Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 707

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 707 (NJ DDR 1963, S. 707); JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Neue Maljstäbe für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft In der Arbeit der Rechtspflegeorgane ist es im letzten Jahr vorangegangen. 'Die Kritik der Partei und des Staatsrates an unserer Arbeit, die dieser Kritik folgenden Auseinandersetzungen sowie die Ausarbeitung und die Diskussion des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates haben eine entscheidende Wende gebracht. Doch die jetzige Entwicklungsetappe verlangt bedeutend mehr von uns. Es genügt nicht, die gesellschaftliche Entwicklung nur zu beschreiben; es kommt, vielmehr darauf an, die Gesetzmäßigkeit dieser Entwicklung zu erforschen und darauf aufbauend einen Beitrag zu ihrer bewußten Lenkung zu leisten. Wer mit alten Maßstäben mißt, bleibt zurück! Diese Feststellung wurde auch in einer Konferenz der Staatsanwälte der Bezirke getroffen. Es wurde dargelegt, daß der Kampf gegen die Kriminalität und gegen asoziale Erscheinungen die Ausnutzung eines ganzen Komplexes staatlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen voraussetzt. Verschiedene Staatsanwälte haben auf dieser Konferenz mit Recht betont, daß im Rechtspflegeerlaß die Hauptlinie der zukünftigen Arbeit dargelegt ist, daß aber die Durchführung dieser Hauptlinie konkret organisiex’t werden muß. Selbstkritisch wurde auch festgestellt, daß wir bei der Durchführung des Rechtspflegeerlasses Rückstände haben, für die wir die volle Verantwortung tragen. Man muß aber ebenso darauf hinweisen, daß auch der Beitrag der Rechtswissenschaft zur Durchführung des' Rechtspflegeerlasses zur Zeit noch nicht den Anforderungen entspricht. Die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Organisation des Kampfes gegen die Kriminalität Bekanntlich vollzieht sich die Entwicklung der Gesellschaft nach eigenen Gesetzen, die man erkennen und mit denen man rechnen muß. Solche Gesetzmäßigkeiten gibt es ohne Zweifel auch auf dem Gebiet der Organisation des Kampfes gegen die Kriminalität. Deshalb erscheint es mir notwendig, daß die Rechtswissenschaft sich im besonderen die Aufgabe stellt, diese Gesetzmäßigkeiten aufzudecken und auf ihrer Grundlage Empfehlungen für die staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen auszuarbeiten. „Natürlich genügt es für die Erfüllung solcher Aufgaben nicht, das Gesetz zu kommentieren. Die Wissenschaft muß nicht nur die Rechtsnormen analysieren, sondern auch die gesellschaftlichen Beziehungen, die von diesen Normen geregelt werden. Die Wirksamkeit der einen oder anderen Norm kann nicht untersucht werden, wenn man im Rahmen der juristischen Normen und Definitionen bleibt. Die Norm ist eine Verhaltensregel der Menschen. Um zu bestimmen, inwieweit diese Regel effektiv ist, muß das Verhalten der Menschen selbst analysiert werden und müssen gestützt auf die statistischen Angaben und unter Schaffung einer speziellen Methodik zur Untersuchung der gesellschaftlich-juristischen Erscheinungen umfangreiche soziologische Forschungsarbeiten durchgeführt werden.