Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 685 (NJ DDR 1963, S. 685); Korn werfen wollen, wenn sie an ihrem Partner Fehler finden. Soweit die Vielfalt des Lebens überhaupt in ein System zu bringen ist, lassen sich die Störungsquellen in drei Gruppen einteilen: 1. Die inneren Gründe Das sind die in Haß umgeschlagene Liebe, das Fehlen einer gemeinsamen Basis, unterschiedliche Charaktere und Temperamente, fehlende sexuelle Übereinstimmung und mit Einschränkung auch grundsätzlich verschiedene Interessen und Neigungen. In diesen Fällen wird gesellschaftliche Hilfe kaum wirksam werden können. Soweit es um sexuelle Schwierigkeiten geht, kann mitunter der Arzt helfen. 2. Die häufigste Quelle für Ehezerrüttungen sind die äußeren Störungen und organisatorischen Fehler. Das sind Wohnungsmängel, Zusammenleben mit Schwiegereltern, mangelnde häusliche Fähigkeiten der Frau, schlechte Geldeinteilung und ähnliche Gründe. In solchen Fällen stehen viele Wege offen, die Mängel zu beseitigen. In einer ganzen Anzahl von Verfahren haben wir uns erfolgreich mit den Wohnungsbehörden oder den AWGs wegen Zuweisung einer Wohnung in Verbindung gesetzt. Dabei hatten wir in den Landgemeinden also dort, wo die Kontakte zwischen Staatsapparat und Bürgern enger und persönlicher sind die besseren Erfolge. Mitunter haben wir mit den in der gemeinsamen Wohnung lebenden Eltern Aussprachen gesucht und sie auf das Unvernünftige ihrer meist gutgemeinten, vielfach sogar unbeabsichtigten Einmischung aufmerksam gemacht. Oft genügt der Hinweis darauf, daß das Gleichgewicht in der Ehe verschoben wird, wenn junge Menschen ihre Probleme nicht selbst besprechen und sich der Ehepartner, dessen Eltern in der Wohnung leben, bei diesen Rückenstärkung holt. In solchen Fällen wird schon viel gewonnen, wenn man die jungen Menschen veranlaßt, sich nur gemeinsam an die Eltern zu wenden, und wenn man die Eltern dazu bewegt, nur beiden Eheleuten zusammen Ratschläge zu erteilen. Solche Aussprachen sind besonders bei ausgesetzten Verfahren nützlich. Auch mangelnde häusliche Fähigkeiten der Frau führen in jungen Ehen verschiedentlich zu ernsten Differenzen. Wir wollen die hauswirtschaftliche Ausbildung unserer Jugend gewiß nicht zum Schwerpunkt machen, aber bestimmte Grundkenntnisse über Haushaltsführung gehören zur Allgemeinbildung. Von einem sauberen, geordneten Haushalt hängt die Gesundheit der Familie und die Erhaltung wesentlicher volkswirtschaftlicher Werte ab. Gibt es bei jungen Eheleuten Schwierigkeiten in der Haushaltsführung, dann wenden wir uns an den Frauenausschuß des Betriebes oder an den DFD. Von dort ist den Parteien häufig tatkräftige Unterstützung zuteil geworden, die schließlich zur Rettung der Ehe geführt hat. Geldstreitigkeiten haben ihre Ursache oft in einem unvollkommenen Schritt vom Ich zum Wir oder in organisatorischen Mängeln. Vielfach genügt die Empfehlung, eine gemeinsame Kasse zu führen, ein festes Taschengeld für beide Parteien und ein gleichbleibendes Wirtschaftsgeld festzusetzen und den Rest für gemeinsame Anschaffungen zu sparen. In einigen Fällen, in denen der Ehemann zwar einsichtig war, aber sehr leichtfertig mit Geld umging, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Betrieb erreicht, daß sich der Mann zu einer freiwilligen Abtretung bereiterklärte und die Ehefrau seinen Lohn ganz oder teilweise in Empfang nahm. Dieser Weg führt zwar im Augenblick zu einem praktischen Erfolg, ist aber keine echte Er- ziehungsmaßnahme, weil sie nicht hilft, das Verantwortungsbewußtsein zu entwickeln. Es sollte deswegen vorher geprüft werden, ob sich im Arbeitskollektiv nicht ein besserer Weg zur erzieherischen Einwirkung