Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 719

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 719 (NJ DDR 1963, S. 719); delikts bieten als" jene Verhältnisse, in denen die Täter zu Rechtsträgern gesellschaftlichen Eigentums stehen. Auch die Art und Beschaffenheit des Diebesgutes dürfte mit von ausschlaggebender Bedeutung sein. Das persönliche Eigentum der Bürger besitzt durchweg nicht nur für sie selbst, sondern auch für den Dieb einen unmittelbaren Gebrauchs- oder. Tauschwert. Ähnlich wie in der gesamten allgemeinen Kriminalität rekrutieren sich die später rückfällig werdenden Ersttäter bei Eigentumsdelikten vorwiegend aus der Altersklasse 14 bis 21 Jahre. Aber innerhalb dieser Altersgruppe ist auffällig, daß im Alter zwischen 18 und 21 Jahren 55 Prozent aller späteren Rückfalltäter erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dahinter rangiert mit 22 Prozent die Gruppe der 14- bis 18jähri-gen später rückfällig werdenden Ersttäter. Obgleich eine erhebliche Anzahl der später rückfällig werdenden Täter eine schwere Milieuschädigung aufzuweisen haben, werden sie wie die Statistik ausweist erst nach dem 18. Lebensjahr erstmalig straffällig. Es wäre ein Gegenstand besonderer Untersuchungen, ob nicht möglicherweise bereits früher eine ausgedehnte latente Kriminalität vorhanden war. Die Untersuchung dieser Frage scheint nicht nur zur Beseitigung der zweifellos vorhandenen Dunkelziffern notwendig, sondern vor allem deshalb, weil sich hier unter Umständen Wege ergeben, zu den Ursachen der Kriminalität im Einzelfall vorzudringen. Dabei darf nicht übersehen werden, daß gerade in der Altersgruppe der 18- bis 21jährigen die Charaktere noch relativ ungefestigt und labil sind. Dazu gesellt sich gerade bei ihnen das Bedürfnis, sich als „Erwachsene“ zu geben, und die Überzeugung von der physischen und intellektuellen Gleichwertigkeit. Die psychologische Schranke zum Erwachsenen ist hier im Gegensatz zur Altersgruppe der 14- bis 18jährigen durchbrochen. Wenn aus der Statistik hervorgeht, daß die Rückfallintensität in den Altersgtuppen über 25 Jahre rapide abnimmt, so bedarf auch diese Tatsache einer weiteren gründlichen Untersuchung, wobei solche Fragen wie erfolgreiche Umerziehung, fortschreitender gesellschaftlicher, ethisch-sittlicher Reifeprozeß, aber auch Schockwirkung durch längere Freiheitsstrafen gegen Unbelehrbare usw. in den Mittelpunkt gerückt werden müssen. Von ganz besonderer Bedeutung sind bei der Erforschung der Ursachen des wiederholten Straffälligwerdens jene Fragen, die mit den Rückfallintervallen im Zusammenhang stehen. Dabei verstehen wir unter Rückfallintervall den Zeitraum, der sich erstreckt vom Tage der Haftentlassung infolge Strafverbüßung, Strafaussetzung oder Gnadenerweises, vom Tage der Entlassung aus dem Jugendwerkhof und bei bedingt Verurteilten sowie bei Verurteilungen zu Geldstrafen vom Tage der Verurteilung und schließlich bei Übergaben an die Konfliktkommission vom Tage der Beratung bis zur Begehung der erneuten Straftat. Bei den im Stadtbezirk Berlin-Mitte durchgeführten Untersuchungen hat sich ergeben, daß 66 Prozent aller -Rückfallverbrechen bei Eigentumsdelikten in Intervallen bis zu einem Jahr begangen wurden. Bemerkenswert ist hierbei, daß 34,2 Prozent der Täter bereits innerhalb von drei Monaten erneut straffällig wurden. Wenn man nach den allgemeinen Erfahrungen unterstellt, daß von diesen sehr kurzfristig rückfällig werdenden Tätern noch ein Teil dabei ist, der nicht bei der ersten wiederbegangenen Straftat gestellt wird, dann muß man annehmen, daß die Rückfallintervalle noch kürzer sind, als sie ohnehin schon von der Statistik ausgewiesen werden. Die erneute Rückfälligkeit, besonders in jenen kurzen Zeiträumen, beweist unwiderlegbar, daß aus welchen Gründen auch immer ein tiefgreifender Umerziehungsprozeß bei der Mehrzahl der Rückfalltäter durch die angewandten Erziehungsmittel nicht erreicht worden ist. Bei der Untersuchung der Rückfallintervalle auf dem Gebiet der Eigentumsdelikte lassen sich vier Gruppen systematisieren, die eine sehr differenzierte Rückfalltendenz und Rückfalldynamik aufweisen: Die erste Gruppe umfaßt jene Täter, die in fast gleichbleibenden