“1 Zu diesen Untersuchungen müssen auch Pädagogen, Philosophen, Wirtschaftswissenschaftler, Psychologen und ‘ÄfZte hinzugezogen werden. In der Staatsanwaltschaft werden wir nach solchen Formen und Methoden suchen, die es gestatten, unsere eigene Forschungsarbeit mit den Forschungsarbeiten der Wissenschaft besser zu koordinieren und bestimmte l Kudrjawzew, „Das Juni-Plenum des ZK der KPdSU und einige Fragen der wissenschaftlichen Organisation des Kampfes gegen die Kriminalität“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1963, Heft 9. S. 15 ff. (russ.). Schwerpunkte festzulegen, damit die jeweils dringendsten Fragen, deren Lösung herangereift ist, an die Spitze der Aufgaben gestellt werden. Zur Zeit untersuchen einige wissenschaftliche Kollektive die Ursachen der verschiedensten Verbrechensgruppen. Auch die Staatsanwaltschaft ist mit solchen Untersuchungen beschäftigt. Ich bin jedoch der Meinung, daß die Erforschung der Ursachen der Kriminalität nur dann sinnvoll ist, wenn gleichzeitig nach den besten Formen und Methoden des Kampfes gegen die Kriminalität gesucht wird. Das betrifft sowohl die Strafrechtsprechung als auch die vorbeugende Tätigkeit im umfassenden Sinne. Untersuchungen der Ursachen der Kriminalität sind aber nicht das einzige Gebiet konkreter soziologischer Forschung. Dazu gehören auch die Probleme der Wirksamkeit der Bestrafung. Leider gibt es in dieser Hinsicht wenig wirklich beachtliche Arbeiten. Es ist deshalb kein Zufall, daß in der Praxis bei der Strafzumessung ernste Mängel auftreten, wie es sich z. B. in der Unterschätzung der Bestrafung von gefährlichen Verbrechern zeigt. Auf der anderen Seite kommt es vor, daß strafrechtliche Zwangsmaßnahmen als „Allheilmittel“ angesehen werden. Beide Fehler sind letzten Endes darauf zurückzuführen, daß die Problematik der Strafe noch nicht im vollen Umfang erforscht ist. Natürlich ist die Wirksamkeit der staatlichen Zwangsmaßnahmen und der gesellschaftlichen Einwirkung ein kompliziertes Problem, das eng mit der Strafgesetzgebung zusammenhängt. Deshalb aber ist es um so notwendiger, daß wir uns gemeinsam mit Pädagogen, Psychologen und anderen Spezialisten diesen Fragen näher zuwenden. „Das richtige Verständnis dafür, was die strafrechtliche Bestrafung geben kann und worin sie machtlos ist, würde es ermöglichen, ihren Platz im System der auf die Liquidierung der Kriminalität gerichteten Maßnahmen zu bestimmen ,“2 Es wäre sinnlos, von der Vertiefung und Verbreiterung der wissenschaftlichen Arbeit zu sprechen, wenn die wissenschaftlichen Ergebnisse von der Praxis nicht genutzt werden. Es gibt aber immer noch Staatsanwälte, Richter und Kriminalisten, die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungsarbeit ungenügend beachten und auf alte, herkömmliche Weise arbeiten. Was d& Organe der Staatsanwaltschaft anbetrifft, so werden wir eine Reihe von Maßnahmen einleiten, um die wissenschaftliche Qualifikation der Staatsanwälte zu erhöhen. Dazu gehört u. a. das Fernstudium auf den Gebieten Kriminalistik, Industrieökonomik, Agrarökonomik und Patentrecht. Doch auch die Wissenschaftler sind verpflichtet, um die praktische Verwirklichung ihrer Vorschläge und Empfehlungen zu kämpfen. Die Teilnahme von Wissenschaftlern an der Arbeit des Kollegiums des Generalstaatsanwalts und die Aufnahme von Verbindungen zu wissenschaftlichen Kollektiven und Forschungsgruppen wird uns in die Lage versetzen, auch größere wissenschaftliche Aufgaben zu lösen. Entwicklungstendenzen der Kriminalität in der DDR Wir haben jetzt einen Entwicklungsstand erreicht, der uns die Möglichkeit bietet, wissenschaftliche Methoden 2 Kudrjawzew. a. a. O., Wenn wir in der gegenwärtigen Etappe auch noch nicht die endgültige Beseitigung der Kriminalität. sondern ihre Einschränkung, ihre allmähliche Zu-rückdrängung auf die Tagesordnung gesetzt haben, so trifft doch diese Bemerkung Kudrjawzews auch für uns voll und ganz zu. 707;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 707 (NJ DDR 1963, S. 707) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 707 (NJ DDR 1963, S. 707)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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