Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 716

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 716 (NJ DDR 1963, S. 716); arbeiten konnte. Die Übergabe durch das Untersuchungsorgan an die Schiedskommission hatte Mängel, da die Persönlichkeit des Melkers nur unzureichend erforscht und eingeschätzt worden war. Der Schiedskommission gelang es, trotz dieser Schwächen der Ubergabeverfügung eine erzieherische Beratung durchzuführen. Mehr als 70 Bürger, im wesentlichen die Mitglieder der Genossenschaft, nahmen daran teil. Aus der Mitte der Zuhörer heraus wurden weitere Rechts- und Moralverletzungen des Melkers zur Sprache gebracht. Die Beratung zeigte zugleich allen Bürgern, daß in ihrer Gemeinde und in der LPG ausgezeichnete ökonomische Erfolge allein nicht ausreichen, sondern mit der kulturellen Entwicklung der Gemeinde und der Erziehung der Menschen verbunden sein müssen". Daher ergab sich aus der Beratung zwingend die Schlußfolgerung, sich im Rat der Gemeinde und in der Kommission Ordnung und Sicherheit mit dem Alkoholmißbrauch zu befassen. Die Beratung in Metschow verlief' infolge der Schwächen der Übergabeverfügung und einer zunächst deutlich spürbaren Uneinsichtigkeit des Melkers K. nicht ohne Schwierigkeiten. Daß sie doch erfolgreich abgeschlossen und bei den Genossenschaftsbauern anerkannt wurde und den Melker K. zu einer spürbaren Änderung seines Auftretens veranlaßte, beweist die großen Möglichkeiten der Schiedskommissionen und die Fähigkeiten ihrer Mitglieder auch in den Landgemeinden. Die Schiedskommissionen erhalten eine ständige Anleitung und Beratung durch die Justizorgane. Diese muß m. E. besonders für die erste Zeit der Tätigkeit einer Schiedskommission intensiv sein, um den Kommissionen die notwendige Sicherheit zu geben und die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu gewährleisten. Wirksamer müssen die Schiedskommissionen bei der Übergabe geringfügiger Straftaten unterstützt werden. In mehreren Fällen enthielten die Übergabeverfügungen schiecht aufgeklärte Sachverhalte und ungenügende bzw. falsche Einschätzungen der Person des Beschuldigten. In den Beratungen der Schiedskommissionen in Papstdorf-Kleinhennersdorf und in Metschow kritisierten deshalb die Bürger die ungenügende Qualität der Übergaben, vor allem wegen der oberflächlichen Einschätzung der Person. Die Bemühungen, die Schiedskommissionen durch Übergabe geringfügiger Strafsachen zu unterstützen und zu fördern, dürfen nicht dadurch zunichte gemacht werden, daß ungeeignete oder nur oberflächlich bearbeitete Sachen abgegeben werden. Die Schiedskommissionen können nur durch qualitativ gute Arbeit gesellschaftlich wirksam werden und das Vertrauen der Bürger gewinnen. Dazu gehört aber, daß die Übergaben an die Kommissionen auch der Ausdruck einer qualitativ guten Arbeit der Unter-suchungs- und Justizorgane sind. Zur weiteren Bildung von Schiedskommissionen in Wohngebieten und Genossenschaften Der Aufbau und die bisherige Tätigkeit der ausgewählten Schiedskommissionen beweisen, daß in der DDR grundsätzlich die Bedingungen gegeben sind, mit dem schrittweisen Aufbau der. Schiedskommissionen zu beginnen. In allen Bereichen, in denen die Schiedskonv-missionen gebildet wurden, bestehen die gesellschaftlichen Bedingungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche, gesellschaftlich wirksame Tätigkeit. Derartige Bedingungen für eine vom Vertrauen der Bevölkerung getragene Arbeit der Schiedskommissionen sind mehr oder weniger in allen Kreisen gegeben. Durch den Beschluß des Politbüros der SED vom 6. August 1963 über das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den Wohngebieten* und * Vgl. Neues Deutschland vom 14. August 1963, S. 3. seine Durchführung wird die gesamte Arbeit mit den Menschen auf eine neue, höhere Stufe gehoben. Durch den Leitbetrieb wird die Kraft der Arbeiterklasse voll für die Erziehungsarbeit im Wohngebiet wirksam, insbesondere zur Lösung der ökonomischen Aufgaben und bei der Durchsetzung der sozialistischen Disziplin auch in den Wohnbereichen der Bürger. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen, ist deshalb der Bildung von Schiedskommissionen in den Wohngebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Tätigkeit der Schiedskommissionen sollte eng mit der gesellschaftlichen Arbeit im Wohngebiet verbunden sein. Dabei müssen die Erfahrungen aus der Arbeit der Schiedskommissionen den Organen des Wohngebiets, insbesondere den Kommissionen Ordnung und Sicherheit, bekannt werden, um den Kampf der Bevölkerung gegen Rechtsverletzungen, deren Ursachen und begünstigende Bedingungen umfassend organisieren zu können. Zugleich ergibt sich das Problem, wie die gesellschaftlichen Organe des Wohngebiets mit den Schiedskommissionen Zusammenarbeiten und ihre Tätigkeit fördern können. Es sollte m. E. auch jederzeit eine sehr enge Verbindung zu den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front bestehen, die unmittelbar die Hausgemeinschaftsleitungen anleiten. Die Schiedskommission wird die Wirksamkeit ihrer Beratungen und deren Weiterführung in der Erziehungsarbeit der Nationalen Front nur durch enge Zusammenarbeit mit den Hausgemeinschaften sichern können. Angesichts der Größe eines Wohngebiets mit bis zu 10 000 oder 12 000 Einwohnern ergibt sich die Frage, ob für ein' Wohngebiet eine oder mehrere Schiedskommissionen gewählt werden sollten. Die Klärung dieser Frage wird zum Teil von der Größe des Wohngebiets, nicht zuletzt aber auch von seiner Struktur, dem Stand der Kriminalität, der Zusammensetzung der Bevölkerung und den für die Mitarbeit in den Kommissionen geeigneten .Bürgern abhängen. Hierzu werden abschließende Untersuchungen noch geführt. Besondere Untersuchung verdient die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen in den Landbereichen Schiedskommissionen'zu bilden sind. Die Erfahrungen der bestehenden Schiedskommissionen in den Gemeinden mit landwirtschaftlicher Struktur und die gerade in diesem Jahr besonders spürbare Entwicklung der Leitungstätigkeit in der Landwirtschaft, die ökonomische Festigung der LPGs und die sozialistische Bewußtseinsentwicklung der Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder sowie weitere Faktoren sprechen dafür, daß allgemein auch in den Gemeinden auf dem Lande die Bedingungen zur Schaffung von Schiedskommissionen gegeben sind. Dabei müßte noch besonders geprüft und entschieden werden, für welche Größenbereiche Schiedskommissionen gesellschaftlich erforderlich sind. Nach den vorliegenden Erfahrungen kann zum Teil auch bei verhältnismäßig kleinen Gemeinden, wie z. B. Metschow (etwa 1000 Einwohner), mit der ständigen und kontinuierlichen Tätigkeit einer Schiedskommission gerechnet werden. Auch für die zusammengelegten Bereiche Papstdorf/Kleinhennersdorf (mit zusammen etwa 1200 Einwohnern) ist es zu einer kontinuierlichen Arbeit der Kommission gekommen. Andererseits gab es in einigen anderen Gemeindebereichen für die gewählten Schiedskommissionen bisher nur einen sehr geringen Arbeitsanfall. Bei kleinen Gemeinden erscheint es mir deshalb zweckmäßig, möglichst für zwei oder drei Gemeinden gemeinsam eine Schiedskommission zu bilden, um ihre kontinuierliche Arbeit und damit auch ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Bei Zusammenlegung mehrerer Gemeinden zu einem Schiedskommissionsbereich müß- ■*? 716;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 716 (NJ DDR 1963, S. 716) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 716 (NJ DDR 1963, S. 716)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit hat, ist ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen unbedingt notwendig. Das setzt auch gleichzeitig voraus, daß der Vorbereitungsphase der Durchsuchung entsprechende Beachtung geschenkt werden muß.

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