Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 712

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 712 (NJ DDR 1963, S. 712); Bekämpfung und Verhütung gezeigt werden. Auch die neuen Möglichkeiten der Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtspflege, das Auftreten eines gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers, die Übernahme der Bürgschaft durch das Kollektiv, die Notwendigkeit der Erziehung am Arbeitsplatz usw. müssen ausführlich in der Presse behandelt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, die einzelnen Formen der Mitwirkung ausführlich zu beschreiben, sondern die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkung genau darzulegen, um die Bürger dafür zu interessieren und zu begeistern. Die enge Zusammenarbeit mit der Kreis- und Bezirkspresse erfordert, daß die Gerichte mit den Redaktionen regelmäßig über die Schwerpunkte der Kriminalitätsentwicklung und der Rechtsprechung beraten. Dann wird die Presse einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtspflege leisten können. * Es gibt einige Gerichte, die sich unter Berufung auf ihren Arbeitsanfall dafür zu rechtfertigen versuchen, daß sie sich bisher nicht auf eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Tätigkeit konzentrieren konnten. Diese Gerichte verkennen, daß nur eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung die schrittweise Zurückdrängüng der Kriminalität garantiert. Wenn wir die .Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten unterlassen und die Werktätigen nicht in die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane einbeziehen, dann bleiben wir in der Fallentscheidung stecken, erledigen die Verfahren formal und wirken hemmend auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung, anstatt Recht und Rechtsprechung zu einem wirksamen Hebel bei der Festigung des Bewußtseins und der vollen Entfaltung der Produktivkräfte zu machen, wie es der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates von uns fordert. Dr. KURT GÖRNER. Hauptinstrukteur im Ministerium der Justiz Erste Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen In über zehnjähriger Tätigkeit haben die Konfliktkommissionen als kollektive Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Wei’ktätigen entscheidend zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Aufdeckung und Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtverletzungen beigetragen. Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates hat die Aufgabenstellung der Konfliktkommissionen wesentlich erweitert und sieht über deren Tätigkeit hinaus entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen die schrittweise Bildung von Schiedskommissionen in Gemeinden und Städten, LPGs, PGHs, GPGs und in privaten Betrieben vor1. Der Staatsrat ermächtigte gleichzeitig den Minister der Justiz, zur Vorbereitung der schrittweisen Bildung von Schiedskommissionen in der gesamten DDR in einigen Bereichen Schiedskommissionen wählen zu lassen und die Erfahrungen ihrer Arbeit für die Bildung, Arbeitsweise und Anleitung der Schiedskommissionen zu verallgemeinern2. In der Diskussion zum Entwurf des Rechtspflegeerlasses nahm die Bildung von Schiedskommissionen einen breiten Raum ein. Die Bürger unterstützten den Vorschlag, gesellschaftliche Organe der Rechtspflege nicht nur in den Betrieben, sondern auch in den städtischen Wohngebieten, den Gemeinden und in den Genossenschaften zu bilden. Die Diskussion zeigte zugleich, daß die gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit von Schiedskommissionen in Städten, Gemeinden und Genossenschaften in unterschiedlichem Maße gegeben sind. Auch die konkreten Vorstellungen über den Aufbau gesellschaftlicher Rechtspflegeorgane in diesen Bereichen gingen weit auseinander, und auch die Zusammenarbeit künftiger Schiedskommissionen mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, der Nationalen Front und den Justizorganen warf neue Probleme auf. Damit wurde deutlich, daß die Übertragung weiterer staatlicher Aufgaben auf neue gesellschaftliche Organe sorgfältiger Vorbereitung bedarf. Deshalb sah der Rechtspflegeerlaß die schrittweise, planmäßige Bildung von Schiedskommissionen vor, weil dadurch der unterschiedliche Entwicklungsstand der gesellschaftlichen 1 Erlaß des Staatsrates der DDR über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. April 1963 (GBl. I S. 21 ff.), 2. Teil. 2. Abschn IT (S. 35). 2 Ebenda, Schlußbestimmungen Ziff. 3 (GBl. I S. 44). Bedingungen und Voraussetzungen berücksichtigt und eine planmäßige Anleitung der Kommissionen gesichert werden konnte. Vorbereitung und Wahl der Schiedskommissionen Der Minister der Justiz legte fest, daß zunächst in vier Kreisen Bitterfeld, Demmin, Pirna und Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain insgesamt 19 Schiedskommissionen gewählt werden sollten. Die Auswahl der genannten Kreise erfolgte unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Struktur in der DDR2. Es hätten auch eine Reihe anderer Kreise mit ähnlicher Struktur ausgewählt werden können, in denen ebenfalls die notwendigen Voraussetzungen bestanden. Die Beschränkung auf die genannten Bereiche erfolgte, um die ständige zentrale Anleitung der ausgewählten Kommissionen zu sichern und zugleich die Erfahrungen schnell analysieren zu können. Hierfür ist im Ministerium der Justiz eine Arbeitsgruppe Schiedskommissionen geschaffen worden, in deren Arbeit Vertreter der Wissenschaft, des Nationalrats der Nationalen Front, des Bundesvorstandes des FDGB sowie Mitarbeiter anderer zentraler staatlicher Organe einbezogen werden. Die Bildung der Schiedskommissionen in den ausgewählten Bereichen wurde durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Kreistage vorbereitet. Auf der Grundlage dieser Kreistagsbeschlüsse wurde in den Städten, Gemeinden und Genossenschaften die Wahl der Schiedskommissionen organisiert. Die Auswahl der Kandidaten, ihre Popularisierung in der Bevölkerung und die Wahldurchführung nahmen bis zu zwei Monaten in Anspruch. Abgeordnete, Mitarbeiter der örtlichen Räte, Ausschüsse der Nationalen Front sowie Mitarbeiter der Justizorgane haben aktiv an der Vorbereitung teilgenommen. Alle mit der Bildung der Schiedskommissionen zusammenhängenden Fragen wur- 3 So befinden sich unter den ausgewählten Bereichen ein Kreis der Chemieindustrie (Bilterfeld), ein Kreis mit industrielllandwirtschaftlicher Struktur (Pirna), ein Kreis typisch landwirtschaftlicher Struktur in den Nordgebieten (Demmin) und ein Stadtbezirk in einer Großstadt (Berlin-Friedrichshain). Außerdem wurden Wohnbereiche unterschiedlicher Struktur, Gemeinden und Genossenschaften mit unterschiedlichen gesell schaftlidien Bedingungen sowie ein Privatbetrieb für die Bildung von Schiedskommissionen ausgewählt. 712;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 712 (NJ DDR 1963, S. 712) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 712 (NJ DDR 1963, S. 712)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit sowie aus dem Zusammenwirken mit den Justizorganen der in die Arbeit einbezogen. Seit Anfang der er Jahre stellt der Generalstaatsanwalt der in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung und seine Stellvertreter, in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretär der der weiteren Formung der Abteilungen zu echten tschekistischen Kampfkollektiven widmen.

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