Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 7 (NJ DDR 1963, S. 7); wurde ferngp betont, daß die Staatsanwälte nicht subjektiv, aus einer falsch verstandenen Parteilichkeit heraus entscheiden dürfen. In der Bevölkerung gibt es ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl. Dieses Gefühl darf niemals durch überspitzte, subjektivistische Entscheidungen verletzt werden. Die Staatsanwälte schätzten kritisch ein, daß die Qualifikation aller Staatsanwälte erhöht werden muß. Insbesondere muß das Wissen um die ökonomischen Probleme beim umfassenden sozialistischen Aufbau erweitert werden, um das Recht wirksam zu handhaben. Die Durchführung ökonomischer Seminare wurde deshalb begrüßt. In der Diskussion wies der Staatsanwalt des Bezirks Potsdam darauf hin, daß es in der Arbeit mit den Konfliktkommissionen eine Tendenz gibt, sie allein für die Erziehung der Werktätigen verantwortlich zu machen bzw. sie als „Mädchen für alles“ zü betrachten. Dieser Tendenz muß man entschieden entgegentreten und die Verantwortung des Betriebsleiters und der gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb, insbesondere der Gewerkschaft, unterstreichen. Der Bezirksstaatsanwalt von Leipzig schlug im Zusammenhang mit der Aussprache über die Unterstützung der Konfliktkommissionen vor, in den Schichtbetrieben für einzelne Schichten eigene Konfliktkommissionen zu bilden, da durch die Schichtarbeit häufig die Frist für die Beratung nicht eingehalten wird. In seinen Schlußbemerkungen forderte der Generalstaatsanwalt der DDR alle Staatsanwälte auf, verantwortungsbewußt ah die Lösung der vor ihnen stehenden Aufgaben zu gehen. Er betonte, daß die Staatsanwälte auch zukünftig unnachsichtig gegenüber den Personen sein werden, die im Dienste imperialistischer Agenturen und der NATO feindliche Handlungen gegen die DDR und ihre Bürger begehen oder sich durch andere schwerste Verbrechen außerhalb der Gesellschaft stellen. Die Diskussion über die Grundsätze des Staatsratserlasses bedeutet also nicht den Beginn einer „weichen Welle“, sondern entspricht der neuen, höheren Stufe unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Die Staatsanwälte müssen die Entwicklung der Kriminalität genau analysieren. Diese Entwicklung wird nicht geradlinig und hinsichtlich des Rückgangs nicht gleich schnell verlaufen. Die Erforschung der konkreten Ursachen der Kriminalität ist deshalb besonders wichtig, um differenzierte Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen festzulegen, ohne vom Hauptweg, den der Entwurf des Staatsratserlasses für die Entwicklung der Rechtspflege zeigt, abzuweichen. * Am 15. Dezember berieten die Mitglieder der zentralen Revisionskommission, die Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien der Bezirke, ihre Stellvertreter sowie der Beirat für Rechtsanwaltsfragen beim Ministerium der Justiz in einer gemeinsamen Konferenz über die Aufgaben, die sich aus der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege für die Rechtsanwaltschaft ergeben. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Hans Ranke hob in seinen grundlegenden Ausführungen hervor, daß der Entwurf des Staatsratserlasses die Funktion des Rechtsanwalts in unserem sozialistischen Staat darin sieht, der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Erforschung der objektiven Wahrheit im Gerichtsverfahren, der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen sowie cer Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger zu dienen. Der Rechtsanwalt muß mithelfen, alle den gesellschaftlichen Fortschritt hemmenden Faktoren auszuräumen und die schöpferischen Fähigkeiten der Menschen weiterzuentwickeln. Die offene Aussprache spiegelte wider, daß in den Kollegien bereits ein lebhafter Meinungsaustausch über die Grundsätze des Entwurfs des Staatsratserlasses begonnen hat und erste Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit gezogen wurden. Beachtung verdient das Bemühen der Rechtsanwälte, die Arbeit der Konflikt- und Schiedskommissionen zu unterstützen. Den richtigen Weg haben die Rechtsanwälte im Bezirk Suhl beschritten, indem sie mit dem FDGB-Bezirksvorstand Verbindung aufnahmen, um in den Schulungen den Konfliktkommissionen auch ihre Erfahrungen nutzbar zu machen. Verfehlt ist jedoch die Forderung einiger Rechtsanwälte, es sollte ihnen die Befugnis eingeräumt werden, die Vertretung von Werktätigen vor den Konflikt-und Schiedskommissionen zu übernehmen. Diese Auffassung verkennt die Funktion dieser Kommissionen, der gesellschaftlichen Erziehung von Bürgern zu dienen, die sich geringfügiger Strafrechtsverletzungen oder Verletzungen der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens schuldig gemacht haben. Bei den vor den Konflikt- und Schiedskommissionen zu beratenden geringfügigen Straftaten und kleineren zivilrechtlichen Streitigkeiten geht es in erster Linie nicht um die Lösung juristischer Fragen, sondern darum, den unmittelbaren Einfluß der gesellschaftlichen Kräfte bei der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Beziehungen der Bürger geltend zu machen. - Die Bedeutung des sozialistischen Rechts bei der planmäßigen Entfaltung der Produktivkräfte und der sozialistischen Produktionsverhältnisse, bei der sozialistischen Erziehung der Bürger und beim Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft gegen feindliche Anschläge verlangt auch von den Rechtsanwälten eine.höhere Qualifikation. Sie müssen sich in stärkerem Maße gesellschaftswissenschaftliche, insbesondere ökonomische Kenntnisse aneignen, um beispielsweise vor den Staatlichen Vertragsgerichten mit größerer Wirksamkeit auftreten zu können. Sie müssen in Zivil- und Strafsachen die Arbeit mit dem Mandanten verbessern, d. h. seine Interessen und die gesellschaftliche Entwicklung in ihrer Einheit sehen. Die Rechtsanwälte müssen sich ihrer Eigenverantwortlichkeit im gerichtlichen Verfahren voll bewußt werden, konsequent von ihren prozessualen Rechten Gebrauch machen und zu einer qualifizierten Auseinandersetzung insbesondere über die juristischen Aspekte der strafbaren Handlung bzw. des Zivil- oder Familienrechtsstreits beitragen. Bereits aus dieser umfassenden Aufgabenstellung ergibt sich, daß der Rechtsanwalt nicht durch den gesellschaftlichen Verteidiger als Beauftragten des Kollektivs im Strafverfahren ersetzt werden soll und kann ebenso wie der gesellschaftliche Ankläger nicht den Staatsanwalt überflüssig macht. Von mehreren Rechtsanwälten wurde vorgeschlagen, die Position des Rechtsanwalts in der sozialistischen Rechtspflege, seine Funktion als eigenverantwortliches Rechtspflegeorgan und seine erweiterte Aufgabenstellung entsprechend den gewachsenen Anforderungen, umfassend und in den Einzelheiten konkreter, als das in den Grundsätzen geschehen konnte in einem besonderen Abschnitt des Staatsratserlasses zu regeln. * Im Anschluß an die zentralen Beratungen fanden in den Bezirken Tagungen aller Richter und aller Staatsanwälte statt, in denen dazu Stellung genommen wurde, welche dogmatischen Erscheinungen und welche Mängel und Schwächen in unserer Arbeit die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege hemmen, wie die gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren erhöht werden kann, welche guten Erfahrungen es bei der Einbeziehung der Öffentlichkeit in 7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 7 (NJ DDR 1963, S. 7) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 7 (NJ DDR 1963, S. 7)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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