finden läßt. Mitunter helfen jedoch nur sehr energische Maßnahmen, die allerdings das Einverständnis der Parteien voraussetzen. In einem Eheverfahren gab es ständige Geldstreitigkeiten, die bis zu Tätlichkeiten ausarteten. Die Situation sah anfangs hoffnungslos aus. Beide Partner arbeiteten in demselben Betrieb, verdienten recht gut, konnten aber ihr Geld nicht einteilen. An den Lohntagen kauften sie unabhängig voneinander wahllos ein; vor den Lohntagen reichte es manchmal nicht mehr für das trockene Brot. Zweckmäßige Anschaffungen konnten nicht erfolgen. Die Ständige Kommission Sozialwesen bat eine erfahrene Rentnerin, die Parteien bei der täglichen, später bei der wöchentlichen Geldeinteilung zu unterstützen und ihnen damit zu geordneter Wirtschaftsführung zu verhelfen. Auf diese Weise konnten die Ursachen der Streitigkeiten behoben werden. 3. Schließlich zerstören Disziplinlosigkeiten, wie unmäßiges Trinken', Schlägereien, Beschimpfungen, mangelnde Hilfe des Ehemannes für die berufstätige Frau, ungenügende Beitragsleistung zum gemeinsamen Haushalt, eheliche Untreue usw., gesunde Ehen. In einer ganzen Anzahl solcher Fälle ist und hier ganz besonders mit Unterstützung des Arbeitskollektivs erzieherische Einwirkung möglich, wenn der andere Eheteil Verständigungsbereitschaft und Geduld auf bringt. Wenn derartige Störungen auf treten und die Ehe noch nicht vollständig zerrüttet erscheint, laden wir Kollegen aus der Brigade oder Schöffen zur Streitverhandlung und besprechen nach der Verhandlung mit ihnen, in welcher Weise das Kollektiv wirksam werden kann. Das geschieht insbesondere, wenn das Verfahren aus osetzt oder die Klage zurückgenommen wird. In einem solchen Fall hat einer unserer Schöffen schon vor längerer Zeit die „Patenschaft“ über einen in seiner Abteilung beschäftigten Kollegen übernommen, der im allgemeinen zuverlässig arbeitet, aber in gewissen Zeitabständen trinkt, die Arbeit versäumt und dadurch Zerwürfnisse in der Ehe verursacht. Der Schöffe hat einen sehr engen persönlichen Kontakt zu dem Kollegen und seiner Familie bekommen. Es ist ihm gelungen, den Kollegen vor dem Abgleiten zu bewahren. In anderen Fällen, z. B., wenn ehewidrige Beziehungen zwischen Kollegen im Betrieb bestehen, setzen wir uns mit den gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes oder dem Betriebsleiter in Verbindung und bitten sie, Umsetzungen oder geeignete erzieherische Maßnahmen vorzunehmen. In einem solchen Falle hatten wir einen erfreulichen Doppelerfolg. Ein Angehöriger eines Zittauer Betriebes war in einen Betrieb eines Nachbarkreises delegiert worden und hatte dort ein Verhältnis zu einer verheirateten Frau aufgenommen. Die beiden verletzten Ehepartner hatten Scheidungsklage eingereicht. Unsere Schöffen gingen in den Zittauer Betrieb, sprachen mit der Brigade und dem Betriebsleiter und erreichten, daß die Delegierung zurückgenommen wurde. Nach mehrfachen einzelnen und gemeinsamen Aussprachen mit den ungetreuen Ehepartnern gelang es, sie von ihrer falschen Handlungsweise und der Verantwortungslosigkeit gegenüber ihren Kindern zu überzeugen und sie zur Rückkehr zu ihren Ehepartnern zu veranlassen. Beide Scheidungsklagen wurden zurückgenommen. Solche Ergebnisse zeigen, daß intensive Bemühungen lohnen. Auch nach Klagabweisungen in Verfahren, in denen sich eine Partei lediglich wegen der Bindung an einen anderen Partner aus der Ehe lösen will, ist es manch- 685;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 685 (NJ DDR 1963, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 685 (NJ DDR 1963, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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