Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 684

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 684 (NJ DDR 1963, S. 684); BARBARA ROTTER, Richter am Kreisgericht Zittau Uber die gesellschaftliche Mitwirkung in Ehesachen Das Programm des Sozialismus stellt uns die Aufgabe, die ökonomischen Ziele zu erreichen und die Bürger zu sozialistischen Menschen zu erziehen. Beide Aufgaben sind unlösbar miteinander verbunden. Ohne den Menschen mit seiner heuen Einstellung zur Arbeit und zur Gemeinschaft und ohne ständige Weiterbildung, Kritik, Verbesserung der Leitung und Beseitigung aller störenden Umstände sind die ökonomischen Probleme nicht zu lösen. Im Strafrecht bemühen wir uns seit langer Zeit um die Erziehung der Rechtsbrecher und finden in den Betrieben und Arbeitskollektiven wirksame gesellschaftliche Hilfe. Aber auch Familie und Ehe üben auf die Entwicklung des Menschen einen großen Einfluß aus. Die Menschen schöpfen aus einer guten Ehe Arbeitsfreude, Schaffenskraft und Energie; eine ungesunde Ehe verursacht Unrast, Unlust und Nachlässigkeit am Arbeitsplatz. Deshalb sollten wir unsere gesellschaftlichen Kräfte zum Schutze der Ehe nutzbar machen. Schematismus und routinemäßiges Arbeiten ist hier aber noch weniger am Platze als in anderen Lebensbereichen. Wenn es uns nicht gelingt, Hemmungen zu überwinden und das Vertrauen darauf zu erwecken, daß wir in jedem Einzelfall mit den geeigneten Mitteln helfen wollen, werden wir in der Erziehung zur guten Ehe nicht vorwärtskommen. Im Gegensatz zu den allgemeinen statistischen Ergebnissen*, nach denen die Ehelösungen seit 1959 leicht angestiegen sind, weist die Statistik unseres Kreisgerichts bis 1962 ein ständiges Absinken aus. Seit 1956 ist die Anzahl der Anträge auf Ehescheidung um 39 % und die Anzahl der Ehescheidungen um 42 % zurückgegangen. 100 Eheschließungen stehen 11,6 Ehescheidungen gegenüber. Wir sind in den letzten Jahren intensiv vorbeugend tätig gewesen und haben viele Aussprachen mit Frauenausschüssen, mit DFD- und FDJ-Gruppen, in Berufsschulen und Jugendwohnheimen geführt. In dieser Tätigkeit dürfen wir nicht nachlassen, um die bisherigen Erfolge nicht wieder in Frage zu stellen. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den jungen Ehen, die nach den statistischen Angaben besonders gefährdet sind. Im Jahre 1962 wurden 55 % aller Klagen von Eheleuten erhoben, die weniger als fünf Jahre miteinander verheiratet waren und zum Teil nur wenige Monate oder gar Wochen zusammen gelebt hatten. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, daß Aussprachen über Probleme der Liebe und der jungen Ehe, die gemeinsam mit einem Arzt geführt werden, besonders wirkungsvoll sind. Wir haben die Jugendlichen ermuntert, uns ihre Fragen auf Zetteln zu stellen, um ihre Hemmungen zu überwinden. Das hat sich als gut erwiesen. Bei der Ständigen Kommission Volksbildung haben wir angeregt, die Sexualerziehung wirksamer als bisher in die Allgemeinerziehung einzubeziehen, und zwar die ganze Schulzeit hindurch jeweils dem Alter und dem Verständnis der Kinder angepaßt. Der Mangel an Verantwortung, an Achtung vor dem Partner und an Achtung vor dem Leben, der leider häufig in den jungen Ehen zum Ausdruck kommt, mit denen wir uns befassen müssen, hat nach unserem Dafürhalten seinen Ursprung in sexuellen Erlebnissen, die am Anfang der geschlechtlichen Reife liegen und zu denen die Neugier das halbe Wissen verführt hat. * Vgl. Harrland./Hiller „Familienreditliche Konflikte im Spiegel der Gerichtsstatistik“, NJ 1962 S. 622. Gute Ansatzpunkte für die vorbeugende Tätigkeit bietet auch die öffentliche Rechtsberatung. Etwa ein Drittel der Rechtsuchenden hat Ehesorgen. Nicht immer ist eine Aussprache mit dem Partner notwendig und richtig; in manchen Fällen führt sie aber doch zur Lösung