Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 717

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 717 (NJ DDR 1963, S. 717);  ten ihre Struktur, ihre Beziehungen zueinander, ihre Größe und Einwohnerzahl berücksichtigt werden. Vielleicht kann auch zum Teil an die bisherigen Schieds-mannsbezirke angeknüpft werden. Die Schiedskommissionen in den Genossenschaften hatten bisher einen sehr geringen Arbeitsanfall. Mehrere von ihnen sind bisher überhaupt nicht tätig geworden. Überprüfungen in einigen Genossenschaften zeigten, daß der Anfall geringfügiger Straftaten berechnet auf je einen Genossenschaftsbereich sehr gering ist. Durchschnittlich wird in einer mittelgroßen LPG nur in Abständen von einem Jahr oder mehreren Jahren mit einer für die Beratung vor der Schiedskommission geeigneten geringfügigen Strafsache zu rechnen sein. Auch Beleidigungsfälle und Zivilstreitigkeiten zwischen Mitgliedern einer Genossenschaft sind im allgemeinen selten. Es gibt andererseits eine Anzahl von LPGs, wo noch ein erheblicher Anfall von Straftaten festzustellen, die Lage in der LPG aber so ist, daß in dieser Genossenschaft noch kein gesellschaftliches Rechtspflegeorgan gebildet werden konnte. Die vorstehenden Umstände werfen die Frage auf, ob oder inwieweit an der Bildung von Schiedskommissionen speziell für Genossenschaften festgehalten werden soll oder ob die Kommissionen für den Bereich einer oder mehrerer Gemeinden gebildet werden sollen. Für die Genossenschaft spricht, daß hier ein von der Arbeit bestimmter Lebensbereich, sozialistische Gemeinschaftsarbeit und Kollektive vorliegen, an die bei der Lösung der Erziehungsaufgaben einer Schiedskommission angeknüpft werden kann. Andererseits weisen die bisherigen Erfahrungen darauf hin, daß in kleinen LPGs oder PGHs die Schiedskommissionen bei den ihnen z. Z. übertragenen Aufgabenbereichen auf dem Papier stehen würden. In den mittelgroßen oder großen Genossenschaften gibt es von der Größe und Mitgliederzahl und auch von der Festigkeit der Genossenschaft her günstigere Möglichkeiten für die Bildung der Schiedskommission auf der Ebene der Genossenschaft. Aber auch bei diesen Genossenschaften besteht auf längere Sicht das Problem einer kontinuierlichen Tätigkeit der Schiedskommissionen, die über einen gelegentlichen Einzelfall hinaus zur vorbeugenden und wirksamen Erziehungsarbeit führen müßte. Es gibt im Bereich nicht weniger Genossenschaften eine ganze Anzahl von Rechtsverletzungen, wie sich z. B. bei Untersuchungen im Kreis Demmin zeigte. Diese Rechtsverletzungen liegen entweder im Bereich des LPG-Rechts oder des Ordnungsstrafrechts, oder aber sie sind Verstöße gegen die genossenschaftliche Disziplin und Moral. Nach den Festlegungen im Rechtspflegeerlaß ist für diese Rechts- und Moralverletzungen jedoch die Schiedskommission nicht zuständig. Aus den Erfahrungen der ausgewählten Schiedskommissionen ist zu schlußfolgern, daß sie zu Beginn ihrer Tätigkeit, vielleicht für das erste halbe Jahr, einer intensiven Anleitung in der Form einer Teilnahme an den Beratungen und ihren Vorbereitungen, an Sprechstunden usw. bedürfen. Dies wird vor allem mit Hilfe der Mitarbeiter der Justizorgane, insbesondere der Richter und Schöffen, geschehen müssen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen auch, daß die Staatsanwälte die Arbeit der Schiedskommissionen wirksam fördern können. Sicher wird auch eine wirksame Hilfe für neu gewählte Schiedskommissionen durch bereits tätige Kommissionen organisiert werden können. Im Wohngebiet sollte die Konfliktkommission des Leitbetriebes auf Grund ihrer Erfahrungen anfangs die Tätigkeit einer Schiedskommission und die Schulung ihrer Mitglieder unterstützen. Die Notwendigkeit, eine gründliche Anleitung der Schiedskommissionen, insbesondere zu Beginn ihrer Tätigkeit, zu gewährleisten, könnte eines der Argumente sein, die dafür sprechen, den Prozeß der Bildung der Schiedskommissionen über einen bestimmten, nicht zu kurz bemessenen Zeitraum zu erstrecken. Für die Mitglieder der Kommissionen müßten regelmäßig Erfahrungsaustausche und Schulungsseminare organisiert werden. Bei den ausgewählten Kommissionen erfolgte die Schulung zunächst in Verbindung mit den ersten Beratungen und auf Grund von Anleitungsmaterialien der zentralen Arbeitsgruppe Schiedskommissionen im Ministerium. In den späteren Schulungsseminaren sollten vor allem Themen über die Bedeutung der Schiedskommissionen und ihre Arbeitsweise, über Fragen des Wohn- und Mietverhältnisses, über den Schutz des gesellschaftlichen und persönlichen Eigentums sowie den Schutz der Ehre der Bürger behandelt werden. Im Erfahrungsaustausch sollten insbesondere die richtige Vorbereitung und Leitung der Beratung einer Schiedskommission, die Weiterführung der gesellschaftlichen Erziehungsarbeit nach der Beratung und Beschlußfassung der Schiedskommission u. a. m. erörtert werden. Im vorstehenden Beitrag konnten nur erste Erfahrungen aus der Tätigkeit ausgewählter Schiedskommissionen und erste Schlußfolgerungen dargelegt werden. Sie sollen anregen, sich auch in den Kreisen, wo bisher noch keine Schiedskommissionen gewählt sind, mit diesen Problemen zu beschäftigen und durch ihre Diskussion die schrittweise Bildung von Schiedskommissionen vorzubereiten. Zur Qiskussiou HARRY METTIN, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte ROLF RABE, Berlin Erscheinungsformen und Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten Mit seiner Arbeit „Die Erforschung der Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten und ihre Bekämpfung“! hat Buchholz ein Thema aufgegrif-fen, das volle Aufmerksamkeit verdient. Bereits auf dem VI. Parteitag der SED wurden die Rechtspflegeorgane nachdrücklich auf den Kampf gegen die Rückfallkriminalität hingewiesen1 2. Wie notwendig 1 Buchholz, NJ 1963 S. 71 ff. und S. 106 fl. 2 Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Auf- gabe der SED, 1965, S. 13. diese Orientierung ist, geht allein daraus hervor, daß ein relatives Ansteigen der Rückfallkriminalität zu verzeichnen ist3. Daraus leitet sich nicht nur für die Rechtspflegeorgane, sondern für die ganze sozialistische Gesellschaftsordnung die Verpflichtung ab, mit allem Ernst sich jenen Erscheinungen zuzuwenden, die mit der Rückfallkriminalität und ihrer Bekämpfung im Zusammenhang stehen. 3 Harrland, „Die Kriminalität in der DDR und in Westdeutschland im Jahre 1961“, NJ 1962 S. 732. 717;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 717 (NJ DDR 1963, S. 717) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 717 (NJ DDR 1963, S. 717)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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