Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 71

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 71 (NJ DDR 1963, S. 71); Schaft richtig begreifen. Das bedeutet, tiefer in das Wesen der politischen Ökonomie einzudringen. Einige Bezirksstaatsanwälte, z. B. in Frankfurt (Oder), Erfurt und Berlin, haben in den letzten Wochen in richtiger Weise begonnen, Schulungen und Seminare mit allen Staatsanwälten zu organisieren. In diesen behandelte der Vorsitzende des Bezirksvolkswirtschaftsrates die Entwicklung der Volkswirtschaft auf dem jeweiligen Territorium, und die Staatsanwälte versuchten darzulegen, wie sie mit Hilfe des sozialistischen Rechts zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben beitragen können. Es ist natürlich nicht möglich, daß jeder Staatsanwalt auf allen Gebieten der Industrie, der Landwirtschaft und des Handels umfassende Spezialkenntnisse besitzt. Unumgänglich ist jedoch, daß sich z. B. der Kreisstaatsanwalt von Bitterfeld bestimmte Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Entwicklung der chemischen Industrie aneignet oder der Kreisstaatsanwalt von Borna tiefer in die Problematik des Braunkohlenbergbaus eindringt. Nur auf der Grundlage dieser Kenntnisse können die Staatsanwälte, eng mit dem Produktionsprozeß und dem gesellschaftlichen Leben verbunden, dazu beitragen, das sozialistische Recht, dessen spezifische Züge, dessen erzieherisch-organisierende Rolle, dessen Eigenschaft als Hebel der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse immer klarer zutage treten, in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus einheitlich und richtig durchzusetzen. Zur Jbiskussiou Dr. ERICH BUCHHOLZ, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Die Erforschung der Ursachen der Rückfallkriminalität bei Eigentumsdelikten und ihre Bekämpfung Auf dem VI. Parteitag der SED stellte Walter Ulbricht die neuen Aufgaben des sozialistischen Rechts und der Rechtspflegeorgane in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus heraus, die im Erlaßentwurf des Staatsrates vom 5. Dezember 1962 festgelegt sind. In diesem Zusammenhang betonte Walter Ulbricht, daß die formale Aburteilung des Schuldigen nicht genügt, „sondern die Mitarbeiter der Rechtspflege und andere Organe der Gesellschaft sind verpflichtet, erzieherische Maßnahmen zu veranlassen, die einen Rückfall nach Möglichkeit verhindern“1. Damit wird die Aufmerksamkeit auf ein bedeutsames Problem unseres Kampfes gegen die Kriminalität in der DDR gelenkt2. Harr land hat bereits in seiner Einschätzung der Kriminalität in beiden deutschen Staaten im Jahre I960 darauf hingewiesen, daß die Rückfälligkeit in unserer Republik im Gegensatz zu Westdeutschland in den letzten Jahren stark nachgelassen hat3. Gleichzeitig machte er jedoch mit Recht darauf aufmerksam, daß die in unserer Republik vorhandenen Möglichkeiten für eine weitere Einschränkung der Rückfälligkeit bei weitem nicht voll ausgeschöpft sind und die Erscheinung der Rückfälligkeit nach wie vor besondere Aufmerksamkeit verdient. Diese Feststellung wird dadurch untermauert, daß zwar 1961 ebenfalls eine rückläufige Tendenz festzustellen ist die Zahl der Vorbestraften, die erneut verurteilt wurden, sank von 17 471 im Jahre 1960 auf 15 281 im Jahre 1961 , sich diese Abnahme jedoch wesentlich langsamer als bei den Erstbestraften vollzieht4. Es ist daher notwendig, diese Erscheinung zum Gegenstand einer gründlicheren Untersuchung zu machen, an der sich in breitem Umfang auch Praktiker beteiligen sollten5. 1 „Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der SED“, ND vom 16. Januar 1963, S. 11. 2 vgl. auch die Diskussion in der 25. Sitzung des Staatsrates am 5. Dezember 1962, in: Unser sozialistisches Recht dient dem Volk und seinem friedlichen Leben, Schriftenreihe des Staatsrates der DDR Nr. 5/1962, S. 21 und 39. 3 Harrland, NJ 1961 S. 561 ff., hier S. 564. , 4 Vgl. Harrland, „Die Kriminalität in der DDR und in West- deutschland im Jahre 1961“, NJ 1962 S. 732. 5 Dies kam vor Jahren bereits in dem aufschlußreichen Beitrag von Thom, Weisse und Leim „Uber die Ursachen der Rückfälligkeit Vorbestrafter“-1 (NJ 1955 S. 178) zum Ausdruck. Zum Begriff der Rückfallkriminalität Für eine solche Untersuchung ist es zunächst wichtig, sich Klarheit über den Begriff der Rückfälligkeit zu verschaffen. Der Sache nach geht es darum, die Personen in ihrem Verhalten und ihrem kriminellen Auftreten näher zu betrachten, die trotz eindringlicher staatlicher Vorhaltung in Gestalt einer Strafe erneut die Gesetze unseres Staates verletzt haben. Deshalb kann man sich nicht auf eine Interpretation beschränken, wie sie z. B. im § 244' StGB gegeben ist. Man sollte davon ausgehen, daß Rückfallkriminalität die Kriminalität der erneut straffällig gewordenen bzw. der vorbestraften Täter ist. Das sind die Personen, die trotz der allgemein günstigen gesellschaftlichen Bedingungen in unserer Republik unter denen Straftaten prinzipiell vermeidbar sind aus der gerichtlichen Bestrafung nicht die notwendigen Schlußfolgerungen für ihr künftiges Verhalten gezogen haben. Damit ist zugleich und das ist m. E. das eigentliche Kernproblem die Frage nach den Ursachen der ungenügenden Wirksamkeit dieser oder jener Vorstrafe und die Aufgabe der Erhöhung der gesellschaftlichen, der verbrechensverhütenden, verbrechensvorbeugenden Wirksamkeit der sozialistischen Straf- und Erziehungsmaßnahmen gestellt. Das ist aber bei der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität, die uns die Partei als Aufgabe aufgetragen hat, die zentrale Frage überhaupt®. Von da aus sind auch die mit dem Begriff der Rückfälligkeit zusammenhängenden Grenzfragen zu beantworten: a) Rückfälligkeit begründen nicht die von Konfliktkommissionen behandelten geringfügigen Delikte. Die Persönlichkeit des Täters sowie die Umstände der Tat gestatteten es, die Strafsache einem gesellschaftlichen Organ zu übergeben, so daß eine gerichtliche Bestrafung nicht erforderlich war. Eine Vorbestraftheit liegt also nicht vor. Gleichwohl wird es aus Gründen der Beobachtung und Untersuchung zweckmäßig sein, Fälle erneuter Straffälligkeit nach vorangegangener Beratung vor der Konfliktkommission gesondert zu erfassen7. 6 Programm der SED, Entwurf zum VI. Parteitag der SED, ND vom 23. November 1962, S. 6. 7 Eine fruchtlos gebliebene Verhandlung vor der Konfliktkommission wird gegebenenfalls bei einem erneuten geringfügigen Delikt Grund für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sein können. Überdies 1st der Anteil der erneuten Straffälligkeit nach früherer Beratung einer Straftat vor der Konfliktkommission ausgesprochen gering. . ■' i 71;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 71 (NJ DDR 1963, S. 71) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 71 (NJ DDR 1963, S. 71)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer konkreten Analyse der vor- handenen Informationen zu bestimmen. Die Planung im Ermittlungsverfahren ist in erster Linie die. Sache des Untersuchungsführers.

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