von Konflikten. Erweist sich eine Aussprache als zweckmäßig, so fordern wir meist erst den anderen Ehepartner allein dazu auf. Wenn sich zeigt, daß hierbei die Dinge ein ganz anderes Gesicht bekommen, sprechen wir noch einmal mit beiden Ehepartnern oder auch mit dem störenden Dritten, sei es ein neuer Partner, seien es die Eltern oder Schwiegereltern. Bei solchen Aussprachen rufen wir beiden Parteien ihre guten bindenden Erlebnisse in die Erinnerung zurück, um sie aus ihrer Spannung zu lösen und ihre Bereitschaft, Schwierigkeiten zu überwinden, zu wecken. Wir sprechen mit ihnen aber auch über das, was sie falsch gemacht haben, und bitten sie, sich mit ihren eigenen Fehlern auseinanderzusetzen. Eine Parteinahme für einen Partner wird leicht dazu verwendet, sie gegen den anderen auszuspielen, und kann oft mehr zerstören als aufbauen. Der Erfolg dieser Aussprachen ist schwer meßbar. Eine ganze Anzahl der Menschen, zwischen denen wir vermittelt haben, hat aber die Scheidungsklage später nicht erhoben. Solche Aussprachen, an denen auch die Schöffen teilnehmen, haben den Vorteil, daß ehezerrüttende Erscheinungen in ihren Anfängen bekämpft werden können. Am Rande sei erwähnt, daß die Ehen stärker gefährdet sind, in denen die Frauen nicht mitarbeiten, das Kräfteverhältnis unausgeglichen und der Lebensund Wirkungskreis der Frau beschränkt ist. Während 81 % aller arbeitsfähigen Frauen unseres Kreises einer Arbeit nachgehen, sind die berufstätigen Frauen nur mit 69,2 % an den Eheverfahren beteiligt. Seit längerer Zeit beziehen wir gesellschaftliche Kräfte in das Eheverfahren ein. In den Fällen, in denen die Parteien in volkseigenen Betrieben arbeiten, hatten wir anfänglich Mitglieder der Arbeitskollektive oder Schöffen des Betriebes zur vorbereitenden Verhandlung geladen. Das hat sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Beim Ansetzen des ersten Termins liegt meist nur die einseitige Äußerung der klagenden Partei vor, die im Regelfall nicht die Ursache, sondern nur die Auswirkung der Konflikte enthält. Es ist kaum möglich auch nicht durch noch sorgfältigere Arbeit der Rechtsantragsstelle von Anfang an einen tieferen Einblick zu erlangen, da die meisten Menschen bei Aufgabe ihrer Klage nicht fähig sind, ihr eigenes Verhalten und das des Partners sachlich darzustellen. Die tatsächlichen Ursachen werden erst durch Rede und Gegenrede im vorbereitenden Termin aufgedeckt. In einer Beratungspause kann dann darüber entschieden werden, ob das Arbeitskollektiv wirksam einbezogen werden kann. Wenn sich die Liebe in haßerfüllte Abneigung verwandelt hat, wenn jeder Äußerung widersprochen, ihr Sinn verdreht und sie als persönliche Gehässigkeit ausgelegt wird, d. h., wenn Achtung und Vertrauen vernichtet sind, dann gibt es schwerlich Möglichkeiten, die Ehe zu erhalten. Das trifft auch auf Partner zu, die übereilt oft mit Rücksicht auf ein zu erwartendes Kind die Ehe geschlossen haben und bei denen die kameradschaftliche, die menschliche Basis als Voraussetzung für eine gemeinsame Entwicklung und gegenseitige Förderung fehlt. In einer großen Anzahl von Fällen ist Hilfe aber nötig, besonders, wenn übereilte Klagen von Menschen eingereicht werden, die ihre eigenen Schwächen nicht erkennen und die Flinte ins 684;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 684 (NJ DDR 1963, S. 684) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 684 (NJ DDR 1963, S. 684)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme verhafteter Personen in die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit weitgehend minimiert und damit die Ziele der Untersuchungshaft wirksamer realisiert werden. Obwohl nachgewiesenermaßen die auch im Bereich der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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