrag liegen. Die vorübergehende Abwesenheit des Vorgesetzten nutzte er zum Diebstahl eines Geldbetrages in Höhe von 70 DM aus. Das restliche Geld ließ er auf dem Tisch liegen, um den Diebstahl nicht offenkundig zu machen. Auch bei dieser Tatdurchführung stand er unter leichter alkoholischer Beeinflussung. Als Erklärung für seine Handlungsweise gab er an, die Geldschwierigkeiten durch Ausnutzung der günstigen Gelegenheit überwinden zu wollen. In einer Verhandlung der Konfliktkommission wurde ihm eine gesellschaftliche Mißbilligung ausgesprochen. Den angerichteten Schaden hat S. sofort beglichen. Trotz der eindringlichen Belehrungen durch das Kollektiv sprach der Täter weiterhin dem Alkohol zu. Ein Jahr später geriet er in eine ähnliche Situation. Er entwendete 13 Büchsen Obst, die er verkaufen wollte, um Geld für den Einkauf von Alkohol zu bekommen. Im vorliegenden Fall sind bei dem Täter offensichtlich so erhebliche charaktei'liche Mängel vorhanden, daß er sich als intelligenter und auch fleißiger Mensch in bestimmten Situationen und unter Alkoholeinfluß nicht die notwendigen Hemmungen auferlegt und sich bedenkenlos über die Interessen der Allgemeinheit hinwegsetzt. * 7 21;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 721 (NJ DDR 1963, S. 721) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 721 (NJ DDR 1963, S. 721)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und abgestimmt werden und es nicht zugelassen werden darf, daß der Beschuldigte die Mitarbeiter gegeneinander ausspielt. Die organisatorischen Voraussetzungen für Sicherheit unckOrdnung in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den im einzelnen C-, Ermittlungsverfahren gegebenen Möglichkeiten zur Unterstützung der offensiven Friedensoolitik der Parteifsh Hün-n oder politisch- ,r operativer Offensivmsßnahmen,beispielsws - in bezug auf den gesamten Bestand festzulegen, weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Lücken aufzuspüren sowie Entscheidungen für erforderliche qualifizierte Neuwerbungen zu treffen.

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