Abständen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das sind rund 25 Prozent aller Rückfalltäter bei Eigentumsdelikten. Zur zweiten Gruppe gehören die Rückfalltäter, die eine äußerst unterschiedliche Rückfalldynamik aufweisen und deren Anteil an der Rückfallkriminalität relativ groß ist. Die Rückfallintervalle in dieser Gruppe schwanken zwischen einigen Monaten und einigen Jahren. Hier läßt sich weder die Tendenz einer beginnenden sozialen Festigung noch eine stärker werdende Kriminalität nachweisen. Wohl aber sind Tatsachen gegeben, die darauf hin weisen, daß es sich bei diesen Tätern um Personen handelt, die ihr Verhalten nicht gezielt auf die Durchführung von Eigentumsdelikten ausrichten, sondern die lediglich die ihnen als günstig erscheinenden Gelegenheiten zur Begehung strafbarer Handlungen ausnutzen. Die Rückfallintervalle werden demzufolge maßgeblich bestimmt durch die Bedingungen, die aus verschiedenen Gründen anreizend auf den Täter einwirken und ihn zum strafrechtswidrigen Handeln veranlassen. Die dritte Gruppe umfaßt die Rückfalltäter (etwa 20 %), die erkennen lassen, daß sie sich wenn auch zögernd und widerspruchsvoll auf dem Wege einer sozialen Einordnung befinden. Bei ihnen vergrößern sich in der Tendenz die Rückfallintervalle. Es sind im Grunde genommen die Täter, von denen am ehesten erwartet werden kann, daß sie in absehbarer Zeit mit ihrer bisherigen Verhaltensweise brechen und nicht mehr straffällig werden. Im Gegensatz hierzu steht die vierte Gruppe der Täter, deren Rückfallintervalle sich zusehends verkürzen. Bei ihnen ist die akute Gefahr vorhanden, daß sie trotz der früheren größeren Abstände zwischen den Straftaten in die zuerst genannte Gruppe der Täter mit starker Rückfalldynamik absinken. Die Persönlichkeit des Rückfalltäters bei Eigentumsdelikten So unterschiedlich wie die Täterpersönlichkeiten der allgemeinen Kriminalität sind, so verschiedenartig sind sie auch auf dem Gebiet der Rückfallkriminalität. Dennoch ist es möglich, bei Rückfalltätern immer wiederkehrende charakteristische Gemeinsamkeiten festzustellen, die die allgemeine gesellschaftliche Grundhaltung der Täter als Bürger unseres Staates betreffen. Darunter verstehen wir ihre Einstellung zur Arbeit, zum Kollektiv, zur sozialistischen Moral und Ethik und zu den Interessen und Rechten anderer Bürger. Typisch für die Rückfalltäter bei Eigentumsdelikten ist, daß sie durch ihr Verhalten überwiegend eine negative Einstellung zu diesen moralischen Werten zeigen. Trotz dieser gemeinsamen Züge finden sich im Denken, Fühlen und Handeln der einzelnen Täter so starke graduelle Unterschiede, daß man sie in verschiedene Kategorien einordnen kann. Das ist deshalb zweckmäßig, weil eine erfolgreiche Bekämpfung der Rückfallkriminalität durch Umerziehung der Täter nur dann gewährleistet ist, wenn die spezifischen Eigenheiten, Neigungen und Gewohnheiten sowie vor allem der Stand der Bewußtseinsentwicklung berücksichtigt werden, da ihre Kenntnis für die Formen und Methoden des Strafvollzugs und der späteren gesellschaftlichen Eingliederung ausschlaggebend sind. 719;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 719 (NJ DDR 1963, S. 719) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 719 (NJ DDR 1963, S. 719)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegten Dokumente vorliegen und - alle erarbeiteten Informationen gründlich ausgewertet sind. Die Bestätigung des Abschlußberichtes die Entscheidung über den Abschluß der haben die gemäß Ziffer dieser Richtlinie voll durchgesetzt und keine Zufälligkeiten oder unreale, perspektiv-lose Vorstellungen und Maßnahmen zugelassen werden. Vorschläge zur Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit ehemaligen bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister für Staatssicherheit, Es ist zu unterscheiden zwischen im Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und und den Transitabweichungen im übrigen Transitverkehr, da auf Grund des vereinfachten Kontroll- und Abfertigungsverfahrens im Transitverkehr zwischen der und Transitabweichungen verstärkt für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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